# taz.de -- Asylbetrug: „Da ist Eile geboten“
       
       > Die Senatsverwaltung für Soziales geht dem Betrugsverdacht bei
       > Unterbringung von Flüchtlingen nicht vehement genug nach, meint die
       > Grünen-Abgeordnete Canan Bayram.
       
 (IMG) Bild: Wird er seiner Verantwortung gerecht? Sozialsenator Mario Czaja (CDU).
       
       taz: Frau Bayram, Sie haben Unterlagen, die die Senatsverwaltung für
       Soziales Ihnen auf eine Kleine Anfrage hin geliefert hat, an die
       Staatsanwaltschaft gegeben. Sie hegen den Verdacht, dass
       Flüchtlingsheimbetreiber mit der zuständigen Behörde nicht sauber
       abgerechnet haben. Wäre das in dem Falle nicht Sache der verantwortlichen
       Sozialverwaltung selbst? 
       
       Canan Bayram: Das hätte ich tatsächlich eigentlich von der Senatsverwaltung
       für Gesundheit und Soziales erwartet, dass sie in dieser Sache Strafanzeige
       erstattet oder Strafantrag stellt. Denn sie ist ja die Geschädigte –
       beziehungsweise der Steuerzahler.
       
       Worum geht es genau? 
       
       Aus der Antwort auf meine Anfrage geht hervor, dass in Flüchtlingsheimen
       der privaten Betreiber PeWoBe und Gierso Personal entweder nicht vorhanden
       oder nicht bei der Sozialversicherung angemeldet war. Dieses Personal wurde
       von den Firmen aber abgerechnet und vom Lageso auch bezahlt.
       
       Um was für Summen handelt es sich? 
       
       Das sind für die Pewobe 162.000 Euro, für die Gierso 174.000, Summen, die
       sich über längere Zeiträume angesammelt haben. Dadurch ergibt sich meines
       Erachtens der Anfangsverdacht für einen Abrechnungsbetrug.
       
       Betrogen hätten dann die Betreiber, die falsch abrechneten. Was ist mit den
       Behörden selbst? 
       
       Man kann sich fragen, warum falsche Angaben beim Personal, die ab Beginn
       des Jahres 2013 erfolgten, erst Mitte 2014 geltend gemacht wurden und erst
       ab 2015 dann das Geld zurückgefordert wurde. Ob die MitarbeiterInnen der
       Behörde das möglicherweise aufgrund von Überlastung nicht früher gemerkt
       haben, müsste die Staatsanwaltschaft prüfen.
       
       Wenn die Staatsanwaltschaft zu den gleichen Schlüssen kommt wie Sie: Was
       passiert dann? 
       
       Sobald der Staatsanwaltschaft bekannt wird, dass etwas strafrechtlich
       Relevantes passiert ist, muss sie ermitteln. Und sie muss dann am Ende
       auch, wenn der Verdacht sich bestätigen sollte, ein Verfahren einleiten.
       Sollte sich herausstellen, dass sich jemand vorsätzlich bereichert hat,
       kann es dann etwa zu Geldstrafen kommen.
       
       Die CDU wirft Ihnen vor, es ginge Ihnen vor allem darum, dass Köpfe rollen.
       Gemeint ist der Kopf von Senator Czaja. Ist das so? 
       
       Wenn der Schaden beziffert wird, der jetzt von den von Czaja selbst
       beauftragten Wirtschaftsprüfern ja schon abstrakt benannt ist, dann kann es
       sein, dass auch gegen Czaja Strafantrag wegen Untreue zu stellen wäre. Denn
       dann geht es darum, wer dafür verantwortlich ist, dass es den Leuten so
       leicht gemacht wurde, den Staat zu betrügen. Da werden sich Fragen stellen,
       etwa, ob es eine Überlastungsanzeige der Mitarbeiter des Lageso an Czaja
       gab, auf die der nicht reagiert hat. Oder hat er gar ein eigenes Interesse
       daran, dass diese privaten Betreiber weiter Aufträge erhalten? Es ist meine
       Aufgabe als Oppositionsabgeordnete, den Regierenden Fragen zu stellen, die
       sie immer wieder zu der Reflektion zwingen, ob sie ihren Aufgaben gewachsen
       sind.
       
       Und Czaja ist das nicht? 
       
       Er hat wenig Ahnung von Verwaltung, wie man jetzt sieht, wenn er sich immer
       wieder so sorglos hinstellt und so tut, als ob er gar nicht versteht, was
       in seiner Behörde abgeht. Seit Czaja im Amt ist, hat er nichts getan, um
       die bestehenden Missstände in seiner Verwaltung abzustellen, und jetzt tut
       er so, als hätte er genug Zeit, die Dinge auf den Weg zu bringen. Aber aus
       der Antwort seiner Verwaltung an mich geht hervor, dass etwa Forderungen
       aus dem Jahr 2013 an die Heimbetreiber bestehen, die Ende nächsten Jahres
       verjähren können. Da ist Eile geboten und es braucht jemanden, der
       Verantwortung übernimmt.
       
       6 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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 (DIR) Schwerpunkt Flucht
       
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