# taz.de -- Manipulation bei Organvergabe: Münchner Herzensstreit
       
       > Das Klinikum der Universität München verwahrt sich gegen Vorwürfe bei der
       > Vergabe von Spenderherzen gezielt manipuliert zu haben.
       
 (IMG) Bild: In 17 Fällen sollen Ärzte bei Herztransplantationen am Klinikum der Universität München gezielt manipuliert haben, lautet der Vorwurf der Prüfungskommission.
       
       BERLIN taz | Der Transplantationsskandal geht in eine neue Runde. Nachdem
       vor knapp drei Jahren massive Manipulationen bei der Vergabe
       lebensrettender Spenderlebern an mehreren deutschen Universitätskliniken
       bekannt geworden waren, hatten sich die Prüfer bei der Bundesärztekammer
       das Ziel gesetzt, die Transplantationszentren künftig sorgfältiger auf
       Einhaltung der Vergabe-Richtlinien zu kontrollieren – und zwar nicht nur
       diejenigen, die Lebern verpflanzen, sondern auch die Zentren, an denen
       Herzen, Nieren und Lungen transplantiert werden.
       
       Jetzt glauben die Prüfer, am Klinikum der Universität München (LMU) fündig
       geworden zu sein: In 17 Fällen zwischen 2010 und 2012 sollen Ärzte dort bei
       Herztransplantationen gezielt Medikamententherapien manipuliert haben mit
       dem Ziel, ihren Patienten auf diese Weise schneller ein Spenderherz zu
       verschaffen, als ihnen zugestanden hätte. Insgesamt waren in dem Zeitraum
       in München 101 Herzen transplantiert worden.
       
       „Die Kommission hat den Bericht verabschiedet, jetzt haben die Münchner
       Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen“, sagte der Vize-Vorsitzende der
       Prüfungskommission, Hans Lippert, der taz. Weitere Details zu den Vorwürfen
       wollte er mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht nennen.
       
       Der Ärztliche Direktor des Klinikums, Karl-Walter Jauch, sagte im Gespräch
       mit der taz, er widerspreche „nachdrücklich dieser Darstellung der
       Prüfungs- und Überwachungskommission bei der Bundesärztekammer“. Seine
       Kollegen hätten sich an geltendes Recht gehalten und insbesondere bei der
       Therapie herzkranker Patienten den Stand der Wissenschaft berücksichtigt.
       
       Die Tatsache, „dass nun möglicherweise staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
       drohen, treffen mich in meinem Selbstverständnis als Arzt, der sich seit
       Jahrzehnten mit Transplantationen beschäftigt“, sagte Jauch. „Wir sind
       jedoch sicher, dass wir alles entkräften können.“ Der Münchner
       Strafrechtsprofessor und Transplantationsexperte Ulrich Schroth sagte der
       taz, sollte es hart auf hart kommen, „dann werde ich die Klinik vertreten“.
       
       ## Unzulässige Dosierung
       
       Der Vorwurf der Prüfer lautet, vereinfacht gesagt, dass die Ärzte ihren
       schwer kranken Patienten jeweils kurz vor der routinemäßigen Überprüfung
       ihres Status auf der Warteliste Notfallmedikamente verabreichten in einer –
       nach Ansicht der Prüfer – unzulässigen Dosierung. Diese Dosierung habe dazu
       geführt, dass die Patienten als hochdringlich eingestuft wurden und sich
       ihre Aussicht auf ein Spenderherz verbesserte.
       
       Dabei ist die Notwendigkeit der Gabe der so genannten Katecholamine und
       Phosphodiesterase-Hemmer an sich unstrittig zwischen Prüfern und Klinikum.
       Der Streit dreht sich vielmehr im Kern um die Frage, ob die Medikamente
       während eines bestimmten 48-Stunden-Zeitraums kontinuierlich in einer
       bestimmten Höchstdosis hätten gegeben werden müssen (was die Prüfer
       behaupten) – oder ob es richtlinienkonform war, die Höchstdosis in dem
       besagten 48-Stunden-Zeitraum zwar zu erreichen, aber eben nur punktuell
       statt permanent (was das Klinikum behauptet).
       
       Zum Verständnis: Katecholamine sind Herz-Kreislauf unterstützende
       Medikamente, die intensivmedizinisch betreuten Patienten in
       lebensbedrohlicher Situation zur Stabilisierung gegeben werden. Und die –
       neben einer Vielzahl anderer Faktoren – über die Dringlichkeit einer
       Operation mit entscheiden. Spenderherzen werden in Deutschland vor allem
       nach dem Kriterium der Wartezeit vergeben.
       
       ## Verwirrung um Richtlinien
       
       Pikant daran: Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Vergabe von
       Spenderherzen legt selbst gar keine Grenzwerte fest, ab welcher
       Katecholamin-Dosierung der Status eines Patienten als hochdringlich gelten
       soll. Sie macht auch keine Angaben darüber, ob die Katecholamine permanent
       oder in Intervallen gegeben werden sollen. Hierzu äußert sich lediglich ein
       so genanntes „Manual“ der Organvergabestelle Eurotransplant, das keinerlei
       normativen Charakter besitzt. Die Prüfer wiederum hatten den Auftrag, die
       Transplantationszentren ausschließlich auf Einhaltung der Richtlinien der
       Bundesärztekammer zu kontrollieren.
       
       Die Ärzte in München hätten sich jedoch nicht nur innerhalb der Vorgaben
       der Bundesärztekammer-Richtlinie bewegt, sondern auch in der Sache richtig
       entschieden, sagte der Strafrechtler Ulrich Schroth der taz: „Die
       Interpretation der Münchner Ärzte entspricht dem Text im Manual.“
       
       Der Ärztliche Direktor, Karl-Walter Jauch, bekräftigte, medizinisch sei es
       richtig, die Medikamente intermittierend zu verabreichen: „Bei permanenter
       Gabe schaden Sie dem Patienten mehr, als dass Sie ihm helfen.“ Zur
       Untermauerung seiner Position hat Jauch gleich drei medizinische Gutachten
       eingeholt – von Kardiologen des Universitätsklinikums des Saarlands sowie
       des Klinikums Augsburg und von Herzchirurgen der Medizinischen Universität
       Wien. Sie alle kommen zu dem Schluss, dass Therapie und Dosierung der
       Münchner Ärzte korrekt waren.
       
       Ähnliche Vorwürfe – ebenfalls im Zusammenhang mit der Gabe von
       Katecholaminen – hatten die Prüfer der Bundesärztekammer übrigens im Sommer
       2014 bereits gegen das Deutsche Herzzentrum Berlin erhoben. Das Herzzentrum
       hatte sich daraufhin selbst angezeigt, um die Beschuldigungen untersuchen
       zu lassen; ein Ergebnis steht noch aus.
       
       Es wäre nicht das erste Mal, dass Vorwürfe der Prüfer bei der
       Bundesärztekammer sich im nachhinein als haltlos erweisen. Zuletzt hatte im
       Juli 2014 die Staatsanwaltschaft Münster in einem ähnlichen Fall – es ging
       um Manipulationsvorwürfe gegen die dortige Uniklinik bei der Vergabe von
       Spenderlebern – die Ermittlungen mit der Begründung eingestellt, die
       Richtlinien seien „nicht eindeutig“.
       
       15 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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