# taz.de -- Mindestlohn: Ortsüblicher Tarif wird Maßstab
       
       > Für 4,5 Millionen Arbeitnehmer mehr könnte bald eine Lohnuntergrenze
       > gelten
       
 (IMG) Bild: Lohnuntergrenze statt Mindestlohn - reich werden Putzfrauen und Friseurinnen auch künftig nicht.
       
       BERLIN taz Für mehr Arbeitnehmer als bisher soll künftig ein Mindestlohn
       gelten - allerdings nicht in Form einer generellen Lohnuntergrenze, wie man
       sie gemeinhin unter einem Mindestlohn versteht. Stattdessen soll es zwei
       Verfahren geben.
       
       Da wären zunächst die branchenbezogenen Mindestlöhne über das
       Entsendegesetz. Dieses gilt bereits für die Bauwirtschaft und die
       Gebäudereiniger. Es besagt, dass Arbeitnehmer nach den ortsüblichen
       Tariflöhnen bezahlt werden müssen. Ab sofort soll das Gesetz für weitere
       Branchen gelten, wenn in einer Region mindestens die Hälfte der
       Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind. Dazu
       gehören die Branchen Gebäudebewachung, Entsorgung, Leiharbeit und Post,
       möglicherweise auch die Friseurbranche, Hotel und Gaststätten sowie der
       Einzelhandel. Insgesamt betrifft dies laut Minister Müntefering 4,5
       Millionen Arbeitnehmer.
       
       Die Aufnahme in das Entsendegesetz müssen die Tarifparteien der Branche
       spätestens bis zum 31. März 2008 beantragt haben. Über den Antrag befindet
       zunächst der Tarifausschuss aus je drei VertreterInnen von Arbeitgebern und
       Arbeitnehmern. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von drei Monaten
       auf einen Mindestlohn, kann das Mindestlohn-Verordnungsverfahren
       durchgeführt werden, bei dem die Regierung auf Vorschlag des
       Arbeitsministers entscheidet.
       
       Für Branchen ohne Tarifbindung sind Mindestlöhne ebenfalls möglich, und
       zwar durch die Neufassung des "Mindestarbeitsbedingungsgesetzes" von 1952.
       Hierfür entscheidet zunächst ein Hauptausschuss aus Arbeitgebern und
       Arbeitnehmern, in welchen Branchen es einen Mindestlohn geben soll. Über
       die Höhe entscheidet dann ein sechsköpfiger, paritätisch besetzter
       Fachausschuss. Dessen Empfehlung kann dann von der Regierung als
       verbindlich erklärt werden - muss aber nicht. Für dieses Verfahren kommen
       Land- und Forstwirtschaft in Frage, der Gartenbau sowie die
       Fleischereibranche, so Müntefering.
       
       Keine gesetzliche Regelung wird es zu sittenwidrigen Löhnen geben.
       
       20 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Koufen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EU
       
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