# taz.de -- ZDF-Klage gegen Filmverbot vor Gericht: Richter mit Gesichtern
       
       > Vor und nach einem öffentlichkeitswirksamen Strafprozess müssen
       > TV-Aufnahmen zugelassen werden. Das hat das Karlsruher
       > Bundesverfassungsgericht entschieden.
       
 (IMG) Bild: Durch Gesichtsverfremdung soll "Prangerwirkung" vermieden werden.
       
       Bei wichtigen Gerichtsverfahren darf das Fernsehen die Beteiligten vor und
       nach dem Prozess filmen. Das klärte jetzt der Erste Senat des
       Bundesverfassungsgerichts in einer Grundsatzentscheidung. Dabei sind aber
       die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten, Zeugen und Richtern zu wahren.
       
       Geklagt hatte das ZDF: Es wollte über das Strafverfahren gegen achtzehn
       Bundeswehrausbilder berichten, die für die Misshandlung von Rekruten in der
       Kaserne Coesfeld verantwortlich gemacht wurden. Doch der Vorsitzende
       Richter des Landgerichts Münster, Thomas Mattonet, verbot alle TV-Aufnahmen
       in den Minuten vor und nach Prozessbeginn. So sollte es den angeklagten
       Offizieren und Unteroffizieren ermöglicht werden, "unbeeinträchtigt von
       Rundfunkaufnahmen" den Sitzungssaal zu betreten. Auch die üblichen
       Aufnahmen vom Einzug der Richter in den Saal unterblieben.
       
       Hiergegen hatte das ZDF einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde
       erhoben. Beide waren erfolgreich: Vier Tage vor dem Prozess in Münster ließ
       das Verfassungsgericht TV-Aufnahmen bis zum Prozessbeginn zu. Jetzt gab
       Karlsruhe auch der Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren statt und ging
       in der Begründung deutlich über den Einzelfall hinaus.
       
       Es liege im Interesse der Justiz, öffentlich wahrgenommen zu werden,
       argumentierten die Verfassungsrichter. TV-Aufnahmen, bei denen auch die
       Beteiligten zu sehen sind, seien hierbei hilfreich. Es könne allerdings
       geboten sein, die Gesichter der Angeklagten zu verfremden, um eine
       "Prangerwirkung" zu vermeiden. Auch ein generelles Verbot, die Angeklagten
       zu filmen, sei im Einzelfall wegen der "für sie ungewohnten und belastenden
       Situation" denkbar. Die Abwägung müsse der vorsitzende Strafrichter
       treffen. Im Fall der "berufserfahrenen" Soldaten aus Coesfeld sei so viel
       Rücksicht aber nicht erforderlich gewesen, so das Verfassungsgericht.
       
       Auch bei Zeugen, vor allem bei Opfern einer Straftat, müsse die besondere
       belastende Situation vor Gericht berücksichtigt werden, so Karlsruhe. Sogar
       Strafrichter und Staatsanwälte haben in Ausnahmefällen Anspruch auf
       TV-Schutz, wenn ihnen sonst Übergriffe außerhalb des Gerichtssaals drohten.
       Dass der Gerichtssaal für Fernsehaufnahmen zu klein ist, sei dabei kein
       zulässiges Argument für Einschränkungen. Mindestens ein TV-Team muss filmen
       können und die Aufnahmen dann an andere Sender weitergeben.
       
       TV-Aufnahmen der Verhandlung selbst sind in Deutschland dagegen gesetzlich
       verboten, um unbefangene Zeugenaussagen zu fördern. Eine dagegen gerichtete
       Verfassungsbeschwerde des Nachrichtensender n-tv war schon 2001
       gescheitert. (Az. 1 BvR 620/07)
       
       29 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Heiko Maas
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Aufnahmen aus wichtigen Prozessen: Film ab im Gerichtssaal
       
       In Deutschland ist es strikt verboten, im Gerichtssaal zu filmen.
       Justizminister Maas will das Verbot für bedeutende Verfahren aufheben.