# taz.de -- Kommentar: Es geht ums Bürgerengagement
> Das Urteil des Verfassungsgericht zur Kreisrefom in
> Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bürger auf, an der Reform in den
> Kommunen mitzuwirken.
(IMG) Bild: Lindenallee nahe Schloss Bothmerim im Landkreis Nordwestmecklenburg
Das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat die Kreisreform der
alten SPD/PDS-Koalition annulliert. Die territoriale Reduktion auf fünf
Großkreise, so das Gericht, mache es unmöglich, dass Bürger ehrenamtlich im
Kreisrat und seinen Ausschüssen mitarbeiten könnten. Damit sei die
bürgerschaftlich-demokratische Dimension der Selbstverwaltung
vernachlässigt. Ein sympathisches Urteil. Doch es trägt nichts dazu bei,
den Problemberg Kreisreform und Reform der funktionalen Verwaltung
abzutragen
Nach übereinstimmenden Gutachten wird die Bevölkerung
Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin drastisch abnehmen, wobei die heutigen
Landkreise des Bundeslandes bis 2020 zum Teil einen Rückgang von über 20
Prozent zu verkraften haben. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der
Bevölkerung weiter an. Die Rückwirkungen auf die Finanzlage liegen auf der
Hand und verschärfen sich noch, wenn der Solidaritätspakt 2 ausläuft. Es
führt deshalb kein Weg daran vorbei, den Verwaltungsaufwand auf der
Regierungsebene und bei den Kreisen (Mecklenburg-Vorpommern hat ein
zweistufiges Verwaltungssystem) zu vermindern.
Wer die Selbstverwaltung und das bürgerschaftliche Engagement stärken will,
muss sich auf die Kommunen konzentrieren. Weshalb die Kreisreform nur
gelingen kann, wenn in ihrer Folge die Gemeinden finanziell so ausgestattet
werden, dass sie selbstständige Entscheidungen treffen können. Also sollten
Kompetenzen und Finanzmittel von der Landes- auf die Kreisebene verlagert
werden, samt Auflösung der unteren Landesbehörden und Verlagerung von
Kompetenzen von der Kreis- auf die Gemeindeebene. Hier wäre das Studium des
finnischen Beispiels anregend.
Auch bei dem Finanzausgleich auf Landesebene ist es notwendig, die
begünstigten Kommunen von Auflagen und Festlegungen zu entlasten, ihnen
also einen größeren Spielraum für selbstständige finanzielle Entscheidungen
einzuräumen. Eine Kreisreform, die die neuen Kreisbehörden finanziell
kräftig ausstattet und die Kosten auf die Gemeindemitglieder abschiebt,
hätte nichts mit der vom Gericht angemahnten
"bürgerschaftlich-demokratischen Dimension" zu tun.
Das Urteil des Verfassungsgerichts in Greifswald muss deshalb so verstanden
werden, dass es die Bürger dazu auffordert, an der Reform in den Kommunen
mitzuwirken. Zudem ist es ein Einspruch gegen ein technokratisches
Verfahren, das nur Sachverständige und Interessengruppen einbezieht. In
Schleswig-Holstein und in Sachsen, wo Kreisreformen unmittelbar anstehen,
werden die Landesregierungen gut daran tun, auf das Signal aus Greifswald
zu hören.
28 Jul 2007
## AUTOREN
(DIR) Christian Semler
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