# taz.de -- Sozialrecht: Kein Job, keine Rente
       
       > Harald Braun kämpft gegen die Diskriminierung arbeitsloser Rentner. Was
       > für Ver.di „aussichtlos“ ist, ist für ihn der Kampf gegen einen
       > Verfassungsbruch.
       
 (IMG) Bild: Herr Braun ist bereit, für seine Sache bis vors Verfassungsgericht zu gehen.
       
       BREMEN taz | Herr Braun hat gut 1.000 Euro im Monat zum Leben. Seiner
       Rentenversicherung gilt er damit als „überversorgt“. Nun soll er ihr fast
       4.200 Euro zurückzahlen. Weil er nicht nur Rentner, sondern auch arbeitslos
       ist. Hätte er einen Job, bekäme er, klare Sache, auch die Rente.
       
       Harald Braun will das nicht verstehen, vor allem, aber: nicht akzeptieren.
       Also klagt er vor dem Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen (LSG). Es
       ist ein „Musterprozess“, wie er sagt, eine „Grundsatzfrage“. Vor dem
       Sozialgericht hat er schon verloren und auch die Gewerkschaft Ver.di - für
       die er sich 25 Jahre engagiert hat - will ihn nicht mehr vor Gericht
       vertreten. Weil ihr sein Fall als „aussichtslos“ gilt.
       
       Er hat das in einem Brief an den Ver.di-Bundesvorstand heftig kritisiert.
       Die Gewerkschaft, so sein Vorwurf, „beugt sich der Ungerechtigkeit“. Also
       kommt er ohne Anwalt zum Gericht, nur ein paar FreundInnen und
       MitstreiterInnen aus der Bremer Montagsdemo begleiten ihn solidarisch.
       
       Rein juristisch ist die Sache recht klar, da hat die Rentenversicherung
       wohl recht. Doch ganz so einfach ist der Fall dann auch wieder nicht.
       
       ## An der Wirklichkeit vorbei
       
       Braun, gelernter Drucker, bekommt wegen eines Bandscheibenvorfalls seit ein
       paar Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung – doch das sind nicht mal 300
       Euro im Monat. Dazu hat er 740 Euro an Arbeitslosengeld. Anspruch auf
       Altersrente hat er noch nicht.
       
       Das Problem: Die „Bemessungsgrundlage“ für seine kleine Rente ist nicht das
       Arbeitslosengeld, das ihm überwiesen wird. Sondern der Bruttolohn, den er
       früher hatte. Das waren etwa 1.800 Euro. Die Rente stünde ihm nur zu, wenn
       er maximal 1.350 Euro verdient hätte. „Das hat mit der Wirklichkeit nichts
       zu tun“, sagt Braun.
       
       „Hier werden alle Arbeitslosen benachteiligt, die eine
       Erwerbsminderungsrente bekommen“, klagt Braun. Hätte er einen Job, der ihm
       740 Euro bringt, bekäme er die Rente. Weil er arbeitslos ist, bekommt er
       sie nicht.
       
       ## Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
       
       Aus seiner Sicht ist diese Regelung ein klarer Verstoß gegen den
       Gleichheitsgrundsatz und das Antidiskriminierungsgesetz. Mit anderen
       Worten: Jener Passus im Sozialgesetzbuch (SGB), der Braun die Rente
       vorenthält, ist seiner Meinung nach verfassungswidrig.
       
       Und weil Braun angeblich zu spät Bescheid gesagt hat, dass er arbeitslos
       wurde, soll er nun 4.200 Euro Rente – die er schon verbraucht hat –
       zurückzahlen. Dass sie ihm die Rente im Nachhinein streichen, findet Braun
       „ungerecht und diskriminierend“.
       
       Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sieht man das natürlich anders.
       Er habe „Respekt vor dem Engagement und dem Ziel von Herrn Braun“, sagt der
       Vertreter der DRV vor Gericht. Aber sein Anliegen könne nun mal schlecht in
       diesem Rechtsstreit „verarbeitet“ werden. „Weder das Landessozialgericht
       noch wir werden hier Sozialpolitik betreiben können.“
       
       ## „Nicht mehr zeitgemäß“
       
       Es sei denn, das Gericht befindet den fraglichen §96a SGB VI für
       verfassungswidrig. Dann könnte das Gericht ihn verfassungskonform auslegen
       oder das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wesentlich Gleiches muss gleich
       behandelt werden, sagen die Verfassungsrichter.
       
       Anders gesagt: Es muss gute Gründe für eine Ungleichbehandlung geben. Ob
       das Landessozialgericht die sieht, blieb bei der Erörterung am Freitag
       offen. Die Regelung ist „nicht mehr zeitgemäß und bedarf aus
       sozialpolitischen Gründen einer Veränderung“, sagt Braun.
       
       Das Sozialgericht wies ihn trotzdem ab - mit Hinweis auf ein Urteil des
       Bundessozialgerichts von 2008. Darin gehen die Richter davon aus, dass mit
       der umstrittenen Regelung eine „Überversorgung“ vermieden werden soll: Ein
       Rentner könnte durch die Arbeitslosigkeit bessergestellt sein als mit einem
       Job. Es gäbe dann einen Anreiz, arbeitslos zu werden.
       
       Deshalb gilt Herr Braun mit seinen rund 1.000 Euro im Monat als
       „überversorgt“. Obwohl er weniger hat als noch vor drei Jahren, als er
       Drucker war. Er hält sich nun mit einem 450 Euro-Job über Wasser.
       
       Der Gewerkschaft schrieb er: „Ich wäre bereit, bis zum
       Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof zu gehen.“ Doch
       Ver.di wollte nicht. Nun kämpft er alleine. Das LSG indes wird frühestens
       2016 entscheiden.
       
       2 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rente
 (DIR) Sozialgericht
 (DIR) Verfassungsgericht
 (DIR) Wohngeld
 (DIR) Altersarmut
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Höheres Wohngeld sorgt für Diskussion: Mehr Geld und trotzdem ärmer
       
       Ab Januar 2016 soll es mehr Mietgeld geben. Was sich gut anhört, bedeutet
       für viele Sozialhilfeempfänger, dass am Ende noch weniger Geld übrig ist.
       
 (DIR) Klaus Wicher vom Sozialverband über Geldnot: „Die Altersarmut wächst rapide“
       
       In Hamburg leben so viele Alte von Grundsicherung wie sonst nirgends und
       die Zahl steigt rapide. Für Betroffene hat das üble Auswirkungen.
       
 (DIR) Überlastung der Justiz: Sozialgericht muss weniger klagen
       
       Zum ersten Mal seit Jahren geht die Zahl der Klagen am Sozialgericht leicht
       zurück - Zeit für mehr als 42.000 unerledigte Verfahren.