# taz.de -- Polizisten-Prozess: Die Bärte sind ganz sicher falsch
> Bei der Erstürmung einer Wohnung wurde ein Unschuldiger verletzt. Vier
> Polizisten stehen nun vor Gericht. Die maskierten Angeklagten behaupten,
> das Opfer habe sich an ihrem Schutzschild gestoßen.
Die Nacht vom 29. auf den 30. April 2005 verlief für den damals 17-jährigen
Erdal R. nicht gut. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei schlug die Tür
zur Wohnung seiner Eltern in Lankwitz mit einer Ramme ein und stürmte
danach in alle Zimmer. Auch in jenes, wo der Teenager bereits schlief. Was
in den nächsten Minuten genau passierte, dies soll nun in einem Prozess am
Landgericht Berlin geklärt werden, der am Freitag begann. Denn als das
Licht in jener Nacht endlich anging, sah der junge Mann zugerichtet aus:
Schürfwunden, Blutergüsse, ein herausgebrochener Zahn, aufgeplatze Lippen.
Das Bett war blutverschmiert.
Angeklagt sind die vier SEK-Beamten, die in Erdals kleines Zimmer drangen.
Den 35- bis 42-jährigen Männern wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen.
Sie hatten den Befehl, Erdal R. zu verhaften. Man hatte den jungen Mann
fälschlicherweise, wie sich ein paar Stunde nach dem Einsatz bei einer
Gegenüberstellung herausstellte, für den Täter eines bewaffneten Überfalls
auf eine Penny-Filiale gehalten.
Für den Prozess gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. So durften die
angeklagten SEK-Beamten sich auch mit angeklebten Schnurrbärten und
Perücken maskieren. Begründet wird die Verkleidung von der Verteidigung mit
der "persönlichen Gefährdungslage" der Angeklagten.
Jeder der vier SEK-Beamten hat seinen eigenen Rechtsbeistand. Diese
verlasen Erklärungen ihrer Mandanten, die alle denselben Tathergang
schildern. Diesem zufolge zog sich Erdal R. die Verletzungen zu, weil er im
Dunkeln gegen das etwa 15 Kilogramm schwere Schutzschild des ersten Beamten
der Sturmtruppe stieß. Außerdem hätten sie bei der vermuteten
Gefährdungslage schnell handeln müssen, um den Jungen zu fesseln. Herr G.,
einer der vier angeklagten Elite-Polizisten, bekundet in seiner Erklärung
immerhin Bedauern für die körperlichen und seelischen Verletzungen, die so
ein Einsatz nach sich ziehen könne.
Erdal R. trägt, so schildert er bei der Zeugenaussage, in der Tat solche
Verletzungen davon. Er sei mitnichten gegen ein Schild gerannt, sondern von
den Beamten im Bett liegend geschlagen, getreten, am Atmen gehindert,
beschimpft und überwältigt worden. Zudem sei das Schild gegen ihn gestoßen
worden. Eine Verletzung am Schlüsselbein und ein Loch in der Wand des
Zimmers seien die Folgen. Da er an Platzangst leide, habe er Todesangst
bekommen und sei ohnmächtig geworden und erst auf dem Fußboden liegend
wieder zu sich gekommen. Geistesgegenwärtig hatte die Mutter während des
tumultartigen Einsatzes Fotos gemacht, die nun dem Gericht vorliegen. Der
junge Mann, der da im Schlafanzug auf dem Teppich neben dem
blutverschmierten Bett liegt, sieht in der Tat mitgenommen aus.
"Der Vorfall hat mein Leben verändert", sagt Erdal R.. Bis heute könne er
kaum einschlafen, müsse alles verriegelt wissen nachts, und wache, wenn er
schläft, bei jedem Geräusch auf. Die Schule habe er wegen der
Konzentrationsstörungen abbrechen müssen, heute lebe er von
Arbeitslosengeld II. Er überlegt sich jetzt, den Hauptschulabschluss an der
Abendschule nachzumachen, weil er ohnehin nicht schlafen könne.
Die vier Verteidiger, dies kündigt sich bereits am ersten Verhandlungstag
an, werden die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung von Erdal R. in Frage
stellen. Das Verletzungsbild könne durchaus in Übereinstimmung stehen mit
der rechtmäßigen Vorgehensweise, die das SEK wählen müsse bei einem solchen
Einsatz, meinte einer der Verteidiger. Erdal R. nehme diese nur potenziert
wahr, was auch verständlich sei.
11 Apr 2008
## AUTOREN
(DIR) Waltraud Schwab
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verantwortlich zu sein.