# taz.de -- Radikaler CDU-Vorstoß zur Sterbehilfe: Verbieten und bestrafen
       
       > Drei Arbeitsgruppen diskutieren im Bundestag über neue Regeln für die
       > Sterbehilfe. Zwei CDU-Politiker fordern nun einen Paradigmenwechsel.
       
 (IMG) Bild: Krasser als die anderen Abgeordneten: Patrick Sensburg will die Hilfe zum Suizid strafbar machen.
       
       BERLIN taz | In der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe
       in Deutschland gibt es nun einen ersten konkreten Gesetzentwurf. Verfasst
       haben ihn die CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger, und was
       sie fordern, kommt einem Paradigmenwechsel in der Suizidhilfe gleich:
       Bislang ist die Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland legal, wie auch der
       Suizid selbst. Doch nach dem Willen der beiden soll „mit Freiheitsstrafe
       bis zu fünf Jahren bestraft“ werden soll künftig, wer anderen Menschen
       dabei hilft, sich selbst zu töten. Auch der bloße „Versuch“ dieser Beihilfe
       soll strafbar sein.
       
       Dörflinger und Sensburg begründen ihren radikalen Vorstoß mit einer –
       empirisch freilich nicht belegten – Unterstellung: „Hinter dem Begriff der
       Beihilfe zur Selbsttötung verbirgt sich ein gesellschaftsweit wachsendes
       Unwerturteil hinsichtlich bestimmter Formen menschlichen Lebens“, behaupten
       die Abgeordneten in ihrem Entwurf, um dessen Zustimmung sie am Donnerstag
       per Mail bei allen Mitgliedern des Bundestags warben. Weiter schreiben sie:
       „Der Gehilfe einer Selbsttötung billigt dabei nicht nur die
       Wertentscheidung des Suizidenten, sondern er strebt selbst den
       Tötungserfolg an.“
       
       Ausnahmen von der Strafbarkeit soll es nach dem Entwurf nicht geben – weder
       für Angehörige noch für Ärzte. „Eine mit Ausnahmen für Angehörige und Ärzte
       ausgestattete gesetzliche Regelung der Mitwirkung am Suizid würde eine
       Gefahr für das Leben schwer kranker und suizidgefährdeter Menschen
       darstellen“, heißt es in dem Papier. „Wenn lebenserhaltende Therapie und
       Tod als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der
       sich für die Lebenserhaltung entscheidet, den Angehörigen und der
       Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig“, glauben sie.
       
       Damit ist ihr Gesetzentwurf restriktiver als alles, was bisher im Bundestag
       diskutiert wurde.
       
       ## Fraktionsübergreifende Arbeit im Bundestag
       
       Der Bundestag will noch in diesem Jahr über ein neues Strafgesetz zur
       Sterbehilfe entscheiden. Auslöser der Debatte waren zunächst
       Sterbehilfevereine wie der des Hamburger Ex-Justizsenators Roger Kusch, die
       ihren Mitgliedern Unterstützung beim Suizid anbieten.
       
       In Deutschland ist der Suizid bislang straffrei. Derzeit wird auch niemand
       dafür bestraft, dass er anderen hilft, sich das Leben zu nehmen. Das heißt:
       Solange die Tatherrschaft bei der Person bleibt, die sterben möchte, ist
       Hilfe zulässig.
       
       Im Bundestag haben sich mehrere fraktionsübergreifende Gruppen gebildet,
       die ihre Anträge voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche vor der
       Sommerpause zur ersten Lesung in den Bundestag einbringen wollen. Eine
       Gruppe um die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese strebt ein komplettes Verbot
       organisierter – sogenannter geschäftsmäßiger – Hilfe beim Suizid an, will
       aber keine Neuregelung für Ärzte.
       
       Eine zweite Gruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und den
       CDU-Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze wünscht ebenfalls ein
       strafrechtliches Verbot, will aber Angehörigen und Ärzten die Hilfe beim
       Suizid ausdrücklich erlauben. Dies ist den Medizinern bislang durch das
       Standesrecht in mehreren Bundesländern verboten.
       
       Eine dritte Gruppe um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast spricht sich für
       eine weitere Zulässigkeit der Sterbehilfeorganisationen unter festgelegten
       Bedingungen aus. Bei der abschließenden Abstimmung im November soll, wie
       bei bioethischen Debatten üblich, kein Fraktionszwang gelten.
       
       ## Juristen und Ärzte sind für Entkriminalisierung
       
       Unterdessen haben sich im April rund 140 Strafrechtswissenschaftler um die
       Juraprofessoren Eric Hilgendorf und Henning Rosenau in einer Resolution
       gegen die Strafbarkeit des assistierten Suizids „aus verfassungsrechtlichen
       und medizinethischen Gründen“ ausgesprochen. „Mit der Strafbarkeit des
       assistierten Suizids würde die in den letzten Jahren erreichte weitgehende
       Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert“, warnen
       die Juristen.
       
       Das geltende Polizei- und Strafrecht stelle „hinlänglich“ Mittel zur
       Verfügung, um gegen Aktivitäten vorzugehen, bei denen die
       Freiverantwortlichkeit des Suizids nicht hinreichend geprüft werde. Die
       Autoren halten es für „verfehlt“, durch eine Ausweitung des Strafrechts
       „auch solche Tätigkeitsfelder in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit
       zu ziehen, die - wie das Arzt-Patienten-Verhältnis - auf Vertrauen
       gründen“.
       
       Ähnlich hatten sich Anfang Mai auch 180 Mediziner aus ganz Deutschland im
       Vorfeld des diesjährigen Ärztetags in einem Brandbrief an ihren Präsidenten
       Frank Ulrich Montgomery geäußert. Montgomerys Credo, wonach es Ärzten
       standesrechtlich verboten ist, schwerstkranke Menschen in den Tod begleiten
       zu dürfen, sei nicht mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar, so die
       Verfasser des Briefs. Mit seiner paternalistischen Haltung schade
       Montgomery dem Ansehen des Arztberufs, kritisierten die Mediziner. Und: „Es
       ist nicht nur ethisch vertretbar, sondern hilfreich und human, einen
       schwerstleidenden Patienten nicht im Stich zu lassen.“ Wer sich
       „wohlinformiert“ dazu entschlossen habe, dem eigenen Leben ein Ende setzen
       zu wollen, verdiene Hilfe.
       
       22 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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