# taz.de -- Kommentar Volkszählung: Für ein neues Grundrecht kämpfen
       
       > Die Volkszählung von heute hat nur wenig gemein mit dem
       > Datensammelmonstrum von vor 20 Jahren. Sie ist ein klarer Beweis für den
       > Erfolg des Protestes gegen staatliche Neugier.
       
       Datenschutz war lange ein erledigtes Thema. Doch gerade in Zeiten der
       Terrorbedrohung kämpfen so viele Menschen wie lange nicht mehr für den
       Schutz vor maßloser Überwachung. Ihr Widerstand richtet sich aber nicht
       gegen die Volkszählung. Das ist angesichts der geplanten schärferen
       Sicherheitsgesetze, von heimlicher Festplattenspionage bis zur Speicherung
       von Kommunikationsdaten, auch richtig so.
       
       Denn die Volkszählung von heute hat nur wenig mit dem Datensammelmonstrum
       von vor zwanzig Jahren gemein. Sie ist mit ihrem abgespeckten Fragenkatalog
       vielmehr ein klarer Beweis für den Erfolg des Protestes gegen staatliche
       Überwachungslust. Nur weil es diesen Widerstand gab, konnten die Richter in
       Karlsruhe 1983 ein bis dato unbekanntes Grundrecht schaffen - das auf
       informationelle Selbstbestimmung. Die Volksbefrager der zweiten Generation
       müssen sich daran halten.
       
       Heute sieht die Bedrohung der Privatsphäre anders aus als noch in den
       80er-Jahren. Sie ist weniger statisch, diffuser und umfassender. Es geht
       nicht mehr darum, einmal sein Glaubensbekenntnis speichern zu lassen.
       Sondern in der täglichen Kommunikation darauf achten zu müssen, mit wem man
       redet und was man erzählt. Mit der Vorratsdatenspeicherung können
       Polizisten herausfinden, wer wann mit wem kommuniziert. Per
       Online-Überwachung und anderen Maßnahmen kommen die Behörden auch an die
       Inhalte heran.
       
       Wie immer wird versprochen, diese Mittel nur bei schweren Straftaten
       einzusetzen. Aber Innenpolitiker würden mit ihnen gern schon heute
       Fußballrowdys und Raubkopierer observieren lassen. Es ist stets der gleiche
       Ablauf: Überwachungsmethoden, die als letztes Mittel eingeführt wurden,
       werden zur polizeilichen Gebrauchsware. Dass auch ein richterlicher
       Vorbehalt davor nicht schützt, belegen Untersuchungen. Nur bürokratischer
       Aufwand und Kosten begrenzen das Ausufern von Überwachung. Die zweite
       Volksbefragung zeigt vor allem eines: dass sich der Kampf für ein neues
       notwendiges Grundrecht lohnt, das auf freie Kommunikation.
       
       21 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Schulz
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
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