# taz.de -- Ohnmächtige Bürgervertreter: Baubehörde blockiert Beiräte
       
       > Seit 2010 gilt das Beirätegesetz – mehr Rechte haben die Beiräte dennoch
       > nicht bekommen, sagt Hucky Heck, Beiratsvertreter und früherer
       > Ortsamtleiter.
       
 (IMG) Bild: Erfolgloser Beirat: Die Carl-Schurz-Straße sollte fahrradfreundlicher werden.
       
       BREMEN taz | Beiräte haben gesetzlich festgeschriebene Rechte – zumindest
       theoretisch. So hat die Elternvertretung der Schule Carl Schurz gefordert,
       dass in der Wachmannstraße eine Fußgänger-Ampel gebaut wird für die vielen
       Grundschulkinder, die täglich die Straße queren müssen. Der Beirat
       Schwachhausen wollte die Ampel ebenfalls, bekam sie aber nicht.
       
       Dabei ist er zuständig, so steht es jedenfalls im Beirätegesetz Paragraf
       10, „für verkehrslenkende, -beschränkende und –beruhigende Maßnahmen,
       soweit diese stadtteilbezogen sind“. Die Wachmannstraße ist seit dem Jahre
       2008 mit „Tempo 30“ verkehrsberuhigt und ganz eindeutig „stadtteilbezogen“.
       
       „Die Baubehörde hat die Ampel abgelehnt“, erinnert sich Hucky Heck, seit
       Jahren aktiver Beiratsvertreter in Schwachhausen. Inhaltliche Begründung:
       nicht erforderlich, nicht möglich. Formal verwies das Bauressort auf eine
       Liste mit dem Namen „Vorbehaltsstraßennetz“, wo aufgelistet ist, für welche
       Straßen die Beiräte-Rechte nicht gelten. Alle Straßen mit ÖPNV und rund
       hundert weitere Straßen sind da aufgelistet, eine Verordnung aus dem Jahre
       1997. Heck stutzte: Eine Verordnung aus dem Jahre 1997 schränkt ein Gesetz
       aus dem Jahre 2010 ein? Aber die Bauverwaltung sagte, das sei so. Basta.
       
       Für Rechtsgutachten hatte der Beirat kein Geld, also bestellte Heck auf
       private Kosten ein Gutachten bei dem Staatsrechtler Rainer Kulenkampff –
       und es ergab sich: Es gibt diese Straßen-Liste, aber die hat absolut gar
       nichts mit den Rechten der Beiräte zu tun. Das räumt inzwischen auch das
       Bauressort ein. Die Ampel musste gebaut werden. „Provisorisch“, schmollte
       das Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Bis heute steht die Ampel nur auf
       Beton-Füßen.
       
       „Wenn wir etwas anderes wollen als die Verwaltung, dann stören wir die
       Beiräte nur“, so fasst Heck die politische Kultur zusammen, die zwischen
       Beiräten und Bauverwaltung herrscht.
       
       Beispiel Carl-Schurz-Straße: Der Zustand der Straße ist für Radfahrer
       unzumutbar. Man könnte in der Mitte der Fahrbahn einen Streifen
       asphaltieren, fand der Beirat – aber nicht die Bauverwaltung. Zwar können
       die Beiräte „Haushaltsanträge“ stellen. Wenn die aber nicht sowieso ins
       Konzept der Bauverwaltungen passen, werden sie abgelehnt. Hucky Heck wandte
       sich an das Rathaus, da ist das „Referat 14“ zuständig für „Angelegenheiten
       der Ortsämter und Beiräte“. Ergebnis: „Wir haben da null Unterstützung.“
       
       Theoretisch müssten die Beiräte über „Stadtteilbudgets“ verfügen können, um
       ihrer gesetzlichen Aufgabe für „verkehrslenkende, -beschränkende und
       -beruhigende Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind“, überhaupt
       nachkommen zu könne, so steht es in Paragraf 32 Absatz 4 des
       Beiräte-Gesetzes. Die gibt es aber auch sechs Jahre nach Inkrafttreten
       dieses Gesetzes nicht.
       
       „Dafür sind wir nicht zuständig“, sagt Jens Tittmann, Sprecher des
       Verkehrssenators. Zuständig sei der Haushaltsgesetzgeber. Vorgeschlagen
       hatte das Haus von Joachim Lohse (Grüne) aber auch nichts. „Ich nenne das
       Rechtsbeugung“, sagt Heck dazu.
       
       Vergeblich hat er versucht, in die Verhandlungsrunde für den neuen
       Koalitionsvertrag zu kommen. Dort steht nun im typischen
       Politiker-Kauderwelsch ein Passus, dessen Zynismus man nur verstehen kann,
       wenn man die Hintergründe kennt: „Gemeinsam mit den Beiräten wollen wir
       beraten, ob wir ihre Entscheidungsbefugnisse ausweiten können und ob ihre
       Aufgaben und vorhandenen Ressourcen im Einklang damit stehen.“
       
       Die Beiräte können nicht vor den Staatsgerichtshof ziehen, um die
       Respektierung ihrer Rechte grundsätzlich einzuklagen. Hucky Heck hofft,
       dass er wenigstens an einem konkreten Fall endlich vor den
       Staatsgerichtshof kommt.
       
       2 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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