# taz.de -- Nach dem EuGH-Urteil: Hohe Hürden für Elbvertiefung
       
       > Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF sind optimistisch, Hamburgs
       > Baggerpläne zu verhindern. Europa-Gerichtshof habe den Gewässerschutz
       > gestärkt.
       
 (IMG) Bild: Klage erfolgreich: Hamburger Baggerpläne machen vielleicht bald den Abgang.
       
       HAMBURG taz | Im Bündnis Lebendige Tideelbe herrscht richtig gute Stimmung.
       „Die Hürden für die Elbvertiefung sind deutlich gestiegen“, erklärten
       VertreterInnen des Naturschutzbundes (Nabu), des BUND und der
       Umweltstiftung WWF, die in diesem Bündnis zusammenarbeiten. Nach dem Urteil
       des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch über die verbindliche
       Interpretation der EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie prophezeien sie, dass
       die Ausbaggerung des Flusses „ohne grundlegende Nachbesserungen keine
       Chance“ mehr habe.
       
       Nach dem Richterspruch aus Luxemburg muss die Richtlinie künftig
       „verbindlich angewendet werden“, sagt Manfred Braasch, Geschäftsführer des
       Hamburger BUND. Zudem habe das Gericht aus dem „Verbesserungsgebot“ der
       Richtlinie eine „Verbesserungspflicht“ gemacht, aus einer Soll- also eine
       Muss-Bestimmung: „Das stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa.“
       
       Der EuGH hatte auf Bitten des Bundesverwaltungsgerichts eine für alle
       EU-Gerichte bindende Auslegung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie
       vorgenommen. Demnach sei der Gewässerschutz bei jedem Einzelprojekt
       verbindlich und „nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe“.
       Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ seien nur möglich,
       wenn „alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um negative
       Auswirkungen zu mindern“.
       
       ## Erstmal auf Eis gelegt
       
       Auf dieser Grundlage müssen nun die Leipziger Bundesrichter über die
       Vertiefung der Außenweser und anschließend der Unterelbe (siehe Kasten)
       entscheiden. Beide Projekte unterliegen bis dahin einem Baustopp. Und der
       werde wohl kaum aufgehoben werden, sagt der Nabu-Vorsitzende Alexander
       Porschke voraus: „Nach diesem Urteil des EuGH müsste das
       Bundesverwaltungsgericht die Planungen als rechtswidrig verwerfen.“
       
       Denn die Luxemburger Richter haben klargestellt, dass die Verschlechterung
       auch nur einer von mehreren biologischen Qualitätskomponenten, nach denen
       Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden, zur Unzulässigkeit der gesamten
       Maßnahme führe – es sei denn, sie werde so wirksam ausgeglichen, dass
       insgesamt eine Verbesserung erreicht wird. Eben daran aber kranken die
       Baggerpläne, erläuterte Beatrice Claus vom WWF.
       
       Um sinkendem Sauerstoffgehalt im Wasser zu begegnen, könnten umfangreiche
       Flachwasserzonen eingerichtet werden. „Das aber erfordert Platz, den es an
       der Unterelbe nicht in ausreichendem Maße gibt“, so Claus. Und von
       Deichrückverlegungen, um neue Tidewasserbiotope zu schaffen, sei in den
       Planungen keine Rede. Und zuletzt müssten die Maßnahmen passgenau sein:
       „Man kann Verschlechterungen für Fische nicht mit einem neuen
       Vogelschutzgebiet ausgleichen.“ Porschke bezweifelt, dass diese Hürden von
       den Planungsbehörden zu überwinden sind: „Sie haben die Rich tlinie zu
       lange nicht ernst genommen, das fällt ihnen jetzt auf die Füße.“
       
       Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) kündigte eine Überprüfung der
       Pläne an. „Falls unsere bisherigen Unterlagen nach der EuGH Entscheidung
       nicht ohnehin schon ausreichen, werden sie überarbeitet und angepasst.“ Er
       sei aber überzeugt, dass gute Gründe für eine Ausnahmeentscheidung
       bestehen. „Am öffentlichen Interesse am Fahrrinnenausbau hat ja weder die
       EU-Kommission noch das Bundesverwaltungsgericht jemals irgendeinen Zweifel
       gelassen.“
       
       Porschke, von 1997 bis 2001 selbst grüner Umweltsenator, fordert nun von
       seinem seit Mai amtierenden grünen Nachfolger Jens Kerstan, sich
       einzuschalten. „Die Umweltbelange müssen jetzt in den Planungen stärker
       eingebracht werden, als das unter früheren Senaten erwünscht war.“
       
       2 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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