# taz.de -- Gewalt- und Pornorap: Freiheit für Track 7
       
       > Kommen Songs von Rapper Azad auf den Index oder nicht? Solche Urteile
       > fällen die Mitarbeiter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
       > ständig - bei Eibrötchen und Kaffee.
       
 (IMG) Bild: Azad auf den Index? Sido ist schon da.
       
       Seinen Angriff kündigte der Rapper namens Uzi in einem Song an. Er werde
       einreiten in die Behörde und alle abstechen. Sie kennen solche
       Gewaltfantasien bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Aus
       Ego-Shooter-Spielen, Horrorfilmen und von deutschen Gangsta-Rap-Alben, mit
       denen sie sich täglich beschäftigen. Morddrohungen sind für die Mitarbeiter
       nichts Ungewöhnliches, die kommen per Mail.
       
       Wäre es nur um den Song "Fick the BPJM" gegangen, hätten sie dafür eine
       Akte angelegt, so wie sie es im vergangenen Jahr 778-mal wegen anderer CDs,
       DVDs, Spiele oder Internetseiten gemacht haben. Sie hätten den Text darin
       abgeheftet und irgendwann in ihrem Zwölfergremium darüber beraten, ob die
       Zeilen Minderjährige anregen könnten, zum Messer zur greifen, oder ob sie
       eine permanente "Gleichgültigkeit gegenüber Gesetzesverstößen" zeigen.
       Ziemlich wahrscheinlich hätte die Antwort in diesem Fall "ja" gelautet. Nun
       wurden bei Uzis Berliner Label Hirntot allerdings kürzlich Waffen gefunden,
       das hat diese Drohung doch sehr konkret werden lassen. Die Leiterin der
       Prüfstelle erstattete Strafanzeige. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
       
       Die Ruhe im grauen Bonner Behördenbau, direkt neben der Arbeitsagentur, hat
       der Vorfall nicht nachhaltig zu stören vermocht. Die Akten über
       rechtsextreme Musiker wie Landser oder Porno-Rapper wie Frauenarzt lagern
       still in ihren beigen Mappen. In den Archivregalen stehen durchnummeriert
       Computerspiele, DVDs, Super-8-Filme, CDs, Kassetten, "Die Maske" von Sido,
       "Electro Ghetto" von Bushido, "Schulmädchenreport", Praline. Die
       Vorsitzende Elke Monssen-Engberding, klein, rheinische Raucherstimme,
       braunbleiches Haar, den Kopf immer leicht nach vorn gebeugt, sitzt in
       Jeanshose und -jacke an ihrem Schreibtisch, um den Hals eine Perlenkette.
       Die Rollläden sind runtergelassen, als wüsste sie aus Erfahrung, dass man
       der Welt da draußen besser mit Vorsicht begegnet. Durch die Schlitze kann
       sie den Fallmanagern der Arbeitsagentur in ihren beleuchteten Bürowaben
       beim Fallmanagen zusehen. Monssen-Engberding selbst managt den Fall
       Jugendgefährdung. Sie ist 56 Jahre alt, seit 16 Jahren leitet sie die
       Behörde.
       
       Ihre 18 Mitarbeiter beschäftigen sich auch immer wieder mit Rappern, die
       aggressiv oder pornografisch texten. Sidos Album "Maske" etwa steht auf dem
       Index vor "Mann für Mann" der Gruppe Störkraft. Die Rechten besetzen immer
       noch den Großteil der Plätze.
       
       Als sich vor sechs Jahren die Klagen über harten Rap häuften, begannen die
       Referenten der Prüfstelle zu recherchieren, was "battlen" bedeutet, wer ein
       "Homie" ist und wann "ficken" aus dem Niederstraßendeutschen mit
       "fertigmachen" zu übersetzen ist. Sie fassen diese "Begrifflichkeiten"
       heute nur mit den Schutzhandschuhen ihrer Verwaltungshochsprache an, packen
       Rap-Zeilen in Schmutz-Schubladen: zur Gewalt anreizend, rassistisch, Frau
       als sexuell willfähriges Objekt, positive Darstellung des Drogenkonsums.
       Dabei berücksichtigen sie die Kunstfreiheit, auch die Kultur und Geschichte
       des Sprechgesangs. Dass "Ich f dich", wie sie hier sagen, mittlerweile zu
       den Standardschulhoffloskeln gehört, nehmen sie zur Kenntnis, aber sie
       versuchen trotzdem gegenzusteuern. "Es kann ja nicht Sinn und Zweck der
       Übung sein, dass das Wort 'Frau' irgendwann durch 'dreckige Nutte' ersetzt
       wird", sagt die Chefin.
       
       Ein Stockwerk tiefer schiebt die Protokollantin im Konferenzraum die CD
       "Der Bozz - Remix" des Frankfurter Rappers Azad in den Player. Das
       Zwölfergremium der Prüfstelle tagt, wie an jedem ersten Donnerstag. Das
       Bayerische Landeskriminalamt hat die Überprüfung von Track 7 und Track 9
       angeregt. Auf dem Konferenztisch stehen Kaffeekannen und Wasserflaschen,
       darum herum sitzen ein Lehrer, ein Lokaljournalist, eine Frau vom
       Zentralrat der Juden, ein Vertreter des Verbands der Deutschen
       Automatenindustrie, einer des Landes Bayern und einige andere Abgesandte
       von Verbänden und Ländern. Sie stellen heute "die deutsche Gesellschaft"
       dar.
       
       Die deutsche Gesellschaft hat ein Durchschnittsalter von ungefähr 57
       Jahren, vorwiegend graue Haare und ausnehmend gute Laune. Als die erste
       Fanfare aus den Boxen stößt, der Bass leicht brummt und Azad rappt, dass in
       Frankfurt Haschisch auf Bäumen wächst, nickt eine Beisitzerin aus Versehen
       vier Takte lang mit dem Kopf. Während Track 9 läuft, unterstreicht der
       Vertreter Bayerns auf seinem Textzettel die Worte "Klinge in den Arsch
       steckt".
       
       Die Protokollantin stellt mit der Fernbedienung den Player aus. Für einen
       Moment ist der Regen zu hören, wie er leise gegen die Scheiben prasselt.
       Nils Bortloff presst am Kopfende des Konferenztisches die Handflächen
       aneinander, dann beginnt er sein Plädoyer. Er ist Anwalt des Labels
       Universal, das Azads CD herausbringt. Bortloff sagt, er wolle nicht mit den
       üblichen Argumenten langweilen - bildhafte Sprache, rhetorisches Mittel der
       Übertreibung. Den Beisitzern sicher auch bekannt: das Prinzip Battle-Rap -
       einer fühlt sich von aller Welt angegriffen und muss nun klarmachen, dass
       er der Beste ist, der Bozz eben. "Das ist das Umfeld", sagt Bortloff,
       "jetzt zum Vorgang."
       
       Zwei Vorwürfen muss er begegnen: Azad verherrliche a) Drogenkonsum und b)
       Gewalt. Der Anwalt hat sich mit dem Manager des Künstlers vorbereitet.
       Track 7, argumentiert er, verherrliche die Drogen nicht, sondern verteufle
       sie eher. Azad reime etwa "kleiner Gauner" auf "Trauma" - "etwas, was man
       eigentlich vermeiden möchte." Außerdem sei auch von der "scheiß Realität"
       die Rede und von "Krankfurt" - der Rapper gebe sich als sozialkritischer
       Beobachter.
       
       Bortloff sieht im grauen Anzug mit seinem Bürstenschnitt nicht so aus, aber
       er interpretiert wie ein ambitionierter Lehramtsanwärter im
       Deutschunterricht. In Track 9 arbeite der Künstler teilweise mit komischen
       Bildern - "ihr rappt wie mein Arsch". Er wende sich damit aber - "wenn ich
       spitte, Mutterficker, wird dein Reim ausradiert" - nicht gegen Menschen,
       sondern gegen Texte. Schließlich zitiert der Anwalt aus einem Interview mit
       Azad, in dem der Rapper behauptet, einen Meilenstein "in Sachen deepness",
       also Tiefgründigkeit, gesetzt zu haben. "Wir haben in unserem Schriftsatz",
       so der Anwalt, "aufgezeigt, dass dieser Mann auch im Rahmen von 'deepness'
       anders denken, anders rappen kann."
       
       "Vielen Dank", sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle,
       Petra Meier, die heute das Gremium leitet. Sie schaut auf ihren Zettel.
       "Ich pack dich an der Kehle, Mutterficker, und ich beiß dich", murmelt sie,
       "Klinge in den Arsch steckt, ähm. Könnten Sie da vielleicht noch mal "
       Bortloff wiederholt in etwa, was er gerade gesagt hat. Eine Beisitzerin
       will wissen, was "Gangbang, bis die Nille brennt" bedeutet. "Ich erklärs
       Ihnen nachher", schlägt ihr Nebenmann vor. "Geschlechtsverkehr bis zur
       Erschöpfung", versucht der Anwalt eine Übersetzung.
       
       Während das Gremium entscheidet, wartet Bortloff draußen. "Mich würde es
       wundern, wenn das indiziert wird", sagt er, die Hand auf dem silbernen
       Pilotenkoffer. Es gebe da ganz andere Kaliber. Vor zwei Jahren hat er
       Bushido bei der Prüfstelle vertreten. "Da waren Hämmer drin", erinnert er
       sich. "Die kann man dann wirklich nicht mehr erklären." Er verteidigt hier
       ein Produkt. Wenn Azads Album indiziert würde, käme es in den
       Elektromärkten in die FSK-18-Ecke und dürfte weder über Amazon noch über
       den Onlinemusikshop i-Tunes verkauft werden, schon gar nicht an
       Minderjährige. "Die Leute, die das hören, sind aber weit unter 18", stellt
       Bortloff fest. "Das heißt: Ich kann meine Käufer nicht mehr erreichen."
       
       "Der Bozz - Remix" darf aber weiter an Teenager vertrieben werden. Das
       Gremium entscheidet gegen eine Indizierung, obwohl das Lied Nr. 9 mit
       dieser Klinge "sehr, sehr grenzwertig" sei, teilt Petra Meier mit, weil
       äußerst realitätsnah. Ein Messer hätten Jugendliche schnell zur Hand.
       Anders würde sich das verhalten, wenn da von einer Laserpistole die Rede
       wäre, "wobei das auch nicht grundsätzlich gut sein muss". Sie bittet den
       Anwalt, bei seiner Firma darauf hinzuwirken, dass man künftig mit solchen
       Äußerungen vorsichtiger umgehe.
       
       Bortloff verabschiedet sich. Kurze Pause. Lüften. Dann legt die
       Protokollantin einen Samurai-Film mit viel Kunstblut und
       Vergewaltigungsszenen ein. Dazu gibt es Eierbrötchen und Kannenkaffee. Um
       14.30 Uhr ziehen die Beisitzer ihre Rollkoffer zum Aufzug. Petra Meier, 36
       Jahre alt, sitzt im schwarzen Hosenanzug am Konferenztisch. Der Referendar,
       der Praktikant und die Protokollantin räumen auf.
       
       Meier ist noch ein bisschen geschockt von der Vergewaltigung eben. Sie
       begegnet diesen Grausamkeiten sonst sachlich - Paragrafen gegen Pornos.
       Manches setzt ihr aber doch zu. Die Texte, die sie dies Jahr indiziert
       haben, sagt sie, seien härter gewesen als viele ältere, etwa wenn sie dazu
       aufriefen, Schwule zu verbrennen. Die wurden häufiger auf die Liste B
       gesetzt, damit beschäftigt sich dann die Staatsanwaltschaft. Wenn ein
       Gericht es beschließt, werden solche CDs auch eingezogen. So ist es etwa
       mit dem Album "Sexkönig" des Pornorappers King Orgasmus One geschehen. Das
       darf gar nicht mehr verkauft werden. In den Internettauschbörsen sind die
       Tracks trotzdem zu haben. YouTube hat "Fick die BPJM" sofort entfernt.
       Seitdem ruht der Vorgang auf "Wiedervorlage". Über etwas, das es nicht mehr
       gibt, können sie bei der Prüfstelle nicht befinden. Der Songtext allerdings
       ist weiter im Netz nachzulesen.
       
       10 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Gernert
 (DIR) Johannes Gernert
       
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 (DIR) Antisemitismus
       
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