# taz.de -- Kommentar: Richter machen was sie wollen
       
       > Die Linke will das Wahlverfahren der Verfassungsrichter reformieren. Eine
       > unnötige Forderung, denn das heutige System funktioniert ziemlich gut.
       
       Das Bundesverfassungsgericht genießt unter den Staatsorganen das höchste
       Vertrauen. Dennoch will Wolfgang Neskovic, Rechtsexperte der Linken, das
       Verfahren für die Wahl der Verfassungsrichter reformieren. Er fordert
       öffentliche Anhörungen und eine stärkere Einbeziehung der Opposition.
       Anlass des Vorstoßes ist die Wahl von Ferdinand Kirchhof, Tübinger
       Rechtsprofessor und Bruder des Exverfassungsrichters Paul Kirchhof, am
       Donnerstag.
       
       Öffentliche Anhörungen sind natürlich nichts Schlechtes, aber man sollte
       ihre Wirkung auch nicht überschätzen. Für eine öffentliche Debatte sind sie
       jedenfalls nicht erforderlich. Über neue Bundesminister wird schließlich
       auch ohne förmliche Anhörung lebhaft diskutiert. Nötig ist nur das
       Interesse der Medien und der Öffentlichkeit.
       
       Dass Kirchhof Verfassungsrichter werden soll, ist schon seit rund einem
       Jahr bekannt. Dass er ein Erzkonservativer ist, weiß man spätestens, seit
       er das Land Baden-Württemberg im Kopftuchstreit durch die Instanzen
       begleitet hat. Zeit und Anlass zur Debatte waren also gegeben.
       
       Die hohe Legitimation des Verfassungsgerichts ist Folge einer Regel, wonach
       die Richter mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Dies sorgt für eine
       relativ ausgewogene Rechtsprechung, weil sich die Regierung mit der größten
       Oppositionspartei auf Personalpakete einigen muss.
       
       Kleinere Parteien wie die Linkspartei, die FDP und die Grünen erhalten
       allerdings nur dann ein Vorschlagsrecht, wenn sie gerade Teil der Regierung
       sind. In Zeiten der großen Koalition gehen sie leer aus. Deshalb ist es
       naheliegend, gerade jetzt über eine Reform zu diskutieren, bei der die
       Vorschlagsrechte proportional auf alle Fraktionen verteilt werden. Dies
       könnte aber entsprechend der Wahlergebnisse schnell zu linken oder rechten
       Mehrheiten am Verfassungsgericht führen und so die Legitimation der Richter
       eher beschädigen.
       
       Wahrscheinlich sollte man die Diskussion um das Wahlverfahren aber gar
       nicht so ernst nehmen. Die Richter machen eh nicht unbedingt das, was man
       einst von ihnen erwartet hat.
       
       5 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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