# taz.de -- Kommunale Abgaben: Alle fahren, Anlieger zahlen
       
       > In vielen Kommunen Niedersachsens wehren sich Eigentümer dagegen, dafür
       > zu bezahlen, dass die Straße vor ihrem Grundstück erneuert wird.
       
 (IMG) Bild: Ganz schön runtergerockt: Wenn die Straßen so aussehen, wird‘s für die Anlieger langsam kritisch.
       
       Für den Ausbau einer Straße bezahlen, den man für unnötig und überteuert
       hält? Drei Dutzend Grundstückseigentümer der Gemeinde Hambühren bei Celle
       machen das nicht mit. Das Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt ihre
       Klagen gegen einen „Straßenausbaubeitrag“ von durchschnittlich 10.000 Euro,
       den jeder von ihnen bezahlen muss.
       
       Nach [1][Angaben des NDR] gibt es allein in Niedersachsen 50
       Bürgerinitiativen, die sich gegen solche Ausbaubeiträge zur Wehr setzen.
       „Wir bekommen zig Anfragen“, bestätigt der bundesweit agierende Verband
       Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der die Prozessgemeinschaft der Leute
       aus Hambühren organisiert hat.
       
       Jetzt zeichnet sich auf dem lange schwelenden Konfliktfeld eine Lösung ab.
       Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat dem Innenministerium
       vorgeschlagen, die Abgabenlast auf mehr Schultern zu verteilen. „Wir
       rechnen damit, dass das noch in dieser Legislaturperiode in das
       Kommunalabgabengesetz kommt“, sagt Meinhard Abel vom Gemeindebund.
       
       Das [2][Kommunalabgabengesetz] erlaubt es den niedersächsischen Gemeinden,
       für den Ausbau und die Sanierung ihrer Straßen Beiträge von den Anliegern
       zu erheben. Nach einer Umfrage des NDR machen zwei Drittel der Kommunen im
       Land davon Gebrauch. Die Idee dahinter ist, dass der Eigentümer einen
       Vorteil davon hat, dass eine Straße zu seinem Grundstück führt, also soll
       er sich auch an den Kosten dafür beteiligen – bei Anliegerstraßen in Höhe
       von bis zu 75 Prozent.
       
       ## Zubringer zur Bundesstraße
       
       Egon Kiehne von der Bürgerinitiative Hambühren hält das schon grundsätzlich
       für fragwürdig. „Straßen werden von allen genutzt“, sagt er. Und deshalb
       müssten sie auch von der Allgemeinheit bezahlt werden. Ganz besonders gelte
       das für die Ostlandstraße, eine der Hauptstraßen des
       10.000-Einwohner-Ortes. 20 Nebenstraßen mündeten in die 1.200 Meter lange
       Straße; von zwei Neubaugebieten aus führe über sie der direkte Weg zur
       Bundesstraße 214.
       
       Dazu komme, dass der Ausbau überhaupt nicht nötig gewesen wäre. „Die Straße
       war noch in einwandfreiem Zustand“, sagt Kiehne. „Der Bürgermeister wollte
       ein einmalige Straße schaffen, um den Ort aufzuwerten“, sagt Kiene. Deshalb
       seien teures Pflaster und teure Lampen verbaut worden – alles zu Lasten der
       Anlieger.
       
       Lothar Blaschke vom VDGN sagt, sein Verband helfe Grundeigentümern in
       mehreren Bundesländern, sich gerichtlich gegen die Ausbaubeiträge zur Wehr
       zu setzen. Viele Kommunen, so sein Vorwurf, kümmerten sich nicht
       kontinuierlich darum, ihre Straßen instand zu halten, so dass am Ende eine
       Erneuerung fällig sei. Die Instandsetzung kann den Anliegern nicht
       aufgebürdet werden, wohl aber die Sanierung.
       
       „Wenn die Unterhaltung unterlassen wurde, sagt die Rechtsprechung, dass
       keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden dürfen“, sagt Meinhard Abel vom
       Städte- und Gemeindebund. Seine Geschäftsstelle kenne keinen Fall, in dem
       eine Straße bewusst heruntergewirtschaftet worden sei.
       
       ## In Schleswig-Holstein zahlen nicht nur die Anwohner
       
       Der Gemeindebund habe sich dafür eingesetzt, dass die Kommunen
       Ausbaubeiträge erheben können. Wegen der großen Kritik hat er jetzt ein
       abgewandeltes Modell „wiederkehrender Beiträge“ vorgeschlagen. Hier müssten
       nicht nur die direkten Anlieger, sondern die Grundstückseigentümer eines
       ganzen Straßenzuges Beiträge in regelmäßigen Raten entrichten. Seit Ende
       2012 ist das in Schleswig-Holstein möglich.
       
       „Aus unserer Sicht ist das auch nicht die Ideallösung“, sagt Lothar
       Blaschke vom VDGN. ES sei schwierig, ein einheitliches Abrechnungsgebiet
       auszuweisen. Die Idee, dass der Grundeigentümer einen wirtschaftlichen
       Vorteil von einer Straße habe, sei überholt. Mehr Straßen an einem
       Grundstück minderten eher dessen Wert.
       
       27 Jul 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Marode-Strassen-Buerger-sollen-800000-Euro-zahlen,strassenausbau110.html
 (DIR) [2] http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/41a1/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=F7A0235B4017B4A486C2FF82FF59E502.jp23?doc.hl=1&doc.id=jlr-KAGND2007rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=31&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-KAGND2007pP6
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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