# taz.de -- Kommentar Stadtsoziologe Holm: Die konstruierte Terrorgefahr
       
       > Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Andrej Holm ist eine laute Ohrfeige
       > für die Bundesanwaltschaft. Die sollte sich hüten, linke Brandstifter auf
       > eine Stufe mit der RAF zu stellen.
       
 (IMG) Bild: Die BGH-Entscheidung ist eine Schlappe für Generalbundesanwältin Harms.
       
       Am Mittwoch wurde in Berlin der Opfer der RAF gedacht. Dabei warb
       Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erneut für seine neuen
       Antiterrorgesetze. Zur gleichen Zeit kam in Karlsruhe der 3. Strafsenat des
       Bundesgerichtshofs zusammen. Seine Aufgabe war keine historische: Es ging
       um die Bewertung der aktuellen Ermittlungsmethoden im Kampf gegen den
       Terrorismus.
       
       Im konkreten Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob der unter
       Terrorverdacht stehende Berliner Soziologe Andrej Holm wieder in
       Untersuchungshaft muss. Den Haftbefehl gegen Holm hatte es drei Wochen nach
       seiner Verhaftung am 1. August ausgesetzt. Daraufhin hatte
       Generalbundesanwältin Monika Harms Beschwerde eingelegt. Zur Überraschung
       vieler haben die Bundesrichter gestern nicht nur die Beschwerde abgelehnt,
       sie haben den Haftbefehl sogar in toto aufgehoben.
       
       Kann man den Terror, die Entführungen und Morde der RAF mit Brandanschlägen
       auf Bundeswehrfahrzeuge gleichsetzen? Generalbundesanwältin Monika Harms,
       die am Mittwoch bei der offiziellen Trauerfeier für die RAF-Opfer dabei
       war, hat dies getan. Ihre Behörde rückt linken Brandstiftern mit dem
       gleichen Paragrafen 129 a zu Leibe wie einst den Mitgliedern der RAF. Und
       sie scheut auch nicht davor zurück, auf abenteuerliche Konstrukte
       zurückzugreifen, um gegen Verdächtige das ganze Antiterrorprogramm
       aufzufahren, das Schäuble noch verschärfen will.
       
       Das Gericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Ein bloßer Verdacht
       rechtfertige zwar Ermittlungen, aber noch lange keinen Haftbefehl, so ihr
       Urteil. Da müsse die Bundesanwaltschaft schon mehr bringen als vage
       Vermutungen. Deutlicher kann eine Ohrfeige für die Ermittlungsbehörden
       nicht ausfallen.
       
       Bleibt die Frage, ob es sich bei den weiteren Beschuldigten, die zur
       gleichen Zeit wie Holm festgenommen wurden, um Mitglieder einer
       terroristischen Vereinigung handelt. Darüber hat das Gericht am Mittwoch
       nicht entschieden. Es wird das aber bald müssen.
       
       Darf man Sachbeschädigungen als "Terrorismus" werten? Die Antwort kann vor
       dem Hintergrund des Deutschen Herbstes nur lauten: nein. Denn solcher
       Übereifer untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
       
       24 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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