# taz.de -- Gesprächsrunde zum Thema Online-Durchsuchung: Selbstschutz oder Selbstschuss
> Am Montagabend fand im Haus des Deutschen Anwaltvereins in Berlin eine
> Podiumsdiskussion zum Thema "Online-Durchsuchung - unentbehrlich oder
> gefährlich?" statt. Ein Protokoll.
(IMG) Bild: Der Star des Abends, Gut-und-Böse-Mensch Bosbach, kommt erstmal zu spät.
Als Podiumsdiskussion angekündigt, kommt der Abend doch eher wie eine
typische Anzugträgerveranstaltung daher. So, wie sie täglich hundertfach in
der Berliner Republik stattfindet: Handshake, Schulterklopfer, Brezeln,
Getränke. Und der Star der Veranstaltung verspätet sich natürlich: Wolfgang
Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
kommt 15 Minuten zu spät. Alles wartet, denn so einer rettet den Abend.Die
weiteren Gäste: Prof. Dr. Rainer Hamm (ehemaliger Hessischer
Datenschutzbeauftragte), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und ehemalige
Bundesjustizministerin), Rainer Wendt (Vorsitzender der Deutschen
Polizeigewerkschaft) und Albrecht Ude (Fachausschuss Online-Journalismus
des DJV). So weit. Die Runde wurde im Vorfeld als Gemisch aus Befürwortern
und Kritikern angekündigt. Schauen wir mal.
Nachdem auch Bosbach eingetroffen ist, gehts dann mal los in die heitere
Diskussion. Moderator Dr. Michael Rediske (DJV) bittet zunächst die
Diskutanten, ein Statement zum Thema abzugeben. Den Anfang macht Frau
Leutheusser-Schnarrenberger, die nur einen Satz benötigt, um zu sagen, was
sie meint: Sie hält das Urteil für wegweisend. Leider braucht sie für
diesen einen Satz 10 Minuten. Moderator Rediske klärt danach kurz auf: Frau
Leutheusser-Schnarrenberger sei eine "Kritikerin" der Online-Überwachung.
Dann darf "Praktiker" (Rediske) Rainer Wendt von der Polizeigewerkschft:
Das neue Urteil sei positiv, weil es endlich Rechtsklarheit schaffe.
Gesetzte, wie das zur Online-Durchsuchung werden oft von der Politik
"schlampig erstellt", und deshalb vom Verfassungsgericht "kassiert", wie in
Nordrhein-Westfalen passiert. Wendt scheint den Innenminister von NRW nicht
zu mögen: "Ingo Wolf ist damit voll vor die Pumpe gelaufen."
Nun sei endlich eine rechtlich einwandfreie Zone für die Sicherheitsorgane
geschaffen worden, so der Gewerkschaftler. Der Schutz der Privatsphäre
könne jetzt gewährleistet werden. Das sichere das so genannte Richterband
(schreibt vor, dass Daten zwar komplett durch Ermittlungsbehörden gesichert
werden dürfen, dann aber ein Richter im Nachhinein das Material sichten
muss und entscheidet, welche Daten privat und somit zu löschen sind). Auch
der eher kritische Albrecht Ude zeigt sich im Großen und Ganzen zufrieden
mit dem Gesetz. Allerdings prangert er eine "Schizophrenie" an: Der Staat
versuche, in das IT-Netz der Bürger einzubrechen und sei trotzdem massiv
daran interessiert, ein sicheres IT-Netz in der Bundesrepublik zu haben.
Auch er bestätigt, dass das Gesetz schlampig geschrieben worden sei, macht
aber ein Kalkül dabei aus: Das werde extra getan, in der Hoffnung, das
Verfassungsgericht schneide dann weg, was überflüssig sei. Ude glaubt
außerdem, dass das Richterband zwar bei Abhöraktionen sinnvoll sei, nicht
aber bei digitalen Observierungsmaßnahmen. Und: Wer wegen krimineller
Energie etwas zu verbergen habe, könne sich mit entsprechender Software
schützen.
Dann darf endlich der große Star des Abends ans Mikrofon, hat er sich doch
mittlerweile 45 Minuten zurückhalten müssen. Mit bekannt rheinischem
Einschlag gibt er erstmal ein bisschen an. Hinsichtlich Albrecht Udes
Einwand, Kriminelle werden sich vor der PC-Durchsuchung schützen, weiß der
Gut-und-Böse-Mensch Bosbach: "Seit 1868 werden Fingerabdrücke genommen, wir
wissen, dass man sich davor mit Handschuhen schützen kann, trotzdem suchen
wir danach!" Schön auswendig gelernt. "Kriminelle glauben immer, sie
arbeiten sicher, aber früher oder später kriegt man sie!" Und dann ein
erster Anflug von Diskussion: Ude merkt an, dass man sehr wohl mit
entsprechender Software registrieren könne, dass man durchsucht werde. Dann
könne man entsprechend handeln. Der erboste Bosbach: "Ja, aber bei einer
klassischen Hausdurchsuchung kann ich Unterlagen auch verbrennen!"
Der ehemalige Datenschützer Hamm geht daraufhin Bosbachs Kenntnis über
Kriminalpsychologie an: Sein Glaube, Kriminelle fühlen sich immer sicher,
sei einem Hollywoodfilm entsprungen. Hamm hat Recht, kriminelles Handeln
kann vielschichtigere Gründe haben, als Bosbach es sich in seiner kleinen
Welt vorstellen mag. Dann folgt eine Abhandlung zum Thema Selbstschutz,
Themen wie Industriespionage und Schutz der Privatssphäre. Interessant
dabei: Der Mann verwechselt mehrmals die Wörter Selbstschutz und
Selbstschuss. Und plötzlich: Ein lautes Knattern über die Lautsprecher,
eine Handyrückkopplung. Das Publikum ist wieder wach.
Es folgt eine zweite Runde. Leutheusser-Schnarrenberger fraselt, Bosbach
erläutert, dass der Staat an sicheren Rechnern interessiert sei und
trotzdem in die System eindringen muss und das kein Widerspruch sei. Und
dann wieder sein Staatsschutzargument: Wenn die Bürger in den Urlaub
fahren, sage man ihnen ja auch, sie sollen die Fenster schließen. Und
trotzdem müsse die Polizei dann in dringenden Fällen mal ins Haus. Das
erfordere dann zwar einen höheren Aufwand, sei aber notwendig. Und dann
noch ein Anekdötchen: Der Staat habe, bevor die Gesetzeslage eindeutig
geklärt war, längst Online-Durchsuchungen durchgeführt und das sehr
ertragreich. Man habe damals im Clubraum des Bundestages gesessen und
darüber diskutiert. Bosbach habe natürlich kritisch nach einer juristischen
Grundlage gefragt. Die Antwort damals: "Das kann man so sehen oder auch
anders."
Hamm bringt dann endlich mal ein richtiges Argument gegen die
Online-Maßnahme: Haus- und Online-Durchsuchung sei eben nicht vergleichbar
bei erstem geben es ein genaues Protokoll der konfiszierten Gegenstände
und entsprechende Zeugen. Da man aber Daten nie richtig vom Rechner löschen
könne, wisse ein Betroffener und auch die Polizei oft nicht, was da
mitgenommen werde. Eine Protokollierung sei unmöglich. Das unterscheidet
eben heute von gestern. Bosbach sieht das natürlich nicht ein. Im Anschluss
dann einige Publikumsfragen, die aber größtenteils abmoderiert werden. So
wird auch diese Chance auf ein Austausch von Argumenten verhindert. Gefehlt
hat wohl eine kritische Stimme zum Thema, mit der eine Diskussion hätte
stattfinden können. Stattdessen hörte man nur eine Aneinanderreihung von
Statements.
11 Mar 2008
## AUTOREN
(DIR) Hendrik Efert
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
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