# taz.de -- Kommentar Lokführerstreik: Die Ellbogen-Gewerkschaft
       
       > Die nächste Runde im Bahnstreik steht an. Und wirft die Frage nach dem
       > Staatsverständnis des Deutschen Beamtenbundes auf
       
 (IMG) Bild: Ein Lokführer und GDL-Mitglied am Stuttgarter Hauptbahnhof.
       
       Auf geht es zum großen Finale. So ist die [1][erneute Streikankündigung]
       der Lokführergewerkschaft GDL zu verstehen, kaum dass der bislang längste
       Ausstand bei der Deutschen Bahn beendet ist. Erstmals könnte die
       Ellbogen-Gewerkschaft auch an Feiertagen streiken.
       
       Diese erneute Eskalation ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen
       Bahnkunden und Arbeitnehmern, die sich für bessere Arbeitsbedingungen für
       alle Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Branche einsetzen.
       
       Denn der im Beamtenbund organisierten GDL – IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis
       bezeichnet sie bereits als „Spalterorganisation“ – geht es nicht um mehr
       Geld für Lokführer und andere. Es geht der kleinen Spartengewerkschaft
       darum, ihre Macht bei der Bahn auszudehnen – auf Kosten der größeren
       Gewerkschaft EVG, die dem DGB angehört.
       
       Gleichzeitig möchte die GDL vor Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes,
       das die Große Koalition am Freitag im Bundestag beschließen will,
       tarifpolitische Pflöcke bei der bundeseigenen Bahn einschlagen – und so das
       Gesetz aushebeln. Insofern trägt der kommende Ausstand Züge eines
       politischen Streiks, und der ist in Deutschland eigentlich verboten.
       
       Das wiederum wirft die Frage nach dem Staatsverständnis des Deutschen
       Beamtenbundes auf, der die GDL finanziell unterstützt. Er lehnt das
       Tarifeinheitsgesetz ab – und statt die GDL zu bremsen, gibt er ihr
       Rückendeckung.
       
       Möchte er, dessen verbeamtete Mitglieder nicht streiken dürfen, ein
       ungeliebtes Gesetz durch den Ausstand der Lokführer infrage stellen lassen?
       Soll ein ganzes Land wochenlang stillstehen und ein bundeseigenes
       Unternehmen geschädigt werden, weil der Beamtenbund nicht auf einen
       Richterspruch aus Karlsruhe warten will, wenn er Zweifel am Willen des
       Gesetzgebers hat? Das wäre ja der normale Weg.
       
       18 May 2015
       
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