# taz.de -- Urteil in VW-Affäre: Knast für Volkert
       
       > Der Ex-Betriebsratschef muss wegen der VW-Affäre für zwei Jahre und neun
       > Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung kritisiert "Zwei-Klassen-Justiz"
       
 (IMG) Bild: Vermutlich der einzige, der wegen der VW-Affäre in den Knast wandert: Klaus Volkert.
       
       Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert, einst wohl mächtigster
       Betriebsratsvorsitzende der Republik, soll wegen der VW-Affäre ins
       Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65-Jährigen gestern
       wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue in 44 Fällen zu zwei Jahren und
       neun Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen den mitangeklagten Klaus-Joachim
       Gebauer verhängte die Wirtschaftsstrafkammer wegen Untreue eine einjährige
       Bewährungsstrafe.
       
       Nach dem Urteil soll Volkert den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz
       zur Untreue angestiftet oder ihm dabei geholfen haben. Die gleiche
       Strafkammer hatte Hartz wegen Anfang 2007 zu einer Bewährungsstrafe von
       zwei Jahren verurteilt. Wichtigster Anklagepunkt waren in beiden Prozessen
       die Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast 2 Millionen Euro, die Volkert von
       1995 bis 2005 auf Anweisung von Hartz von VW erhalten hatte. Diese
       Zahlungen wurden in beiden Prozessen als schwere Untreue gewertet.
       
       Anders als Hartz wurde Volkert gestern allerdings nur wegen Beihilfe zur
       schweren Untreue verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Volkert keine
       Vermögensbetreuungspflicht für VW hatte und sah darin einen weiteren
       Milderungsgrund. Die Richterin Gerstin Dreyer legte Volkert jedoch zur
       Last, dass er anders als Hartz von allen angeklagten Taten persönlich
       profitiert hat. Für die Vergünstigungen an den Betriebsratschef gab
       Volkswagen über 2,6 Millionen Euro aus.
       
       Volkert verließ das Gericht als freier Mann. Sein Verteidiger Johann
       Schwenn kündigte umgehend Revision an: "Das ist ein krasser Fall von
       Zweiklassenjustiz." Das Strafmaß sei im Vergleich zu Hartz "krass zu hoch"
       und liege außerhalb des Rahmens, den das Gesetz dem Gericht eröffne.
       Zufrieden äußerte sich die Staatsanwaltschaft. Die Anklage habe sich in den
       wesentlichen rechtlichen Aspekten durchgesetzt, sagte der Sprecher der
       Anklagebehörde. Allerdings will auch die Staatsanwaltschaft eine Revision
       noch prüfen.
       
       Seriöser grauer Anzug, kräftig rote Krawatte, das Gesicht in tiefe
       mürrische Falten gelegt - so verfolgte der mittlerweile 65-jährige Volkert
       fast reglos die eineinhalbstündige Urteilsbegründung. Als Anstiftung zur
       einfachen Untreue wertete die Richterin private Reisen und Vergnügungen von
       Volkert auf VW-Kosten im Gesamtwert von 236.000 Euro. Auch bei dem
       "Agenturvertrag, über den Hartz und Volkert dessen brasilianischer Freundin
       knapp 400.000 Euro zukommen ließen, sah die Richterin Volkert als Anstifter
       von Hartz.
       
       Nach den Worten von Richterin Dreyer erhielt Volkert schon 1992 von
       Volkswagen ein Jahresgehalt von 150.000 Euro. In die dazugehörige
       zweithöchste Gehaltsgruppe 35 von VW sei er bereits mit Blick auf seine
       Funktion als Betriebsratsvorsitzender eingestuft worden, so die Richterin.
       Dennoch verlangte Volkert dann 2004, als gerade die anderen
       VW-Beschäftigten wegen der Viertagewoche auf knapp 20 Prozent ihres Gehalts
       verzichteten, bei VW-Chef Ferdinand Piëch eine Gehaltserhöhung. Hartz
       umging nach dem Urteil mit Hilfe der Bonuszahlungen die Kommission, die bei
       VW für die Gehälter der Betriebsräte zuständig war. Die Auszahlung der Boni
       wurde von Hartz telefonisch angewiesen.
       
       22 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Voges
       
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