# taz.de -- Bahn: Gericht stoppt Lokführer-Streiks
       
       > Das Nürnberger Arbeitsgericht hat den angekündigten Ausstand der
       > Lokführer-Gewerkschaft GDL bundesweit untersagt. Die Zugführer legten
       > Widerspruch bei der Bahn ein.
       
 (IMG) Bild: Doch kein Stillstand: Bahn wird für Fahrt gerüstet
       
       FRANKFURT/MAIN ap/afp/taz Nach dem gerichtlichen Streikverbot bei Güter-
       und Fernverkehr der Deutschen Bahn hat die Lokführer-Gewerkschaft GDL eine
       schärfere Gangart in dem Tarifkonflikt angekündigt. Im Personenverkehr
       werde es bei Arbeitskampfmaßnahmen in Zukunft keine Vorwarnzeit mehr geben,
       sagte der GDL-Vorsitzende Manfred Schell gestern in Frankfurt am Main.
       
       Damit reagiere die Gewerkschaft auf das Verhalten von Bahn-Personalvorstand
       Margret Suckale, die ihm bei einem Telefongespräch noch am Mittwochmorgen
       nichts von dem Antrag der Deutschen Bahn beim Arbeitsgericht Nürnberg
       gesagt habe. Die Bahn habe damit das Gebot der gegenseitigen Fairness
       verletzt. Dass das Gericht die GDL nicht gehört habe, müsse hingenommen
       werden. Die Erwartung, dass die Deutsche Bahn ihre "Prozesshanselei"
       fortsetzen werde, habe sich bestätigt.
       
       Das Nürnberger Arbeitsgericht wird am Freitag über den Widerspruch der GDL
       zum Streikverbot verhandeln. Bis zur Entscheidung werde die Gewerkschaft
       die ursprünglich für heute angekündigten Arbeitsniederlegungen im
       Güterverkehr aussetzen, sagte Manfred Schell. Einen nach der derzeitigen
       Rechtslage im größten Teil Deutschlands möglichen Streik im Regionalverkehr
       schloss Schell jedoch vorerst aus. Denn dazu sei eine Vorlaufzeit von
       mindestens zwölf Stunden nötig.
       
       Grundsätzlich hält die GDL das vom Arbeitsgericht Nürnberg per einstweilige
       Verfügung verhängte Streikverbot für verfassungswidrig, wie Schell betonte.
       Es sei nicht vorstellbar, dass ein deutsches Gericht einer Gewerkschaft das
       grundgesetzlich geschützte Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen versagen könne.
       Daher habe die GDL noch am Vormittag Widerspruch gegen die Entscheidung
       eingelegt. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte seine einstweilige Verfügung
       damit begründet, dass der gesamten Volkswirtschaft immense Schäden drohten,
       außerdem Hauptreisezeit sei und der Arbeitskampf weitere unabsehbare Folgen
       haben könnte, die nicht rückgängig gemacht werden könnten. Bei
       Zuwiderhandlung drohen der GDL 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
       bis zu sechs Monaten für GDL-Chef Schell. Sollte das Streikverbot
       aufrechterhalten werden, werde sich die GDL in der Berufung an das
       Landesarbeitsgericht Nürnberg wenden, kündigte Schell an. Nötigenfalls
       werde auch das Bundesverfassungsgericht als nächsthöhere Instanz angerufen.
       Ein solches Verfahren würde aber Stillstand bedeuten, weil es zwei bis drei
       Monate dauern würde, erklärte Schell.
       
       Der GDL-Chef äußerte sich erneut positiv zur Einsetzung eines unabhängigen
       Vermittlers, "der die Wogen etwas glättet". Die Gewerkschaft werde selbst
       schauen, wen sie vorschlagen werde, sagte Schell und nannte den früheren
       CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als möglichen Kandidaten.
       
       Bei der konkurrierenden Gewerkschaft Transnet ist das gerichtliche
       Streikverbot auf Kritik gestoßen. Transnet-Chef Norbert Hansen sagte
       gestern der Deutschen Welle: "Wir halten nichts davon, dass die Fragen des
       Streikrechts über Gerichte geklärt werden." Das störe die Tarifautonomie
       und die Sozialpartnerschaft in Deutschland.
       
       Von der zum deutschen Beamtenbund gehörenden GDBA hieß es, man werde sich
       "mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren", das Streikrecht in
       Deutschland gesetzlich zu beschneiden".
       
       8 Aug 2007
       
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