# taz.de -- Lotto und die Spielsucht: "Den natürlichen Spieltrieb kontrollieren"
> Lotto-Geschäftsführer Friedhelm Repnik findet, dass der neue das
> staatliche Glücksspiel für Spielsüchtige unattraktiv machen und das
> Staatsmonopol legitimieren.
(IMG) Bild: Die sechs populärsten Kreuzchen Deutschlands.
taz: Herr Repnik, Sie dürfen für Lotto, Toto und Oddset künftig nur noch
beschränkt werben.
Friedhelm Repnik: Stimmt. Vorrangiges Ziel des neuen Staatsvertrags ist die
Verbesserung von Suchtprävention und Jugendschutz. Der Staatsvertrag
verbietet uns deshalb Werbung mit Aufforderungscharakter. Zulässig bleibt
sachliche Information über legale Glücksspielangebote wie Lotto, Toto und
Oddset.
Letztes Jahr haben Sie regelmäßig Pressemitteilungen über den wachsenden
Lotto-Jackpot veröffentlicht. Wäre das jetzt immer noch möglich?
Natürlich. Wir haben ja nur ganz neutral informiert, wie hoch der Jackpot
ist. Wir haben niemand aufgefordert, Lotto zu spielen.
Hat ein Lotto-Jackpot von zuletzt 45 Millionen Euro nicht an sich schon
Aufforderungscharakter?
Wenn der Jackpot geknackt ist, fällt die Lotto-Beteiligung schnell wieder
auf das Ausgangsniveau zurück. Außerdem sorgen die Teilnahmebedingungen
dafür, dass ein Jackpot nicht ins Unermessliche wächst. Spätestens bei der
15. Ausspielung muss der Jackpot verteilt werden, auch wenn niemand die
sechs Richtigen mit der passenden Superzahl auf seiner Spielquittung
verzeichnet hat. Diesmal wurde der Jackpot nach der 13. Ausspielung
geknackt.
Künftig ist Fernsehwerbung für Glücksspiele verboten. Wird die Ziehung der
Lottozahlen weiter in ARD und ZDF übertragen?
Selbstverständlich. Auch diese Übertragung dient ja der Information der
Fernsehzuschauer, die wissen wollen, ob sie gewonnen haben. Und sie dient
der Transparenz. Dass es sich außerdem um keine Werbung handelt, sehen Sie
schon daran, dass wir den Fernsehsendern dafür keinen Pfennig zahlen.
Ist es nicht inkonsequent, dass der Staatsvertrag die Spielsucht bekämpfen
will und trotzdem jede Menge "Information" zulässt?
Nein. Der Staatsvertrag will ja das Glücksspiel nicht generell verbieten.
Es geht vielmehr darum, den natürlichen Spieltrieb des Menschen in
kontrollierbare Bahnen zu lenken. Deshalb ist es wichtig, dass wir über die
legalen Angebote informieren.
Lotto kann keine Spielsucht auslösen?
Nach der Ziehung der Zahlen muss der Spieler ja mindestens drei Tage
warten, bis die nächste Ziehung erfolgt. Süchtige spielen lieber am
Automaten, wo es keine Zwangspausen gibt.
Bei Oddset und Keno bieten Sie täglich neue Spiele an.
Das stimmt. Oddset kann man schon jetzt nur mit einer Art Spielerpass
spielen, auf dem die Daten des Spielers registriert sind. Ab Januar gilt
das auch für das tägliche Zahlenlotto Keno. So stellen wir sicher, dass
hier kein Minderjähriger und kein gesperrter Spieler teilnimmt. Ab Januar
kann ein Spielsüchtiger sich nicht nur selbst sperren, sondern auch von uns
gesperrt werden.
Was tun Sie sonst noch zur Bekämpfung der Spielsucht?
Künftig wird auf allen Spielscheinen auf die Gefahren der Spielsucht sowie
auf entsprechende Hilfsangebote hingewiesen. Außerdem werden wir die
Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den
regionalen Hilfseinrichtungen für die Suchtprävention fortsetzen und dafür
einen nicht unerheblichen Teil unseres Kommunikationsetats einsetzen.
Werden Sie die Zahl der Lotto-Annahmestellen reduzieren? Derzeit gibt es
doppelt so viele wie Postämter.
Laut Staatsvertrag muss ein ausreichendes Angebot an legalen Glückspielen
sichergestellt sein. Die Regelungen der Länder zu Anzahl und Verteilung der
Verkaufsstellen sehen aber unterschiedlich aus.
Zurzeit gewinnt Poker immer mehr Anhänger. Planen Sie unter dem Dach der
Lotto- und Toto-Gesellschaften auch ein Pokerangebot?
Nein.
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH
10 Jan 2008
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