# taz.de -- Gentechnik-Gesetz: Ein fauler Kompromiss
       
       > Experten begrüßen die Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz-Entwurf.
       > Doch sie fürchten Klagen wegen unpräziser Paragrafen.
       
 (IMG) Bild: Früher galt Seehofer als Gentechnik-freundlich, jetzt ist er auf einen Kompromiss eingeschwenkt.
       
       Ein unmögliches Gefeilsche zwischen den Regierungsfraktionen ist vorerst zu
       Ende. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat sich jetzt mit
       der SPD auf gemeinsame Regelungen für den Anbau von gentechnisch
       veränderten Pflanzen geeinigt: Anders als von Umweltschützern und
       Ökoverbänden im Vorfeld befürchtet, wird das neue Gentechnikgesetz nicht zu
       weitreichenden Erleichterungen beim Gentechanbau führen. Das neue Gesetz
       würde in vielen Gebieten Deutschlands sogar zu einem sehr weit gehenden
       Verzicht auf den Einsatz von grüner Gentechnik führen, erklärte Ulrich
       Kelber, der für die SPD-Fraktion mit Seehofer den Gesetzentwurf
       aushandelte.
       
       In der Vergangenheit war Landwirtschaftsminister Seehofer wiederholt
       kritisiert worden, er öffne der Grünen Gentechnik Tür und Tor. Seehofer ist
       mit dem jetzt der taz vorliegenden Gesetzentwurf auf einen Kompromiss
       eingeschwenkt. So sollen zum Beispiel die nach Meinung der Gentechindustrie
       bestehenden, rot-grünen "zu strengen Haftungsregelungen" nicht angetastet
       werden.
       
       "Wir sind zwar froh darüber, dass die Haftungsregelungen nicht weiter
       verwässert werden", sagte Gerald Wehde von Bioland, "hätten uns aber eine
       Klarstellung gewünscht." Denn auch aus den derzeitigen Vorschriften geht
       nicht eindeutig hervor, dass ein Gentechlandwirt auch dann für ein durch
       Pollenflug verunreinigtes Nachbarfeld Schadensersatz zahlen muss, wenn die
       Gentechkontamination unterhalb der Kennzeichnungspflicht von 0,9 Prozent
       bleibt. "So wird erst in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen
       geklärt werden müssen, wie weit das Haftungsrecht wirklich geht", sagt
       Wehde. "Für den betroffenen Landwirt kann es dabei um die Existenz gehen."
       
       In dem Gesetzesentwurf sind bei den Haftungsfragen zwar immer noch die
       alten, rot-grünen Formulierungen zu finden, doch Seehofer interpretiert sie
       ganz anders als seinerzeit die rot-grünen Politiker. Seehofer geht davon
       aus, dass ein Schadensersatz nicht bezahlt werden muss, wenn die
       Verunreinigung unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent bleibt. Um
       juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, wäre hier so oder so eine
       Klarstellung notwendig gewesen.
       
       Kritik gibt es auch an den vorgesehenen Abstandsregelungen für Gentechmais.
       Die SPD hatte in der Vergangenheit gefordert, zwischen Feldern mit
       Gentechpflanzen und nicht manipulierten Pflanzen müsste ein Mindestabstand
       von 300 Metern eingehalten werden. Nur so könne die Verunreinigung von
       Nachbarfeldern ausreichend minimiert werden. Seehofer trat für 150 Meter
       ein.
       
       Herausgekommen ist jetzt: 300 Meter Mindestabstand zu einem ökologisch
       bewirtschafteten Feld und 150 Meter Abstand, wenn auf dem Nachbaracker
       konventionell gewirtschaftet wird. "Das ist ein fauler Kompromiss", sagt
       Heike Moldenhauer vom BUND, die nicht nachvollziehen kann, warum die
       konventionell betriebene Landwirtschaft weniger vor Kontaminationen
       geschützt werden soll.
       
       In Absprache mit den Nachbarn darf nach Seehofers Kompromiss ein
       Gentechlandwirt sogar ganz auf einen Sicherheitsabstand verzichten. "Damit
       werde dann die Umgehung der Koexistenz-Regelung sogar per Gesetz erlaubt",
       meint Christoph Then von Greenpeace.
       
       24 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Honig
       
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