# taz.de -- Zschäpe zeigt ihre Anwälte an: Mit allen Mitteln
       
       > Beate Zschäpe sucht im NSU-Prozess die Eskalation: Jetzt hat sie ihre
       > Pflichtverteidiger angezeigt – in der Hoffnung, sie doch noch
       > loszuwerden.
       
 (IMG) Bild: Traute Eintracht herrscht schon lange nicht mehr zwischen Beate Zschäpe und ihren Anwälten Sturm, Stahl und Heer (v.l.)
       
       Hamburg taz | Beate Zschäpe weiß, was sie will. Mit allen Mitteln versucht
       die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München,
       ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger loszuwerden. Am Freitag stellte
       die 40-Jährige bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen ihre
       Anwälte Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm. Ihr Vorwurf, so ein
       Sprecher der Staatsanwaltschaft: Verletzung der anwaltlichen
       Verschwiegenheitspflicht.
       
       In der Anzeige nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuches wirft Zschäpe den
       Rechtsanwälten Stahl, Heer und Sturm vor, sie hätten Privatgeheimnisse
       ausgebreitet. Vor allem bezieht sie sich auf ein Gespräch zwischen dem
       Vorsitzenden Richter Manfred Götzl und ihren bisherigen
       Pflichtverteidigern. Diese fürchteten, wegen der Benennung des vierten
       Pflichtverteidigers Mathias Grasel könnte ihr Verhältnis zur ihrer
       Mandantin geschwächt werden. Heer soll zu Götzl zudem gesagt haben, sie
       hätten Zschäpe nie an einer Aussage gehindert. Zschäpe schweigt seit 220
       Verhandlungstagen. „Wenn sie hätte aussagen wollen, hätte sie das gekonnt“,
       wird Heer zitiert.
       
       Eine interessante Information über das Verhalten von Zschäpe. Denn bisher
       wurde ihr unterstellt, allein auf Anraten ihrer Verteidigung nicht zu
       reden. Trifft die Behauptung zu, müsste über Zschäpes politische
       Einstellung und persönliche Willenskraft neu diskutiert werden.
       
       Am Montag hatte Götzl sich in einer dienstlichen Erklärung auf das Gespräch
       bezogen. Vorangegangen war ein Entpflichtungsantrag von Zschäpe gegen
       Sturm. In der Verhandlung gab Grasel die Verwunderung von Zschäpe kund, da
       sie keine Kenntnis von diesem Gespräch gehabt haben will: Es führe
       „naturgemäß zu Befremden“, dass über ein angebliches Aussageverhalten
       geredet werde. Am nächsten Tag beantragte Zschäpe prompt die Entpflichtung
       von Heer. Zuvor hatten Stahl, Heer und Sturm per Antrag versucht, sich
       entpflichten zu lassen. Das Gericht hatte das aber abgelehnt.
       
       Die Strafanzeige müsse nun überprüft werden, sagt der Sprecher der
       Staatsanwaltschaft. Bis wann ein Ergebnis vorliegen könnte, ließ er offen.
       Am Donnerstag soll die Anzeige schon bei Stahl, Heer und Sturm eingegangen
       sein. Sie werten die Vorwürfe als haltlos.
       
       Eine Entlassung der Verteidiger könnte den gesamten NSU-Prozess gefährden.
       Doch das scheint weiter unwahrscheinlich: „Diese Anzeige wird nicht zur
       Folge haben, dass Frau Zschäpe so die Entpflichtung ihre Anwälte erreicht“,
       urteilt jedenfalls Alexander Hoffmann, einer der Nebenklagevertreter im
       Münchner NSU-Prozess.
       
       24 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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