# taz.de -- Justizskandal: Knast im Parlament
       
       > Videoüberwachung am Jugendgefängnis ist unzulässig. Abgeordnetenhaus
       > diskutiert über Justizsenatorin
       
 (IMG) Bild: Bleibt im Zentrum der Debatte: Die JVA Plötzensee
       
       Die Videokameras vor der Jugendstrafanstalt in Plötzensee müssen durch
       Hinweisschilder für die Bevölkerung als Überwachungskameras kenntlich
       gemacht werden. Darauf hat am Dienstag Berlins Datenschutzbeauftragter
       Alexander Dix hingewiesen. Ausgerechnet die CDU, sonst stets ein großer
       Verfechter von Videoüberwachung, hatte den Datenschutzbeauftragten auf den
       Misstand aufmerksam gemacht. Dix hatte sich daraufhin am Montag vor Ort
       einen persönlichen Eindruck verschafft und dabei das Fehlen der
       Hinweisschilder festgestellt.
       
       Die Kameras leuchten nicht nur die Gefängnismauern ab, sondern auch den
       angrenzenden Hüttigpfad. Ob die Ausrichtung auf öffentliches Straßenland
       zulässig ist, wird zurzeit geprüft. "Wir neigen dazu, dass es rechtlich
       ist", sagte Dix zur taz. "Aber wir hätten es begrüßt, wenn wir früher
       einbezogen worden wären". Verantwortlich für die Videoüberwachung ist die
       Senatsverwaltung für Justiz. Die Kameras waren im Herbst 2006 als Reaktion
       auf das Überwerfen von Drogen, Handys und anderen Gegenständen vom
       Hüttigpfad aus über die Gefängnismauer neu installiert worden.
       
       Am Donnerstag wird sich das Abgeordnetenhaus auf Antrag der Opposition mit
       dem angeblichen Drogenskandal im Jugendknast befassen. Aus Reihen von SPD
       und Der Linken verlautete: "Wir stehen hinter Justizsenatorin Gisela von
       der Aue."
       
       11 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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