# taz.de -- Volksbegehren für mehr Schule: „Wer darf unterrichten?“
       
       > Eine Initiative will ein Volksbegehren für Unterrichtsgarantie auf den
       > Weg bringen. Initiator Florian Bublys kontert die Kritik der
       > Lehrergewerkschaft.
       
 (IMG) Bild: Dass viel zu viel Unterricht ausfällt, wissen alle. Nur: Was tun dagegen?
       
       taz: Herr Bublys, Sie sind einer der Mitinitatoren des Volksbegehrens
       Unterrichtsgarantie. Das fordert: Zehn Prozent Vertretungsreserve an
       Fachlehrern für jede Schule. Haben Sie schon Hassmails von Schülern
       bekommen? 
       
       Florian Bublys: Nein, im Gegenteil. Insbesondere die Schüler, die jetzt in
       den Abiturprüfungen sind, wissen sehr genau: Jede Stunde, die ausfällt,
       geht zu Lasten einer guten Prüfungsvorbereitung. Im Übrigen gehört ja auch
       der Landesschülerausschuss zu den Unterstützern unserer Initiative.
       
       Der Senat sagt: Lediglich zwei Prozent des Unterrichts fällt wirklich aus,
       weitere acht Prozent finden als Vertretungsunterricht statt. Klingt doch
       gar nicht so dramatisch. 
       
       Die Frage ist aber: Wie wird vertreten? Und da kommen wir auf 1,2 Millionen
       Stunden im Schuljahr, die den Namen Vertretungsunterricht nicht verdienen.
       Da werden Teilungsstunden für Förderunterricht mit dem normalen Unterricht
       zusammengelegt. Oder Oberstufenschüler sollen sich Aufgaben im Sekretariat
       abholen. Das hat mit pädagogischer Sinnhaftigkeit nichts zu tun.
       
       Unterrichtsausfall ist ein Dauerthema. Warum ausgerechnet jetzt das
       Volksbegehren? 
       
       Politik ist ja auch immer die Frage des richtigen Zeitpunkts. Mit
       Sicherheit wird im nahenden Wahlkampf wieder erklärt werden, wie wichtig
       Investitionen in Bildung sind – da hoffen wir natürlich auch auf
       Aufmerksamkeit für uns.
       
       SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat bereits gesagt: super Anliegen.
       Aber wenn man mehr Lehrer einstelle, würden die zum Beispiel für
       Förderunterricht eingesetzt – und wieder wäre die Vertretungsreserve weg. 
       
       Der Senat muss bei der Umsetzung des Volksbegehrens natürlich dafür Sorge
       tragen, dass genau das nicht passiert – und die Vertretungsreserve
       beispielsweise nicht dazu benutzt wird, kleinere Klassengrößen
       herbeizuführen oder Förderunterricht zu ermöglichen.
       
       Ausgerechnet von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kommt
       Kritik an Ihren Forderungen: Es sein nicht der richtige Weg, eine
       Unterrichtsgarantie gesetzlich regeln zu wollen. 
       
       Da hat die GEW leider den Gesetzestext nicht richtig gelesen. Wir fordern
       ja nicht, dass keine Schulstunde mehr ausfällt. Wir wollen vielmehr
       erreichen, dass definiert wird, wer an einer Schule unterrichten darf. Dazu
       wollen wir im Schulgesetz den Begriff der Fachlehrkraft einführen. Wir
       geben aber die Hoffung nicht auf, die GEW doch noch überzeugen zu können,
       unsere Forderungen zu unterstützen.
       
       Die GEW befürchtet auch, dass die Senatsbildungsverwaltung im Falle eines
       erfolgreichen Volksentscheids zum Beispiel einfach das Stundenvolumen der
       Lehrkräfte hochsetzen könnte – und so rein rechnerisch Ihren Forderungen
       Genüge getan wäre. 
       
       Das wäre ganz einfach politischer Selbstmord. Im Übrigen hat die
       Senatsverwaltung selbst ausgerechnet, dass man für eine zehnprozentige
       Vertretungsreserve 2.700 zusätzliche Lehrkräfte bräuchte. Wenn unser
       Volksbegehren erfolgreich ist, geben wir Senatorin Scheeres das beste
       Argument an die Hand, sich in den Haushaltsverhandlungen genau dafür
       einzusetzen.
       
       20 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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