# taz.de -- Förderung der Windenergie: Millionen auf den Wind gesetzt
       
       > Der Senat will das Offshore-Terminal bauen und hofft, dass es
       > Windenergie-Firmen nach Bremerhaven lockt. Das Projekt soll 200 Millionen
       > Euro kosten.
       
 (IMG) Bild: Der Senat will Firmen nach Bremerhaven locken: mit Windenergie
       
       Bremen taz | Zum größten Investitionsprojekt der Legislaturperiode, dem
       Offshore-Terminal in Bremerhaven (OTB), hat die Finanzsenatorin gestern dem
       Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft einen Zwischenbericht
       gegeben. Rund 200 Millionen Euro (Stand 2012) soll das Hafenprojekt kosten
       und in fünf Jahren aus dem Haushalt finanziert werden.
       
       In Bremen gibt es, was das OTB angeht, keine parlamentarische Opposition.
       Klaus-Rainer Rupp von der Linkespartei bekennt: „Ich bin ein Freund der
       Energiewende.“ Nur die Naturschützer sind fundamental dagegen: „Es droht
       eine gigantische öffentliche Fehlinvestition“, warnt der BUND. Die CDU
       hatte gestern nur kritisch angefragt, was passiert, wenn kein Betreiber
       gefunden wird. Dann wird das OTB nicht gebaut, war die Senats-Antwort.
       
       Diese Hürde muss das OTB im Herbst nehmen: Im September soll die Bremer
       Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) ihr Angebot für den Betrieb der Anlage
       verbindlich vorlegen. Nach rein privatwirtschaftlichen Maßstäben ist die
       Anlage nicht rentabel. Selbst ein interner Vermerk des Finanzressorts kommt
       im Juni 2015 für die Rentabilität des Terminal-Betriebs zu dem schlichten
       Ergebnis: „unwahrscheinlich“.
       
       Vor drei Jahren hat sich aus diesem Grund auch kein privater Investor
       gefunden, der das Risiko auf sich nehmen wollte. Die BLG müsste rund 10
       Millionen Euro pro Jahr zahlen, um die Refinanzierung der Investitionen
       abzudecken. „Selbstverständlich erwartet der Aufsichtsrat, dass wir ein
       Angebot abgeben, dass sich wirtschaftlich rechnet“, versichert BLG-Sprecher
       Andreas Hoetzel.
       
       Aber die BLG ist eine Tochterfirma Bremens, in ihrem Aufsichtsrat sitzen
       auch Wirtschaftssenator Günthner, Finanzsenatorin Linnert und Bremerhavens
       Oberbürgermeister Grantz. Als Aufsichtsräte sind sie dem Unternehmen
       verpflichtet, also dem Interesse, möglichst wenig zu bezahlen. Als
       Senatorin muss Linnert das Interesse haben, dass die BLG zur Refinanzierung
       der Investition viel beiträgt. Da die Gewinne der BLG aber weitgehend in
       den Haushalt fließen, würden mögliche Verluste beim Betrieb des OTB diese
       mindern und letztlich auch zu Lasten der Staatskasse gehen.
       
       Der Offshore-Ausbau ist ein Baustein der Energiewende, deswegen ist die
       Grüne Linnert davon überzeugt. Dass es unbedingt Bremerhaven sein muss und
       nicht das wenige Kilometer entfernte Cuxhavener Schwerlast-Terminal, liegt
       an der Konkurrenz der Standorte und Bundesländer. Über eine gemeinsame
       Offshore-Politik wurde zwischen Bremen und Niedersachsen nie verhandelt, da
       herrscht harte Konkurrenz – was der eine nicht kriegt, könnte der andere
       kriegen. Oder ein Dritter, Esbjerg zum Beispiel.
       
       Die interessierten Firmen haben vor diesem Hintergrund die freie Wahl. Die
       zum französischen Atomkonzern Areva gehörige „Adwen“ produziert in
       Bremerhaven Turbinen. Bisher gibt es in Frankreich keinen alternativen
       Produktionsstandort. Ob das so bleiben wird, wenn Frankreich seine
       Windenergie ausbaut, weiß derzeit niemand. Die andere Bremerhavener
       Produktionsstätte, die ehemalige Firma „Repower“, ist von ihren indischen
       Besitzern (Suzlon Energy Limited ) in „Senvion“ umbenannt und jüngst an den
       US-Fond Centerbridge verkauft worden.
       
       Centerbridge hat alles, was Geld bringt, im Portfolio, auch Parkhäuser
       (Stuttgart) oder Autoteile (A.T.U). Was diese beiden Firmen in Bremerhaven
       vorhaben, weiß niemand, möglicherweise sie selbst noch nicht. Auch ob
       Siemens für seinen Standort an der Nordseeküste Bremerhaven auswählen wird
       oder eventuell Cuxhaven, weiß niemand im Senat.
       
       So steht im Hintergrund des größten Investitionsprojektes des Senats in
       dieser Legislaturperiode das Prinzip Hoffnung. Ein aktuelles Gutachten der
       Wirtschaftsberater von „Planco Consulting“ formuliert das so: Das
       Offshore-Terminal „könnte als einziger deutscher Heimathafen von
       Turbinenherstellern langfristig eine wichtige Rolle spielen“.
       
       Könnte. Bis dahin ist es ein langer Weg. Die Offshore-Windenergie hat, so
       Planco, eine „Phase begrenzten Wachstums“ vor sich, was den Staat „zur
       maximalen Unterstützung der Pioniere am Standort zwingt, um in Deutschland
       nicht den Anschluss zu verlieren“. Dass die Frage „Bremerhaven oder
       Cuxhaven?“ dabei für „Deutschland“ egal wäre, thematisiert Planco nicht.
       Für die vorhandenen Firmen bestehe ein „hohes Risiko und wirtschaftliche
       Gefährdung“, sie müssten ihre Kosten bis 2023 „um 30 Prozent bis 40 Prozent
       senken“, formuliert Planco. Erst dann sei Offshore konkurrenzfähig, nur
       dann könnte sich „zwischen 2020 und 2025 für die Turbinenproduzenten der
       Markt entfalten“.
       
       Nur Standorte, die bis dahin durchhalten und dann eine optimale
       Infrastruktur vorweisen, können danach die Chancen nutzen. Cuxhaven und
       Esbjerg haben diese Infrastruktur, Bremerhaven könnte sie bauen. Mindestens
       7.000 Windenergie-Arbeitsplätze könnten in Bremerhaven entstehen, viele der
       Arbeitskräfte würden einen Wohnsitz in Bremen anmelden und nicht in
       Cuxhaven, und unter dieser Bedingung könnte sich die Investition
       volkswirtschaftlich rechnen – irgendwann um die Jahrhundertmitte. Könnte.
       
       Und um die Chance zu haben, bei der Verteilung des Offshore-Kuchens
       mitpokern zu können, will der Senat keine Anzeichen von Zögerlichkeiten
       zulassen. Der Umweltsenator hat schon angedeutet, dass er die „sofortige
       Vollziehbarkeit“ nach Vorliegen eines gültigen Planfeststellungsbeschlusses
       anordnen wird. Das ist die zweite Hürde im November. Verzögerungen durch
       langwierige Gerichtsverfahren wie bei der Weser-Vertiefung soll es nicht
       geben – das würde die Investoren verunsichern.
       
       24 Jul 2015
       
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 (DIR) Klaus Wolschner
       
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