# taz.de -- Hausverbot für Aufmüpfigen: Nachtreten gegen Betriebsrat
       
       > Weil er in seiner Zeit als Betriebsrat beim Berufsbildungswerk für zu
       > viel Aufruhr sorgte, erhielt Michael Müller dort Hausverbot.
       
 (IMG) Bild: Tür zu, Riegel vor: Das Berufsbildungswerk reagiert auf Kritik recht verschlossen.
       
       Als Michael Müller Ende 2014 in Pension geht, wird er vom
       Berufsbildungswerk Bremen (BBW) mit einem schlichten Schreiben
       verabschiedet: „Haus- und Geländeverbot ab 1. 1. 2015“ lautet die
       Botschaft, unterschrieben vom damaligen Geschäftsführer Gerd
       Meyer-Rockstedt. Über drei Jahrzehnte lang war Müller im Betrieb und als
       Betriebsrat aktiv, 25 Jahre als dessen Vorsitzender. Er hat sich
       eingemischt, sich mit dem Geschäftsführer gestritten – aber nun ein
       Hausverbot, direkt nach seiner Pensionierung?
       
       Sein ehemaliger Kollege Eckhard Hasselmann erfährt von der Sache. In der
       Einrichtung in Horn-Lehe, unweit der Universität, erlernen junge Leute
       einen Beruf, viele von ihnen haben eine Behinderung. Hasselmann war 19
       Jahre beim Berufsbildungswerk, lange als Leiter der Ausbildungsabteilung.
       Er kennt Müller und ist über das Hausverbot erzürnt: „Gegen Herrn Müller
       liegt nichts vor“, sagt Hasselmann, „er hat nur seine normale
       Betriebsrats-Arbeit gemacht.“
       
       Klar: Dabei kam es zu Konflikten. Etwa darüber, welche Vertretungsrechte
       die Auszubildenden haben, oder ob das Bildungswerk ein „Tendenz-Betrieb“
       ist, mit eingeschränkten Mitbestimmungsrechten. 2004 versuchte
       Geschäftsführer Meyer-Rockstedt, den neunköpfigen Betriebsrat seines Amtes
       zu entheben. Hintergrund war ein offener Brief, der das Betriebsklima und
       den Führungsstil von Meyer-Rockstedt kritisierte. Auch von Ver.di kam
       damals eine Protestnote gegen das Amtsenthebungsverfahren. Müller wirkte
       weiter im Betriebsrat, Meyer-Rockstedt vergas den Brief nicht.
       
       Im Frühjahr 2015 wird Hasselmann wegen des Hausverbots gegen seinen
       Kollegen Müller aktiv. Er schreibt einen Brief an den Sozialverband
       Deutschland, der das Bildungswerk betreibt, und an Bundesarbeitsministerin
       Andrea Nahles (SPD). Denn sie besuchte Mitte April das BBW in Bremen und
       für Hasselmann ist das ein Anlass, sie in dieser Sache um Vermittlung zu
       bitten. Auch ein Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer, Torben Möller,
       kommt zu Stande. „Ich dachte, der hat vielleicht ein Einsehen, weil er ja
       persönlich keinen Groll haben kann“, sagt Hasselmann. Denn er übernahm die
       Geschäftsführung erst, als Betriebsrat Müller schon in Rente war.
       
       Doch ein paar Tage später bekommt auch Hasselmann einen Brief –
       Einschreiben mit Rückschein. Unter anderem mit dem Brief an Nahles habe er
       „die positive und überregionale Darstellung des Berufswerkes [...] nicht
       nur gefährdet, sondern auch diskreditiert“. Auch Hasselmann erhält ein
       unbefristete Hausverbot.
       
       Klaus Richter, Anwalt für Arbeitsrecht, vertritt seit Jahren den
       BBW-Betriebsrat und aktuell auch Hasselmann und Müller. „Armselig und
       kleinkariert“, nennt er die Hausverbot. Im sei kein vergleichbarer Fall
       bekannt. Dass auch der neue Geschäftsführer ins gleich Horn bläst, wundert
       ihn nicht: Er ist mit Meyer-Rockstedt verschwägert. Ob das Hausverbot für
       einen öffentlichen Betrieb rechtlich überhaupt haltbar ist, bezweifelt
       Richter. Wichtiger sei für ihn aber die moralische Dimension: „Sowas ist
       einfach unanständig“, sagt Richter. Sein Mandant Müller könne etwa dem
       neuen Betriebsrat nicht von seinen Erfahrungen berichtet. Auch ist Müller
       selbst Mitglied im Sozialverband, der auf dem BBW-Gelände Treffen abhält.
       
       Gerd Meyer-Rockstedt, seit Jahren auch Landesvorsitzender des
       Sozialverbands Deutschland in Bremen, findet sein Hausverbot gegen Müller
       nicht übertrieben: „Er hat seine Betriebsrats-Tätigkeit so ausgelegt, als
       würde er den Klassenkampf führen“, sagt Meyer-Rockstedt. Das
       Berufsbildungswerk stehe im Konkurrenzkampf und könne sich negative
       öffentliche Darstellungen nicht leisten.
       
       „Müller hat Mängel aufgezeigt, die es nicht gab.“ Und: der Betriebsrat sei
       im Umgang mit der Geschäftsleitung auch nicht zimperlich gewesen, sagt
       Meyer-Rockstedt. Er kommt auf den offenen Brief zu sprechen, von vor über
       11 Jahren. „Lügen und Unterstellungen“ habe der enthalten. „Wer austeilt,
       der muss auch einstecken können“, sagt Meyer-Rockstedt.
       
       20 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Betriebsrat
 (DIR) Werder Bremen
 (DIR) Ausbildung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Sozialunternehmen gegen Betriebsrat: Luxus für den guten Zweck
       
       Das Berufsbildungswerk Bremen hat seinen Betriebsrat verklagt, weil der die
       teure Werder-Loge des BBW öffentlich ansprach. Dahinter steckt Kalkül.
       
 (DIR) Streit in Bremens Berufsbildungswerk: Gelebte Hierarchie
       
       In Bremens größtem Ausbildungsbetrieb beklagen MitarbeiterInnen und
       Betriebsrat die „Gutsherrenart“ des Chefs. Der jedoch ist sich keiner
       Schuld bewusst.