# taz.de -- Landtag: Eine Frage des Marketings
       
       > Das Wahlrecht benachteiligt Frauen – von Personenstimmen profitieren
       > meist Männer. Auch aus anderen Gründen ist es möglicherweise
       > verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Und wenn die Frauen gar nicht wollen? Schweizer Kampagne 1968.
       
       BREMEN taz | Das neue Wahlrecht ist „höchst problematisch“ und muss
       „dringend überarbeitet werden“, sagt Politikwissenschaftlers Lothar Probst
       von der Uni Bremen. „Die Erfolgswertgleichheit der Stimmen ist nicht
       gewährleistet.“ Probst räumt deshalb einer Klage dagegen vor dem
       Staatsgerichtshof gute Chancen ein.
       
       Auch auf die Gleichstellung wirkt sich das neue Wahlrecht negativ aus.
       2011, als erstmals Personenstimmen vergeben wurden, waren am Ende 39
       Prozent der Bürgerschaftsabgeordneten weiblich. Künftig wird es nur noch
       ein Drittel sein. Besonders groß ist das Missverhältnis bei der SPD, deren
       Liste quotiert war. Nun hat sie, in der Stadt Bremen, 24 Sitze, von denen
       14 über Personenstimmen vergeben wurden. Darunter sind zwei Frauen, weitere
       fünf haben es nur dank der Liste geschafft. Bei den Grünen und der CDU in
       Bremen wurden die Hälfte der Sitze über Personenstimmen vergeben, auch hier
       profitieren vor allem Männer. Bremerhaven entsendet 15 Abgeordnete – davon
       vier Frauen. Drei von ihnen haben es dank Liste geschafft.
       
       Woran das liegt? Sie könne derzeit nur mutmaßen, sagt
       Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe. Männer seien viel in Communities
       unterwegs, Sportvereinen etwa, erreichten dort „andere Wirkungsgrade“ als
       Frauen, die sich etwa im Mütterzentrum engagieren. „Frauen haben oft
       weniger wichtige Funktionen inne“, sind seltener, sagen wir: Vorsitzende im
       Verein.
       
       „Männer scheinen besser vernetzt zu sein als Frauen“, sagt Probst, besser
       in der Lage, „ihre Netzwerke zu mobilisieren“. Das gelte vor allem auch für
       Migranten. Problematisch, so Probst, wird es vor allem für Frauen, die auf
       mittleren oder hinteren Listenplätzen stehen. „Entweder haben sie sich noch
       nicht profilieren können oder es nicht verstanden, gezielt um
       Personenstimmen zu werben.“
       
       Analysen zeigen, dass sich personalisiertes Wahlrecht bundesweit eher
       zugunsten der Männer auswirkt. „Nicht überall ist es so eklatant wie hier“,
       sagt Claudia Bernhard (Die Linke), Vorsitzende im Gleichstellungsausschuss.
       Frauen hätten meist weniger Zeit und Geld. „Der gesamte
       Geschlechterunterschied schlägt da durch.“
       
       Bernhard widerspricht der Vorstellung, das neue Wahlrecht sei
       demokratischer: Chancen habe, wer das bessere Marketing für sich mache. „Es
       geht nicht um Kompetenz oder eine kontinuierliche Arbeit in der letzten
       Legislaturperiode.“ So produziere das neue Wahlrecht „politischen
       Qualitätsverlust“. Im Zweifelsfall reichen wenige Stimmen für ein Mandat:
       Bei Peter Zenner (FDP) waren es nur732 Kreuzchen. Was sich am neuen
       Wahlrecht ändern muss? „Vieles“, sagt Probst. „Seine Wirkung ist nicht
       transparent und der Mechanismus der Mandatszuteilung verzerrt den
       Wählerwillen.“
       
       Jens Böhrnsen etwa hat fast 94.000 Personenstimmen bekommen. Dabei bekäme
       er eh ein Mandat. 121.397 von 186.374 Personenstimmen für die SPD kommen
       anderen KandidatInnen zugute, errechnete Probst. Er nennt das
       „Fremdverwertung“. Das Wahlrecht, so Probst „suggeriert aber, dass jemand
       wie Böhrnsen dank seiner Personenstimmen gewählt worden wäre“. Ist er aber
       nicht. Im Zweifelsfall verliert jemand sogar einen sicheren Listenplatz,
       weil er Personenstimmen bekommt. „Das stellt die Intention des Wahlsystems
       auf den Kopf“, sagt Probst.
       
       Gleichstellungspolitisch naheliegend wäre eine Rückkehr zum reinen
       Listenwahlrecht: Listen lassen sich quotieren. Hauffe ist diese
       Schlussfolgerung „viel zu flott“. Probst könnte sich vorstellen, dass –
       anders als bisher – zuerst Personen, dann Listenmandate vergeben werden,
       damit es „weniger Fremdverwertung“ gibt. Denkbar wäre, dass ein
       Personenmandat nur erhält, wer so viele Stimmen hat, wie der
       durchschnittliche Listenmandatsträger. Dass das Wahlrecht so bleibt, sagt
       Bernard, ist „indiskutabel“.
       
       18 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
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