# taz.de -- Lokführer-Tarifstreit: Juristen kritisieren Streikverbot
       
       > Arbeitsrechtler können die Entscheidung des Gerichts nicht
       > nachvollziehen. "Volkwirtschaftlicher Schaden" drohe nur bei Stillstand
       > aller Transportmittel.
       
 (IMG) Bild: Bleibt doch nicht leer: Führerstand eines Triebwagens
       
       BERLIN taz Wegen möglicher volkswirtschaftlicher Schäden einen Streik
       verbieten? Das kann Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Däubler von der
       Universität Bremen nicht nachvollziehen. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat
       aber genau damit argumentiert, um die Arbeitsniederlegung der Gewerkschaft
       Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu verhindern. "Eine erstaunliche
       Begründung ist das - und grob falsch", sagt Däubler. "Jeder Streik bringt
       einen volkwirtschaftlichen Schaden."
       
       Das sieht das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
       ähnlich. Ökonomisch sei nicht nachvollziehbar, weshalb hier von einem
       "volkswirtschaftlichen Schaden" ausgegangen werde. "Bei Streiks der
       IG-Metall hat man das auch nicht gemacht", sagt IW-Tarifexperte Hagen
       Lesch. Die GDL hatte vier Stunden für ihren geplanten Streik veranschlagt.
       Das hätte zwar zu Verspätungen geführt und möglicherweise Unternehmen vor
       logistische Probleme gestellt. "Verluste wären dabei aber keine
       entstanden", sagt Lesch. Erst wenn Strecken länger blockiert wären, sich
       die Waren stapeln und die Produktion zurückgefahren werden müsste, könnte
       der Streik pro Tag 110 bis 120 Millionen Euro Verlust für die Wirtschaft
       bedeuten, hatte das IW ausgerechnet. Arbeitsrechtler Däubler: "Wenn ein
       Notstand ausbrechen würde, wäre die Begründung des Gerichts in Ordnung."
       
       Hermann Reichold, Arbeitsrechtler an der Univerität Tübingen, geht davon
       aus, dass die Entscheidung der nächsten Instanz nicht standhalten wird.
       Eigentlich dürfte ein bundesweites Streikverbot nur vom Frankfurter
       Arbeitsgericht ausgesprochen werden - dort ist der Sitz der GDL. Die
       Bahn-Tochter Railion hatte beim Arbeitsgericht Nürnberg den Antrag
       eingebracht, denn regionale Tochtergesellschaften müssen bei den
       Arbeitsgerichten vor Ort klagen. Mit dem Gericht in Frankfurt hatte der
       Bahn-Konzern schlechte Erfahrungen gemacht. "Die Bahn sucht sich deshalb
       ganz bewusst Gerichte aus, bei denen sie sich gute Chancen verspricht",
       sagt Däubler. "Dass Nürnberg ein bundesweites Verbot ausgesprochen hat,
       liegt außerhalb der Kompetenz des Gerichts."
       
       Der dennoch drohende Arbeitskampf der GDL ist aus Sicht des Mainzer
       Staatsrechtlers Friedhelm Hufen "rechtswidrig": Unterschiedliche Löhne und
       Arbeitsbedingungen seien nur für jene Bereiche einer Branche erlaubt, bei
       denen es besondere Anforderungen gebe. Bei der GDL hingegen seien nicht nur
       Lokführer organisiert, sondern auch Servicemitarbeiter. Im Gegenteil, sagt
       Arbeitsrechtler Däubler: "Ein eigener Tarifvertrag darf erkämpft werden,
       das garantiert die Verfassung."
       
       9 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Zeiner
       
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