# taz.de -- Kommentar: Es geht ums Bürgerengagement
       
       > Das Urteil des Verfassungsgericht zur Kreisrefom in
       > Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bürger auf, an der Reform in den
       > Kommunen mitzuwirken.
       
 (IMG) Bild: Lindenallee nahe Schloss Bothmerim im Landkreis Nordwestmecklenburg
       
       Das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat die Kreisreform der
       alten SPD/PDS-Koalition annulliert. Die territoriale Reduktion auf fünf
       Großkreise, so das Gericht, mache es unmöglich, dass Bürger ehrenamtlich im
       Kreisrat und seinen Ausschüssen mitarbeiten könnten. Damit sei die
       bürgerschaftlich-demokratische Dimension der Selbstverwaltung
       vernachlässigt. Ein sympathisches Urteil. Doch es trägt nichts dazu bei,
       den Problemberg Kreisreform und Reform der funktionalen Verwaltung
       abzutragen
       
       Nach übereinstimmenden Gutachten wird die Bevölkerung
       Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin drastisch abnehmen, wobei die heutigen
       Landkreise des Bundeslandes bis 2020 zum Teil einen Rückgang von über 20
       Prozent zu verkraften haben. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der
       Bevölkerung weiter an. Die Rückwirkungen auf die Finanzlage liegen auf der
       Hand und verschärfen sich noch, wenn der Solidaritätspakt 2 ausläuft. Es
       führt deshalb kein Weg daran vorbei, den Verwaltungsaufwand auf der
       Regierungsebene und bei den Kreisen (Mecklenburg-Vorpommern hat ein
       zweistufiges Verwaltungssystem) zu vermindern.
       
       Wer die Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Engagement stärken will,
       muss sich auf die Kommunen konzentrieren. Weshalb die Kreisreform nur
       gelingen kann, wenn in ihrer Folge die Gemeinden finanziell so ausgestattet
       werden, dass sie selbstständige Entscheidungen treffen können. Also sollten
       Kompetenzen und Finanzmittel von der Landes- auf die Kreisebene verlagert
       werden, samt Auflösung der unteren Landesbehörden und Verlagerung von
       Kompetenzen von der Kreis- auf die Gemeindeebene. Hier wäre das Studium des
       finnischen Beispiels anregend.
       
       Auch bei dem Finanzausgleich auf Landesebene ist es notwendig, die
       begünstigten Kommunen von Auflagen und Festlegungen zu entlasten, ihnen
       also einen größeren Spielraum für selbstständige finanzielle Entscheidungen
       einzuräumen. Eine Kreisreform, die die neuen Kreisbehörden finanziell
       kräftig ausstattet und die Kosten auf die Gemeindemitglieder abschiebt,
       hätte nichts mit der vom Gericht angemahnten
       "bürgerschaftlich-demokratischen Dimension" zu tun.
       
       Das Urteil des Verfassungsgerichts in Greifswald muss deshalb so verstanden
       werden, dass es die Bürger dazu auffordert, an der Reform in den Kommunen
       mitzuwirken. Zudem ist es ein Einspruch gegen ein technokratisches
       Verfahren, das nur Sachverständige und Interessengruppen einbezieht. In
       Schleswig-Holstein und in Sachsen, wo Kreisreformen unmittelbar anstehen,
       werden die Landesregierungen gut daran tun, auf das Signal aus Greifswald
       zu hören.
       
       28 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Semler
       
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