# taz.de -- Mecklenburg-Vorpommern: Gericht lehnt Kreisgebietsreform ab
> Mecklenburg-Vorpommerns Landkreise dürfen nicht so radikal fusioniert
> werden, wie es die Regierung wollte.
(IMG) Bild: Lindenallee nahe Schloss Bothmerim im Landkreis Nordwestmecklenburg
BERLIN taz Zwischen zwei Terminen in seinem Kreis würde ein Landrat 100
Kilometer zurücklegen müssen - in einem Verwaltungsgebiet, das dreimal so
groß wie das Saarland ist: Ginge es nach der Landesregierung von
Mecklenburg-Vorpommern, wäre dies ab 2009 Realität und das dünn besiedelte
Land in fünf Riesenlandkreise aufgeteilt. Doch nun lehnte das
Landesverfassungsgericht die Kreisgebietsreform ab, die vor neun Jahren von
der rot-roten Regierung eingeleitet und 2006 von der neuen rot-schwarzen
Koalition beschlossen worden war.
Das Urteil ist bisher einmalig: Erstmals wurde eine Gebietsreform in
Deutschland mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch eine bürgernahe
Demokratie nicht mehr gewährleistet ist. Den Bürgern sei es durch die Größe
der Landkreise erschwert, auf Kreisebene politisch tätig zu sein, heißt es
im Urteil. Experten schätzen, dass die Entscheidung der Richter Vorbild für
ähnliche, demnächst anstehende Reformen in Schleswig-Holstein und Sachsen
sein kann.
Vor das Landesverfassungsgericht gezogen waren elf Landkreise und 24
ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete. Mit der Zusammenlegung der zwölf Kreise
und sechs kreisfreien Städte zu fünf Großkreisen wollte die Landesregierung
in Schwerin auf die schwindende Bevölkerungszahl reagieren und die
Verwaltung effizienter machen. Bis zu 180 Millionen Euro jährlich wollte
die Regierung damit sparen. Auf Kosten der Demokratie. Denn durch die
Vergrößerung der Kreise verlängern sich auch die Wege für ehrenamtlich
tätige Mitglieder der Kreisparlamente. "Für sie ist es schwer zumutbar,
ständig 40 bis 80 Kilometer fahren zu müssen", sagt Werner Patzelt,
Professor für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dresden.
Es könne nicht nur um Wirtschaftlichkeit gehen, sondern auch die
Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe müssten bedacht werden.
"Die Zeit der Zwerggemeinden ist vorbei", sagt er. Dennoch müssten
Entscheidungen auch in Zukunft in der Nähe der Betroffenen gefällt werden.
Er sieht im Urteil den in ganz Deutschland laufenden Gebietsreformprozess,
"wenn nicht an ein Ende gekommen, so doch zumindest vor höhere Hürden
gestellt". Dennoch müsse darüber nachgedacht werden, wie man die staatliche
Verwaltung in immer dünner besiedelten Regionen organisiere.
"Das Urteil ist nicht nur mutig, sondern ein Riesenschritt in der
Rechtsprechung", sagt Johannes Lichdi, Grünen-Abgeordneter im sächsischen
Landtag. Er sieht es auch als Vorbild für geplante Gebietsreformen in
anderen Bundesländern. "Der jetzige Entwurf für die Reform in Sachsen, muss
noch einmal komplett neu gedacht werden."
"Je größer ein Kreis, desto schwerer ist die politische Teilhabe", sagt
Michael Efler von der Initiative "Mehr Demokratie". Bürgerbegehren seien in
größeren Kreisen viel schwerer durchsetzbar. Efler begrüßte das Urteil. "In
Deutschland grassiert ein Effizienzwahn in der Verwaltung."
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern strebt nach der Schlappe vor
Gericht eine veränderte Gebietsreform an. Einzelheiten teilte sie aber noch
nicht mit. "Wir werden jetzt das Urteil in allen Facetten gründlich
analysieren", sagte Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD). ANDREAS
BACHMANN/ JON MENDRALA
28 Jul 2007
## AUTOREN
(DIR) A. Bachmann
(DIR) J. Mendrala
## TAGS
(DIR) Kreisgebietsreform
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Kreisgebietsreform Brandenburg: Streit im Kreissaal
Brandenburgs Ministerpräsident übernimmt Verantwortung fürs Scheitern
seiner Gebietsreform, sieht die Schuld aber bei der CDU.
(DIR) Kommentar: Es geht ums Bürgerengagement
Das Urteil des Verfassungsgericht zur Kreisrefom in Mecklenburg-Vorpommern
fordert die Bürger auf, an der Reform in den Kommunen mitzuwirken.