# taz.de -- Prohibition in Baden-Württemberg: Kein Bier nach 22 Uhr
       
       > Die Regierung im Ländle verbietet Tankstellen und Spätverkäufen den
       > nächtlichen Verkauf von Alkohol. Das Verbot soll angeblich die Jugend
       > schützen.
       
 (IMG) Bild: Wenn das Alkohol-Regal leer bleibt: Adieu Tanke?
       
       STUTTGART taz |In Berlin würden sie für so ein Gesetz vermutlich das Rote
       Rathaus niederbrennen. Diese Woche hat es der Landtag in Stuttgart
       verabschiedet: Es dürfen in Baden-Württemberg ab März nächsten Jahres
       Tankstellen und Spätverkauf zwischen 22 und 5 Uhr keinen Alkohol mehr
       verkaufen.
       
       Schuld ist die Jugend. Die Sicherheit und Ordnung sei in Nachtstunden wegen
       "alkoholbeeinflusster Störungen" nicht mehr gewährleistet, analysierte die
       Landesregierung. Tankstellen würden zum Szenetreff von Jugendlichen, die
       "Alkoholmissbrauchsmuster" aufwiesen.
       
       Man darf im Schwabenland trotzdem weiter nach Herzenslust picheln, muss
       künftig aber Gaststätten aufsuchen. Das geht dafür länger, an Wochenenden
       wird die Sperrstunde ab nächstem Jahr auf eine Stunde verkürzt. Kneipen
       dürfen weiterhin Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Eine weitere Alternative
       bieten Autobahnen. Die werden vom Bund betrieben, da gelte, so das
       Innenministerium in Stuttgart, folglich Bundesrecht. Also dürfen dort die
       Tankstellen weiterhin Schnaps, Wein und Bier feilbieten - auch zu Stunden,
       da an Landesstraßen Prohibition herrscht.
       
       Wirtschaftlich trifft es die restlichen Tankstellen - der klassische
       "Späti" wie in Berlin ist im Südwesten so gut wie unbekannt. Alexander
       Heinze ist Pächter einer bisher einträglichen Aral-Tankstelle in
       Denkendorf, ein kleiner Ort im Speckgürtel um Stuttgart. Im Juli
       demonstrierte er noch mit 500 Kollegen in der Stadt gegen das Gesetz, ohne
       nennenswerte Resonanz. Er hat sich ausgerechnet, dass er mit dem Verkauf
       von alkoholischen Getränken nach 22 Uhr 13.500 Euro im Jahr Gewinn macht.
       17.500 Euro kommen hinzu, weil, wer Bier kauft, auch Chips oder ähnliches
       essen will.
       
       Zusammen macht das die Hälfte von Heinzes Gewinn aus. "Wenn das Gesetz was
       bringen würde, dann würden wir es mittragen. Aber die 16-Jährigen kaufen
       den Alkohol die Woche über und planen ihre Feten", sagt er.
       
       Auch die Grünen im Landtag zweifeln an dem Gesetz und stimmten als einzige
       Partei dagegen. Ihr Landeschef Daniel Mouratidis bloggte erfolglos gegen
       die Regelung. Sie gehe an dem Problem vorbei, das unter anderem darin
       bestehe, dass der Jugendschutz nicht eingehalten wird. Dazu führt er das
       Statistische Landesamt an. Sinngemäß steht da, wer sich als Minderjähriger
       besaufen will, kann dies jederzeit tun.
       
       Es besteht "kein nennenswerter Unterschied zwischen denen, die noch nicht
       dürfen und denen, die schon dürfen", schreibt das Amt. Das Problem müsse
       man daher vor Ort an den wirklichen Brennpunkten lösen, sagt Mouratidis.
       Einige Tankstellen hätten im Umkreis von Diskotheken den Alkoholverkauf
       bereits früher eingestellt.
       
       Doch auch Innenminister Heribert Rech (CDU) räumt den Probecharakter des
       Gesetzes ein und sagt, das Grundproblem werde nicht gelöst, sondern die
       Polizei entlastet. Auch gilt es zunächst für drei Jahre und wird evaluiert.
       Zudem gibt es einen Paragrafen der verbietet, Alkohol so anzubieten, dass
       es zum Missbrauch anregt - eine Art Gummiparagraf gegen Flatrate-Partys.
       Auch ein Abgeordneter der FDP sagte im Innenausschuss, dass Problem sei
       nicht der Alkohol, sondern die Menschen, die ihn missbrauchen.
       
       Es geht um Vorbilder, doch gerade die Politik ist in Baden-Württemberg
       keines. Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) lässt sich nicht mehr
       eben nüchtern mit einer selbst gebauten Teesieb-Brille oder beim
       Biertrinken aus einem Herrenschuh ablichten. Auch sonst erzählt man sich an
       der Basis der Parteien genug Geschichten über Dorf- und Stadtfeste, auf
       denen sich die lokale Parteiprominenz unter den Tisch bechert.
       
       Was auch in Zukunft kein Problem sein wird. Das neue Gesetz sieht Ausnahmen
       vor. Wenn im Sommer landauf, landab bis in die Nacht Bierbänke in den
       Gassen stehen, beschallt vom Musikverein, gibt auch nach 22 Uhr kräftigen
       Ausschank. Ansonsten hätten sie vermutlich im Südwesten aus Zorn den
       Landtag niedergebrannt.
       
       7 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ingo Arzt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ladenschlussgesetz
       
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