# taz.de -- Klage gegen Uni-Asta: Gute Aufrufe, schlechte Aufrufe
       
       > Das Osnabrücker Verwaltungsgericht verhandelt eine Klage gegen den
       > Uni-Asta: Dessen Auftrag decke nicht jedes politische Engagement.
       
 (IMG) Bild: Muss man nicht gut finden: Kreuze „für das Leben“
       
       Hamburg taz | Von einer „orangenen Karte“ spricht eine Vertreterin des
       Gerichts: Aus Sicht des Osnabrücker Verwaltungsgerichts hat der Allgemeine
       Studierendenausschuss (Asta) der örtlichen Universität die Grenzen seines
       hochschulpolitischen Mandats und politischen Bildungsauftrags
       überschritten, als er zu Protesten gegen die NPD, Pegida und die
       evangelikale Großdemonstration „1.000 Kreuze-Marsch“ aufrief. Gleichwohl
       wies das Gericht die Klage gegen angeblich unzulässige allgemeinpolitische
       Betätigungen des Asta ab.
       
       ## „Grenze ist Unsinn“
       
       „Es ist Unsinn, eine Grenze ziehen zu wollen“, sagt Nicole Verlage,
       DGB-Vorsitzende in Osnabrück, über die Entscheidung vom 21. Juli. In einer
       Erklärung legte tags darauf der DGB dar, dass das Gericht „zwischen einem
       hochschulpolitischen und einem allgemeinpolitischen Mandat“ trenne – aus
       Sicht der Gewerkschaft eine „zweifelhafte Unterscheidung insbesondere dann,
       wenn es um gesellschaftspolitische Sachverhalte und Entwicklungen“ gehe.
       
       Wer die Aufgaben des Asta „einschränkt oder gar verbietet, verlässt die
       Basis dieser Gesellschaftsordnung, die sich ganz allgemein als
       freiheitlich-demokratisch verstanden wissen möchte“.
       
       ## Linke Themen beklagt
       
       „Der Kläger hat hier akribisch recherchiert“, sagt Gerichtssprecherin Julia
       Schrader. Seit 2012 sollen aus seiner Sicht die Beklagten sich durch ihre
       verschiedenen Betätigungen wie auch die Finanzierung bestimmter
       Hochschulgruppen und -projekte ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt
       haben. Vor allem linke und alternative Themen hätte der Kläger angeführt,
       so Schrader.
       
       Schon 2014 hatte der Jurastudent – der bestreitet, er zähle zum rechten
       Spektrum –, in einem Eilverfahren versucht, der Studierendenvertretung eine
       allgemein politische Äußerung untersagen zu lassen. Ohne Erfolg: Das
       Verwaltungsgericht Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
       winkten ab.
       
       Auch mit der regulären Klage scheiterte er nun. Die Mehrzahl der beklagten
       Veranstaltungen, Aktionen und Aufrufe seien noch gedeckt „von der im
       Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) verankerten Aufgabe zur Wahrnehmung
       sozialer und kultureller Belange der Studierenden, dem hochschulpolitischen
       Mandat und dem politischen Bildungsauftrag“, teilte das Gericht mit.
       
       Zwölf der insgesamt 74 Aktivitäten seien aber unzulässig gewesen, sagt
       Schrader: Neben dem Aufruf zum Anti-NPD-Protest führt es etwa verschiedene
       Flugblätter des Ökologie-Referats an. Auch das Anbringen eines Transparents
       mit der Aufschrift „Refugees Welcome“ sei zu viel.
       
       ## „Schwer nachvollziehbar“
       
       Schrader erklärt, dass der Vertretung zwangsweise alle Studierenden
       angehörten und sie sich deshalb eng im Rahmen des hochschulpolitischen
       Mandats und politischen Bildungsauftrags bewegen müsste. „Es bleibt schwer
       nachvollziehbar, das ‚hochschulpolitische Mandat‘ des Asta als Begrenzung
       zu interpretieren“, sagt dagegen Gewerkschafterin Verlage: Jede
       gesellschaftliche Entwicklung nehme Einfluss auf die Hochschule, insofern
       müsse der Asta sich äußern können – auch gegen Neonazis.
       
       Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden.
       
       31 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Asta
 (DIR) Klage
       
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