# taz.de -- Kommentar: Senat mauert mit Berliner Wasser
> Das Volksbegehren ist gestoppt. Das wirkt wie ein abgekartetes Spiel.
(IMG) Bild: Das Berliner Wasser ist klar, die Verträge dazu aber leider ziemlich undurchsichtig.
Demokratie at its best hätte das Volksbegehren, das die Offenlegung der
Verträge zur Wasserprivatisierung fordert, werden sollen. Nun schiebt der
Senat einen Riegel vor. Er lehnt die Zulassung des Volksbegehrens "Schluss
mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" ab. Man
sieht förmlich den Aufdruck "VERBOTEN" auf den 36.000 Unterschriften, die
der "Wassertisch" sammelte.
Der von den Initiatoren vorgelegte Gesetzentwurf sei verfassungswidrig,
sagt Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Dieser fordert Offenlegung, wo im
Vertrag doch Geheimhaltung steht. Daran sei der Senat gebunden. Im Klartext
heißt das: Die Interessen von Veolina und RWE, die 49,9 Prozent der
Berliner Wasserbetriebe samt alleiniger Geschäftsführungskompetenz
besitzen, ist schützenswerter als die Interessen der Bevölkerung. Sie muss
seit der Privatisierung teuer fürs Wasser bezahlen.
Knackpunkt des Vertrags ist - so vermuten die Privatisierungsgegner - eine
Klausel, welche die Konzerne außerhalb des Rechtsstaates stellt: Würde etwa
per Gesetz eine Verteuerung der Wasserpreise verboten, dürfte dieses nicht
zum Nachteil der Konzerne angewendet werden. Als Demokratiefan wüsste man
schon gern, was wirklich im Vertrag steht. Es zu erfahren wird uns nun
unmöglich gemacht.
Sorry, Senat - das wirkt wie ein abgekartetes Spiel. Wenn der Antrag
wirklich verfassungswidrig ist, dann wusstet ihr das nicht erst heute. Ihr
behandelt auf diese Art nicht nur die BerlinerInnen wie Deppen, ihr lasst
sogar eure eigenen GenossInnen ins Messer rennen. Denn sowohl
Linksparteiler als auch SozialdemokratInnen unterstützten das
Volksbegehren. Jetzt zu behaupten, wir habens euch immer gesagt, klingt nur
schadenfroh.
5 Mar 2008
## AUTOREN
(DIR) Waltraud Schwab
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Der Senat lässt das Volksbegehren zu teilprivatisierten Wasserbetrieben
nicht zu, weil es verfassungswidrig sei.