# taz.de -- Kommentar Berichterstattung in der VW-Affäre: Geschäft auf Gegenseitigkeit
       
       > Der VW-Prozess ist lehrreich: Nie zuvor wurde so deutlich, wie
       > Strafverteidiger und Staatsanwälte die Medien instrumentalisieren.
       
       Der Krimi ist zu Ende. Die Geschichte rund um Edelhuren, Tarnfirmen und
       Geheim-Millionen wurde vorerst zum letzten Mal erzählt. Im VW-Prozess
       fielen gestern zwei wichtige Urteile: Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert
       muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein Gehilfe
       Klaus-Joachim Gebauer erhielt ein Jahr auf Bewährung. Beide werden bald
       vergessen sein, denn ihr Fehlverhalten taugt nicht als Symbol. Man mag die
       Lustreisen des VW-Betriebsrats skandalös finden, aber sie waren ein
       bizarrer Einzelfall.
       
       Trotzdem war die VW-Affäre lehrreich. Nie zuvor wurde so deutlich, wie
       Strafverteidiger und Staatsanwälte die Medien instrumentalisieren. Zu
       besonderer Meisterschaft brachte es der FPD-Politiker Wolfgang Kubicki, der
       als Gebauers Verteidiger agierte und Journalisten gezielt mit pikanten
       Details über Bordelle und Animierdamen fütterte. Ganz offen gibt Kubicki
       zu, dass er "die Medien brauchte". Sein Mandat sollte als kleines Würstchen
       erscheinen, das nur naiv die Befehle seiner Chefs ausgeführt hatte. Diese
       mediale Verteidigungsstrategie ist aufgegangen: Wie geplant kommt Gebauer
       nun mit einer Bewährungsstrafe davon.
       
       In Deutschland wird der investigative Journalismus hingebungsvoll verehrt.
       Viele Leser stellen sich vor, dass die Reporter wie Detektive in
       Geheimarchiven wühlen. Stattdessen werden die Journalisten oft nur von
       Informanten beliefert, die ihre eigenen Interessen verfolgen. Dieses
       Geschäft auf Gegenseitigkeit grassiert: Es ist kein Zufall, dass die
       Kameras pünktlich parat standen, um Ex-Postchef Zumwinkel auf dem Weg zum
       Verhör zu filmen. Menschen werden damit an den Pranger gestellt, noch bevor
       sie verurteilt sind.
       
       Die Medien rechtfertigen sich damit, dass diese Skandale unbedingt an die
       Öffentlichkeit gehörten. Das stimmt. Aber es ist falsch, wenn die
       Journalisten suggerieren, ohne sie blieben die Affären geheim. Spätestens
       wenn der Prozess beginnt, werden sowieso alle Details bekannt. Es ist also
       nicht nötig, dass sich die Medien zu willfährigen Instrumenten von
       Strafverteidigern oder Staatsanwälten machen lassen.
       
       23 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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