# taz.de -- Zweite Amtszeit: Mehr Freiheit für Datenschützer
       
       > Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar soll am Donnerstag im
       > Amt bestätigt werden. Rot-Grün will ihm mehr Rechte und Unabhängigkeit
       > geben.
       
 (IMG) Bild: Hamburgs alter und künftiger Datenschützer - und Stachel in Googles Seite: Johannes Caspar.
       
       HAMBURG taz | Eine größere Unabhängigkeit des Hamburgischen
       Datenschutzbeauftragten will die rot-grüne Koalition erreichen. Ein Antrag,
       der am Donnerstag in der Hamburgischen Bürgerschaft debattiert wird, nennt
       dafür zwei Möglichkeiten: Entweder soll das Amt, das bislang der
       Justizbehörde und damit der Dienstaufsicht des Senats unterstellt ist, an
       die Bürgerschaft angebunden werden oder zu einer eigenständigen und
       unabhängigen Behörde nach dem Vorbild des Landesrechnungshofes umgebaut
       werden. In beiden Varianten müsse das Ziel „effektiver und unabhängiger
       Datenschutz“ lauten, begründet SPD-Justizpolitiker Urs Tabbert den
       Vorschlag.
       
       „Gerade im digitalen Zeitalter ist die Rolle des Datenschützers wichtiger
       denn je“, findet Carola Timm, Sprecherin für Datenschutz der Grünen.
       Gegenüber anderen Staaten oder großen Konzernen sei „eine wirksame
       Kontrolle durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten“ erforderlich,
       so Timm.
       
       Wie die Stärkung des Datenschutzes in Hamburg im Detail erfolgen könne,
       soll nun der Senat untersuchen. Denn während die Anbindung des Amtes an das
       Landesparlament rechtlich unkompliziert wäre, müsste für die Schaffung
       einer eigenen Datenschutzbehörde die Hamburger Verfassung mit
       Zweidrittelmehrheit geändert werden - ein ungleich komplizierterer Weg.
       
       Im Grundsatz wird die rot-grüne Koalition auf Unterstützung durch Linke und
       Liberale setzen können. Bereits Ende April hatte die FDP beantragt, dass
       der Datenschutzbeauftragte künftig „aufgewertet und von der Bürgerschaft
       ausgewählt werden“ solle. Damit würde das Vorschlagsrecht für die Besetzung
       der Position vom Senat auf die Bürgerschaft übergehen, die dann
       anschließend den Datenschutzbeauftragten auch wählen würde.
       
       Bisher bestätigt sie lediglich einen Personalvorschlag des Senats. Die
       Änderung würde für eine „stärkere Unabhängigkeit von der Exekutive sorgen“,
       begründete FDP-Fraktionschefin Katja Suding ihren Antrag, der zur weiteren
       Beratung in den Justizausschuss der Bürgerschaft überwiesen wurde. Dorthin
       wird nun auch der neue rot-grüne Antrag überwiesen werden.
       
       Ebenfalls eine breite Mehrheit wird derweil am Donnerstag den amtierenden
       Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar für eine zweite sechsjährige
       Amtszeit wählen. Dieser Vorschlag des Senats wird mindestens von SPD,
       Grünen, Linken und FDP unterstützt werden. Nach Ansicht des Senats hat der
       53-jährige Jurist in seiner ersten Amtszeit „seine hohe Kompetenz
       eindrücklich unter Beweis gestellt“.
       
       Das können insbesondere die US-Konzerne Google und Facebook bezeugen, die
       ihre Deutschland-Zentralen in Hamburg haben. Auf Druck von Caspar mussten
       sie zum Beispiel bei Google Street View und beim automatischen
       Gesichtserkennungsprogramm Deep Face beträchtlich nachbessern.
       
       9 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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