# taz.de -- Musterklage gegen Ungleichbehandlung: Mutter kämpft gegen Elterngeld
       
       > Vier Kinder, 300 Euro Elterngeld: Eine Mutter will mit einer Musterklage
       > bis vors Verfassungsgericht ziehen. Die Leistung bevorzuge reiche Eltern,
       > argumentiert sie.
       
 (IMG) Bild: Wer nicht arbeitet, aber viele Kinder bekommt, wird durch das Elterngeld benachteiligt, meint die Klägerin.
       
       Die Frau hatte wenig Zeit für Job und Karriere. Sie zieht drei Kinder groß.
       Nun hat sie das vierte geboren. Sie erhält jetzt 300 Euro Elterngeld. Wäre
       sie vor der Geburt arbeiten gegangen, stünde sie wohl besser da. Das ist
       ungerecht, findet die Mutter aus dem Umland von Bad Kreuznach. Sie zieht
       jetzt vor das Sozialgericht Mainz - mit einer Musterklage gegen das neue
       Elterngeld.
       
       "Wir halten die Regelung für verfassungswidrig", sagt Rechtsanwalt Volker
       Höhler, der die Frau vor Gericht vertritt. "Es ist nicht haltbar, dass
       Eltern ungleich behandelt werden." Seit Anfang des Jahres erhalten Eltern,
       die für ein Baby pausieren, 14 Monate lang 67 Prozent des letzten
       Einkommens, maximal 1.800 Euro. Arbeitslose oder Studierende erhalten 300
       Euro.
       
       Ganz von alleine ist die vierfache Mutter nicht auf die Idee gekommen, die
       geltenden Regeln anzufechten. Unterstützerin der Klage ist die
       Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) - eine konservative Splitterpartei,
       die unter anderem ein "Erziehungsgehalt" für Hausfrauen fordert. Eifrig
       sucht die ödp derzeit nach Müttern, die sich nicht mit ihrem Elterngeld
       abfinden wollen. Sie möchte ein Grundsatzurteil erwirken - und bis vors
       Bundesverfassungsgericht ziehen.
       
       Die Klage ist auch der Versuch einer wenig beachteten Kleinpartei,
       Aufmerksamkeit zu erlangen. Und doch schärft sie den Blick für ein Problem,
       das schon bei der Einführung des Elterngeldes für Debatten sorgte: Ist es
       wirklich richtig, aus Steuergeldern eine Leistung zu finanzieren, bei der
       gut situierte Eltern mehr erhalten als arme Eltern?
       
       Nein, meinen die Kläger. "Durch die Regelung zur Höhe des Elterngeldes ()
       wird die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3
       Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt", heißt es in der Klageschrift, die der
       taz vorliegt. Überdies sei Elterngeld als Sozialleistung "systemwidrig",
       weil es sich nicht an dem Bedarf orientiere, sondern am Einkommen.
       
       Dass die Klage das gerade erst eingeführte Elterngeld wieder ins Kippen
       bringt, ist indes unwahrscheinlich. Auch Anwalt Höhler räumt ein, dass sie
       in den unteren Instanzen wohl abgewiesen wird. Schließlich wird die
       Klägerin ja gemäß der geltenden Gesetze behandelt. "Erst wenn das Thema
       beim Bundesverfassungsgericht landet, also das Gesetz an sich auf dem
       Prüfstand steht, wird es interessant."
       
       Christel Riedel vom Bundesvorstand des Deutschen Juristinnenbundes hält die
       Aufregung für grundlos. Ihrer Ansicht nach ist das Gesetz nicht
       verfassungswidrig. "Es ist auch staatliche Aufgabe, einen Rahmen zu
       schaffen, der die Entscheidung für ein Kind vereinfacht", sagt sie. Riedel
       hält die Regelung für "durchaus sozial verträglich" - weil ja zum einen
       jeder zumindest den Sockelbetrag erhält und zum anderen nach oben hin die
       1.800-Euro-Grenze gesetzt ist. Welcher Sicht sich die Verfassungsrichter
       anschließen werden, wird sich erst in mehreren Jahren erweisen. Solange
       wird es wohl dauern, bis sich die Mutter durch die Instanzen geklagt hat.
       
       3 Dec 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cosima Schmitt
       
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