# taz.de -- Kommentar Verschärftes Sexualstrafrecht: Frauenfeindliche Gesetzeslücken
> Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Doch es bleiben
> Unsicherheiten, die durch eine „Nein heißt Nein“- Regelung geklärt werden
> könnten.
(IMG) Bild: Wäre das bessere Prinzip gegen sexuelle Übergriffe: „Nein = Nein“
Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist ein großer Schritt in
die richtige Richtung. Er bessert das immer noch patriarchal bestimmte
Sexualstrafrecht an wichtigen Punkten nach und schließt einige
frauenfeindliche Schutzlücken.
Es handelt sich auch nicht um eine Showeinlage für die Galerie. Der
Gesetzentwurf hat gute Chancen, in dieser oder ähnlicher Form im Bundestag
verabschiedet zu werden. Schließlich hat die CDU in dieser Frage sogar
schneller als der Minister den Änderungsbedarf erkannt.
Es überrascht allerdings, dass der Bundesjustizminister eine
vergleichsweise komplizierte Regelung vorschlägt, statt einfach das Prinzip
„Nein heißt Nein“ aufzugreifen. Damit würde nicht nur die
Istanbul-Konvention des Europarates sicher umgesetzt, sondern auch das
sexuelle Selbstbestimmungsrecht ohne Relativierungen unter strafrechtlichen
Schutz gestellt. Maas dagegen will als neues Delikt den „sexuellen
Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ einführen. Dabei würde es
strafbar, die Angst eines Opfers vor einem „empfindlichen Übel“ sexuell
auszunutzen.
Bisher wird es nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau Sex
erkennbar ablehnt, ihn dann aber über sich ergehen lässt, weil etwa die
Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts
mitbekommen sollen – eine Konstellation, wie sie vermutlich relativ häufig
vorkommt. Aber ist die Sorge um möglicherweise verstörte Kinder
gleichzusetzen mit der Angst vor einem „empfindlichen Übel“? Die Begründung
des Gesetzentwurfs bleibt die Antwort schuldig. Letztlich müssen Gerichte
entscheiden.
Solche Unsicherheiten könnten vermieden werden, wenn das klare Nein auch im
Strafrecht das Maß der Dinge wäre. Das ist auch nicht unverhältnismäßig,
schließlich gehört die sexuelle Selbstbestimmung inzwischen unzweifelhaft
zum Kern der Menschenrechte.
Wer jemand falsch beschuldigen will, kann dies schon heute tun. Dies ist
kein Argument gegen ein konsequentes Strafrecht. In schwierigen Fällen gilt
immer der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Eine Verschärfung des Strafrecht ist also kein Mittel gegen Beweisprobleme.
Es ist aber abwegig, strafwürdiges Verhalten nur wegen möglicher
Beweisprobleme straffrei zu lassen.
20 Jul 2015
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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