# taz.de -- Ägyptischer Journalist in Berlin: Ahmad Mansur ist wieder frei
       
       > Der in Berlin festgenommene Journalist Ahmad Mansur wird nicht an Ägypten
       > ausgeliefert. Nun kann er Deutschland wieder verlassen.
       
 (IMG) Bild: Wird nicht ausgeliefert: der 52-jährige Ahmed Mansur.
       
       Freiburg taz | Der ägyptische Journalist Ahmad Mansur ist frei. Der
       Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother verfügte am Montagnachmittag seine
       Haftentlassung. Das Auslieferungsverfahren wird aus rechtlichen, aber auch
       politisch-diplomatischen Gründen eingestellt. Mansur kann Deutschland nun
       verlassen.
       
       Der ägyptische Journalist, der für den arabischen Fernsehsender
       Al-Dschasira arbeitet, war am Samstag von der Bundespolizei auf dem
       Berliner Flughafen Tegel vorläufig festgenommen worden. Grund war eine
       Fahndungsausschreibung im deutschen Inpol-System, dem wiederum ein
       ägyptischer Haftbefehl zugrunde lag.
       
       Ägypten wirft Mansur Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Er soll
       auf dem Tahrirplatz einen Anwalt gefoltert haben. Dafür wurde er 2014 von
       einem ägyptischen Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mansur bestreitet,
       zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf dem Platz gewesen zu sein.
       
       Im Herbst 2014 informierte die ägyptische Interpol-Filiale die anderen
       Interpol-Außenstellen – darunter das Bundeskriminalamt (BKA) – über diesen
       Haftbefehl und bat um die Fahndung nach Ahmad Mansur. Kurze Zeit später
       traf beim BKA allerdings eine Nachricht der Interpol-Zentrale in Lyon ein.
       Mansur sei kein Fall für Interpol, weil er Artikel 3 der
       Interpol-Verfassung widerspreche. Danach verpflichtet sich Interpol zu
       strikter politischer Neutralität und wirkt bei der Fahndung wegen
       angeblicher politischer Straftaten nicht mit.
       
       ## Ministerien hatten hinter den Kulissen beraten
       
       Ob jemand aufgrund eines ausländischen Ersuchens in die deutsche
       Inpol-Fahndung aufgenommen wird, entscheidet in einfachen Fällen das BKA.
       Bei „besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher
       Beziehung“ muss laut BKA-Gesetz zuvor allerdings eine Bewilligung des
       Bundesjustizministeriums eingeholt werden.
       
       In der Praxis trifft das Bundesamt für Justiz die Entscheidung in Absprache
       mit dem Auswärtigen Amt. Warum die Beamten Mansur zur Fahndung freigaben,
       konnte am Montag auf Nachfrage niemand beantworten. Die Entscheidung blieb
       aber auch bestehen, nachdem die Interpol-Zentrale später noch einmal auf
       den politischen Charakter des Falles hinwies.
       
       Vermutlich verließen sich alle darauf, dass die Stichhaltigkeit der
       Vorwürfe nach einer Festnahme Mansurs immer noch ausreichend geprüft werden
       könnte. Eine erste richterliche Prüfung fand am Sonntagnachmittag beim
       Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Dort wurde aber nur festgestellt, ob
       überhaupt die richtige Person festgenommen wurde. Das Gericht sprach dann
       eine sogenannte „Festhalteanordnung“ aus.
       
       Am Montag musste die Berliner Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ahmad
       Mansur freilässt oder beim Berliner Kammergericht einen
       Auslieferungshaftbefehl beantragt. Mansur hätte dann für die Dauer des
       Auslieferungsverfahrens hinter Gitter bleiben müssen, möglicherweise für
       mehrere Monate.
       
       Hinter den Kulissen hatten allerdings längst das Justizministerium und das
       Auswärtige Amt über die politischen Implikationen beraten. Laut
       Staatsanwaltschaft habe dabei auch der Berliner Justizsenator Thomas
       Heilmann (CDU) vermittelt.
       
       Sie kamen zum Schluss: „Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der
       Auslieferung hätten auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt
       werden können.“
       
       Mitarbeit: Tobias Schulze
       
       22 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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