# taz.de -- Gesprächsrunde zum Thema Online-Durchsuchung: Selbstschutz oder Selbstschuss
       
       > Am Montagabend fand im Haus des Deutschen Anwaltvereins in Berlin eine
       > Podiumsdiskussion zum Thema "Online-Durchsuchung - unentbehrlich oder
       > gefährlich?" statt. Ein Protokoll.
       
 (IMG) Bild: Der Star des Abends, Gut-und-Böse-Mensch Bosbach, kommt erstmal zu spät.
       
       Als Podiumsdiskussion angekündigt, kommt der Abend doch eher wie eine
       typische Anzugträgerveranstaltung daher. So, wie sie täglich hundertfach in
       der Berliner Republik stattfindet: Handshake, Schulterklopfer, Brezeln,
       Getränke. Und der Star der Veranstaltung verspätet sich natürlich: Wolfgang
       Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
       kommt 15 Minuten zu spät. Alles wartet, denn so einer rettet den Abend.Die
       weiteren Gäste: Prof. Dr. Rainer Hamm (ehemaliger Hessischer
       Datenschutzbeauftragte), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       (rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und ehemalige
       Bundesjustizministerin), Rainer Wendt (Vorsitzender der Deutschen
       Polizeigewerkschaft) und Albrecht Ude (Fachausschuss Online-Journalismus
       des DJV). So weit. Die Runde wurde im Vorfeld als Gemisch aus Befürwortern
       und Kritikern angekündigt. Schauen wir mal.
       
       Nachdem auch Bosbach eingetroffen ist, geht’s dann mal los in die heitere
       Diskussion. Moderator Dr. Michael Rediske (DJV) bittet zunächst die
       Diskutanten, ein Statement zum Thema abzugeben. Den Anfang macht Frau
       Leutheusser-Schnarrenberger, die nur einen Satz benötigt, um zu sagen, was
       sie meint: Sie hält das Urteil für wegweisend. Leider braucht sie für
       diesen einen Satz 10 Minuten. Moderator Rediske klärt danach kurz auf: Frau
       Leutheusser-Schnarrenberger sei eine "Kritikerin" der Online-Überwachung.
       Dann darf "Praktiker" (Rediske) Rainer Wendt von der Polizeigewerkschft:
       Das neue Urteil sei positiv, weil es endlich Rechtsklarheit schaffe.
       Gesetzte, wie das zur Online-Durchsuchung werden oft von der Politik
       "schlampig erstellt", und deshalb vom Verfassungsgericht "kassiert", wie in
       Nordrhein-Westfalen passiert. Wendt scheint den Innenminister von NRW nicht
       zu mögen: "Ingo Wolf ist damit voll vor die Pumpe gelaufen."
       
       Nun sei endlich eine rechtlich einwandfreie Zone für die Sicherheitsorgane
       geschaffen worden, so der Gewerkschaftler. Der Schutz der Privatsphäre
       könne jetzt gewährleistet werden. Das sichere das so genannte Richterband
       (schreibt vor, dass Daten zwar komplett durch Ermittlungsbehörden gesichert
       werden dürfen, dann aber ein Richter im Nachhinein das Material sichten
       muss und entscheidet, welche Daten privat und somit zu löschen sind). Auch
       der eher kritische Albrecht Ude zeigt sich im Großen und Ganzen zufrieden
       mit dem Gesetz. Allerdings prangert er eine "Schizophrenie" an: Der Staat
       versuche, in das IT-Netz der Bürger einzubrechen und sei trotzdem massiv
       daran interessiert, ein sicheres IT-Netz in der Bundesrepublik zu haben.
       Auch er bestätigt, dass das Gesetz schlampig geschrieben worden sei, macht
       aber ein Kalkül dabei aus: Das werde extra getan, in der Hoffnung, das
       Verfassungsgericht schneide dann weg, was überflüssig sei. Ude glaubt
       außerdem, dass das Richterband zwar bei Abhöraktionen sinnvoll sei, nicht
       aber bei digitalen Observierungsmaßnahmen. Und: Wer wegen krimineller
       Energie etwas zu verbergen habe, könne sich mit entsprechender Software
       schützen.
       
       Dann darf endlich der große Star des Abends ans Mikrofon, hat er sich doch
       mittlerweile 45 Minuten zurückhalten müssen. Mit bekannt rheinischem
       Einschlag gibt er erstmal ein bisschen an. Hinsichtlich Albrecht Udes
       Einwand, Kriminelle werden sich vor der PC-Durchsuchung schützen, weiß der
       Gut-und-Böse-Mensch Bosbach: "Seit 1868 werden Fingerabdrücke genommen, wir
       wissen, dass man sich davor mit Handschuhen schützen kann, trotzdem suchen
       wir danach!" Schön auswendig gelernt. "Kriminelle glauben immer, sie
       arbeiten sicher, aber früher oder später kriegt man sie!" Und dann ein
       erster Anflug von Diskussion: Ude merkt an, dass man sehr wohl mit
       entsprechender Software registrieren könne, dass man durchsucht werde. Dann
       könne man entsprechend handeln. Der erboste Bosbach: "Ja, aber bei einer
       klassischen Hausdurchsuchung kann ich Unterlagen auch verbrennen!"
       
       Der ehemalige Datenschützer Hamm geht daraufhin Bosbachs Kenntnis über
       Kriminalpsychologie an: Sein Glaube, Kriminelle fühlen sich immer sicher,
       sei einem Hollywoodfilm entsprungen. Hamm hat Recht, kriminelles Handeln
       kann vielschichtigere Gründe haben, als Bosbach es sich in seiner kleinen
       Welt vorstellen mag. Dann folgt eine Abhandlung zum Thema Selbstschutz,
       Themen wie Industriespionage und Schutz der Privatssphäre. Interessant
       dabei: Der Mann verwechselt mehrmals die Wörter Selbstschutz und
       Selbstschuss. Und plötzlich: Ein lautes Knattern über die Lautsprecher,
       eine Handyrückkopplung. Das Publikum ist wieder wach.
       
       Es folgt eine zweite Runde. Leutheusser-Schnarrenberger fraselt, Bosbach
       erläutert, dass der Staat an sicheren Rechnern interessiert sei und
       trotzdem in die System eindringen muss und das kein Widerspruch sei. Und
       dann wieder sein Staatsschutzargument: Wenn die Bürger in den Urlaub
       fahren, sage man ihnen ja auch, sie sollen die Fenster schließen. Und
       trotzdem müsse die Polizei dann in dringenden Fällen mal ins Haus. Das
       erfordere dann zwar einen höheren Aufwand, sei aber notwendig. Und dann
       noch ein Anekdötchen: Der Staat habe, bevor die Gesetzeslage eindeutig
       geklärt war, längst Online-Durchsuchungen durchgeführt – und das sehr
       ertragreich. Man habe damals im Clubraum des Bundestages gesessen und
       darüber diskutiert. Bosbach habe natürlich kritisch nach einer juristischen
       Grundlage gefragt. Die Antwort damals: "Das kann man so sehen oder auch
       anders."
       
       Hamm bringt dann endlich mal ein richtiges Argument gegen die
       Online-Maßnahme: Haus- und Online-Durchsuchung sei eben nicht vergleichbar
       – bei erstem geben es ein genaues Protokoll der konfiszierten Gegenstände
       und entsprechende Zeugen. Da man aber Daten nie richtig vom Rechner löschen
       könne, wisse ein Betroffener und auch die Polizei oft nicht, was da
       mitgenommen werde. Eine Protokollierung sei unmöglich. Das unterscheidet
       eben heute von gestern. Bosbach sieht das natürlich nicht ein. Im Anschluss
       dann einige Publikumsfragen, die aber größtenteils abmoderiert werden. So
       wird auch diese Chance auf ein Austausch von Argumenten verhindert. Gefehlt
       hat wohl eine kritische Stimme zum Thema, mit der eine Diskussion hätte
       stattfinden können. Stattdessen hörte man nur eine Aneinanderreihung von
       Statements.
       
       11 Mar 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hendrik Efert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
       
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