# taz.de -- Mecklenburg-Vorpommern: Gericht lehnt Kreisgebietsreform ab
       
       > Mecklenburg-Vorpommerns Landkreise dürfen nicht so radikal fusioniert
       > werden, wie es die Regierung wollte.
       
 (IMG) Bild: Lindenallee nahe Schloss Bothmerim im Landkreis Nordwestmecklenburg
       
       BERLIN taz Zwischen zwei Terminen in seinem Kreis würde ein Landrat 100
       Kilometer zurücklegen müssen - in einem Verwaltungsgebiet, das dreimal so
       groß wie das Saarland ist: Ginge es nach der Landesregierung von
       Mecklenburg-Vorpommern, wäre dies ab 2009 Realität und das dünn besiedelte
       Land in fünf Riesenlandkreise aufgeteilt. Doch nun lehnte das
       Landesverfassungsgericht die Kreisgebietsreform ab, die vor neun Jahren von
       der rot-roten Regierung eingeleitet und 2006 von der neuen rot-schwarzen
       Koalition beschlossen worden war.
       
       Das Urteil ist bisher einmalig: Erstmals wurde eine Gebietsreform in
       Deutschland mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch eine bürgernahe
       Demokratie nicht mehr gewährleistet ist. Den Bürgern sei es durch die Größe
       der Landkreise erschwert, auf Kreisebene politisch tätig zu sein, heißt es
       im Urteil. Experten schätzen, dass die Entscheidung der Richter Vorbild für
       ähnliche, demnächst anstehende Reformen in Schleswig-Holstein und Sachsen
       sein kann.
       
       Vor das Landesverfassungsgericht gezogen waren elf Landkreise und 24
       ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete. Mit der Zusammenlegung der zwölf Kreise
       und sechs kreisfreien Städte zu fünf Großkreisen wollte die Landesregierung
       in Schwerin auf die schwindende Bevölkerungszahl reagieren und die
       Verwaltung effizienter machen. Bis zu 180 Millionen Euro jährlich wollte
       die Regierung damit sparen. Auf Kosten der Demokratie. Denn durch die
       Vergrößerung der Kreise verlängern sich auch die Wege für ehrenamtlich
       tätige Mitglieder der Kreisparlamente. "Für sie ist es schwer zumutbar,
       ständig 40 bis 80 Kilometer fahren zu müssen", sagt Werner Patzelt,
       Professor für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dresden.
       Es könne nicht nur um Wirtschaftlichkeit gehen, sondern auch die
       Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe müssten bedacht werden.
       
       "Die Zeit der Zwerggemeinden ist vorbei", sagt er. Dennoch müssten
       Entscheidungen auch in Zukunft in der Nähe der Betroffenen gefällt werden.
       Er sieht im Urteil den in ganz Deutschland laufenden Gebietsreformprozess,
       "wenn nicht an ein Ende gekommen, so doch zumindest vor höhere Hürden
       gestellt". Dennoch müsse darüber nachgedacht werden, wie man die staatliche
       Verwaltung in immer dünner besiedelten Regionen organisiere.
       
       "Das Urteil ist nicht nur mutig, sondern ein Riesenschritt in der
       Rechtsprechung", sagt Johannes Lichdi, Grünen-Abgeordneter im sächsischen
       Landtag. Er sieht es auch als Vorbild für geplante Gebietsreformen in
       anderen Bundesländern. "Der jetzige Entwurf für die Reform in Sachsen, muss
       noch einmal komplett neu gedacht werden."
       
       "Je größer ein Kreis, desto schwerer ist die politische Teilhabe", sagt
       Michael Efler von der Initiative "Mehr Demokratie". Bürgerbegehren seien in
       größeren Kreisen viel schwerer durchsetzbar. Efler begrüßte das Urteil. "In
       Deutschland grassiert ein Effizienzwahn in der Verwaltung."
       
       Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern strebt nach der Schlappe vor
       Gericht eine veränderte Gebietsreform an. Einzelheiten teilte sie aber noch
       nicht mit. "Wir werden jetzt das Urteil in allen Facetten gründlich
       analysieren", sagte Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD). ANDREAS
       BACHMANN/ JON MENDRALA
       
       28 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) A. Bachmann
 (DIR) J. Mendrala
       
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