# taz.de -- Terrorcamp-Kommentar: Schäubles nutzloser Vorschlag
       
       > Innenminister Wolfgang Schäuble will den Besuch eines terroristischen
       > Ausbildungslagers unter Strafe stellen. kein Tabubruch, aber wenig
       > praktikabel.
       
       Eines hatten Fritz G., Daniel S. und Adem Y. gemeinsam. Alle drei waren
       2006 in einem Ausbildungslager in Pakistan, so die Ermittlungen der
       Bundesanwaltschaft. Dort sollen sie gelernt haben, wie man mit
       Sprengstoffanschlägen möglichst wirkungsvoll unschuldige Menschen töten
       kann. Kein Wunder, dass Innenminister Wolfgang Schäuble nun sofort an seine
       Forderung erinnert: Bereits der Besuch eines terroristischen
       Ausbildungslagers müsse unter Strafe gestellt werden.
       
       Tatsächlich gibt es keine Rechtfertigung für den Besuch solcher Lager, wenn
       der Aufenthalt in der Absicht erfolgt, das Know-how zum Massenmord zu
       erlangen. Im Prinzip ist damit zwar noch kein Schaden und auch keine
       konkrete Gefahr eingetreten, aber es wäre nicht das erste "abstrakte"
       Gefährdungsdelikt im deutschen Strafrecht. Wenn das unbefugte Führen einer
       Pistole oder die Autofahrt im Alkoholrausch bestraft werden kann, dann ist
       auch die Strafe für die Terrorausbildung kein Tabubruch. Und da das
       Strafrecht auch immer der Selbstvergewisserung einer Gesellschaft über ihre
       Werte dient, dürfte es sicher ein politisches Bedürfnis für eine neue
       Strafnorm geben.
       
       Der praktische Nutzen wird aber gering sein. So bleibt jeder straflos, der
       bereits im Terrorlager war. Denn neue Strafnormen dürfen nie auf ein
       Verhalten angewandt werden, das zur Tatzeit legal war. Außerdem wird der
       Besuch eines Terrorlagers nur sehr selten zu beweisen sein.
       
       Dass ein Rückkehrer wie Tolga D. aus Ulm offen darüber spricht, wird man
       nach Änderung des Strafrechts kaum noch erwarten können. Soweit es
       Geheimdienstinformationen gibt, sind diese vor Gericht in der Regel nicht
       verwertbar. Kein Dienst wird einen V-Mann als Zeugen aus dem pakistanischen
       Grenzgebiet zum Landgericht Ulm schicken, schon weil die Dienste ihre
       Quellen geheim halten wollen.
       
       Ohne Möglichkeit zur Verurteilung bleibt eine Strafrechtsänderung aber
       heiße Luft. Wer im Verdacht steht, in einem pakistanischen Lager gewesen zu
       sein, wird weiter als "Gefährder" von der Polizei überwacht, bis er mit
       konkreten Straftaten beginnt. Genauso wie bisher auch - genauso wie in
       diesem Fall mustergültig vorexerziert.
       
       7 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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