# taz.de -- Suizidbegleitung: Sterbehelfer bereiten Präzedenzfall vor
       
       > Die Schweizer Organisation Dignitas will testen, ob man in Deutschland
       > straffrei beim Suizid helfen darf. Dafür sucht sie einen Sterbewilligen,
       > der dazu bereit ist.
       
 (IMG) Bild: "Geschäfte mit dem Tod": Protest gegen die Sterbehilfe-Organisation Dignitas
       
       Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas will in Deutschland einen
       juristischen Präzedenzfall schaffen, um die rechtliche Lage bei der
       Suizidbegleitung zu klären. "Wir sind auf der Suche nach einem
       Sterbewilligen und Angehörigen, die bereit sind, das zu machen", sagte
       gestern Uwe-Christian Arnold, zweiter Vorsitzender von Dignitas in
       Deutschland, der taz. Die finanziellen Folgen einer Strafverfolgung würde
       seine Organisation tragen. Ziel sei es, Sterbehilfe so weit zu
       legalisieren, dass jeder sie für sich in Anspruch nehmen könne, sagte
       Arnold.
       
       Bisher ist die Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland kompliziert:
       Beihilfe zum Selbstmord ist zwar nicht verboten, es besteht aber die
       Pflicht zur Rettung. Der Helfer muss sich entfernen, sobald der Lebensmüde
       das Bewusstsein verliert. Sonst droht ihm eine Strafe wegen unterlassener
       Hilfeleistung.
       
       Dignitas will nun austesten, wie die Richter im Ernstfall urteilen. Ideal
       wäre eine sterbewillige Person im Großraum Berlin, da die zuständigen
       Gerichte als liberal gelten, sagte Arnold. Ein Rechtsanwalt müsste dem
       Freiwilligen vor der Tat Urteilsfähigkeit attestieren, die notwendigen
       Medikamente könnte ein Hausarzt nach und nach verschreiben.
       
       Wichtig sei, dass der Sterbewillige seinen Angehörigen schriftlich dazu
       auffordere, keine Hilfe zu leisten. Unter diesen Umständen dürfte der
       Angehörige den Kranken dann auch in den Tod begleiten, glaubt Arnold. Es
       sei auch denkbar, dass ein Arzt bei dem Sterbenden bleibe. Allerdings würde
       derjenige damit seine Approbation aufs Spiel setzen. Einige pensionierte
       Mediziner hätten sich bereit erklärt, das zu riskieren.
       
       Anders als in Deutschland dürfen todkranke Menschen in der Schweiz beim
       Suizid begleitet werden. 120 Deutsche reisten im Jahr 2006 ins Nachbarland,
       um dort zu sterben. Nach Protesten von Anwohnern musste die Organisation
       aber ihre Wohnung in Zürich aufgeben. "Im Moment ist die Schweizer
       Möglichkeit ziemlich verstellt", sagte Arnold. "Deshalb müssen wir nach
       anderen Wegen suchen."
       
       Das alarmiert die Kritiker: Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte gestern,
       die "gewerbs- und geschäftsmäßige Vermittlung von Suizid" müsse verboten
       werden. Ein entsprechendes Vorhaben mehrerer Bundesländer solle endlich
       verwirklicht werden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die bislang
       geltenden Gesetze seien "nicht besonders wasserdicht".
       
       24 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Suizid
       
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