# taz.de -- Musterklage gegen Ungleichbehandlung: Mutter kämpft gegen Elterngeld
> Vier Kinder, 300 Euro Elterngeld: Eine Mutter will mit einer Musterklage
> bis vors Verfassungsgericht ziehen. Die Leistung bevorzuge reiche Eltern,
> argumentiert sie.
(IMG) Bild: Wer nicht arbeitet, aber viele Kinder bekommt, wird durch das Elterngeld benachteiligt, meint die Klägerin.
Die Frau hatte wenig Zeit für Job und Karriere. Sie zieht drei Kinder groß.
Nun hat sie das vierte geboren. Sie erhält jetzt 300 Euro Elterngeld. Wäre
sie vor der Geburt arbeiten gegangen, stünde sie wohl besser da. Das ist
ungerecht, findet die Mutter aus dem Umland von Bad Kreuznach. Sie zieht
jetzt vor das Sozialgericht Mainz - mit einer Musterklage gegen das neue
Elterngeld.
"Wir halten die Regelung für verfassungswidrig", sagt Rechtsanwalt Volker
Höhler, der die Frau vor Gericht vertritt. "Es ist nicht haltbar, dass
Eltern ungleich behandelt werden." Seit Anfang des Jahres erhalten Eltern,
die für ein Baby pausieren, 14 Monate lang 67 Prozent des letzten
Einkommens, maximal 1.800 Euro. Arbeitslose oder Studierende erhalten 300
Euro.
Ganz von alleine ist die vierfache Mutter nicht auf die Idee gekommen, die
geltenden Regeln anzufechten. Unterstützerin der Klage ist die
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) - eine konservative Splitterpartei,
die unter anderem ein "Erziehungsgehalt" für Hausfrauen fordert. Eifrig
sucht die ödp derzeit nach Müttern, die sich nicht mit ihrem Elterngeld
abfinden wollen. Sie möchte ein Grundsatzurteil erwirken - und bis vors
Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Klage ist auch der Versuch einer wenig beachteten Kleinpartei,
Aufmerksamkeit zu erlangen. Und doch schärft sie den Blick für ein Problem,
das schon bei der Einführung des Elterngeldes für Debatten sorgte: Ist es
wirklich richtig, aus Steuergeldern eine Leistung zu finanzieren, bei der
gut situierte Eltern mehr erhalten als arme Eltern?
Nein, meinen die Kläger. "Durch die Regelung zur Höhe des Elterngeldes ()
wird die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3
Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt", heißt es in der Klageschrift, die der
taz vorliegt. Überdies sei Elterngeld als Sozialleistung "systemwidrig",
weil es sich nicht an dem Bedarf orientiere, sondern am Einkommen.
Dass die Klage das gerade erst eingeführte Elterngeld wieder ins Kippen
bringt, ist indes unwahrscheinlich. Auch Anwalt Höhler räumt ein, dass sie
in den unteren Instanzen wohl abgewiesen wird. Schließlich wird die
Klägerin ja gemäß der geltenden Gesetze behandelt. "Erst wenn das Thema
beim Bundesverfassungsgericht landet, also das Gesetz an sich auf dem
Prüfstand steht, wird es interessant."
Christel Riedel vom Bundesvorstand des Deutschen Juristinnenbundes hält die
Aufregung für grundlos. Ihrer Ansicht nach ist das Gesetz nicht
verfassungswidrig. "Es ist auch staatliche Aufgabe, einen Rahmen zu
schaffen, der die Entscheidung für ein Kind vereinfacht", sagt sie. Riedel
hält die Regelung für "durchaus sozial verträglich" - weil ja zum einen
jeder zumindest den Sockelbetrag erhält und zum anderen nach oben hin die
1.800-Euro-Grenze gesetzt ist. Welcher Sicht sich die Verfassungsrichter
anschließen werden, wird sich erst in mehreren Jahren erweisen. Solange
wird es wohl dauern, bis sich die Mutter durch die Instanzen geklagt hat.
3 Dec 2007
## AUTOREN
(DIR) Cosima Schmitt
## TAGS
(DIR) Reden wir darüber
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