# taz.de -- Polizisten vor Gericht: Erschwerte Wahrheitsfindung
> Im Prozess gegen vier SEK-Beamte, die wegen Körperverletzung im Amt
> angeklagt sind, betreut Biplab Basu das Opfer Erdal R. Die SEKler
> bestreiten, für dessen Verletzungen bei einer versehentlichen Festnahme
> verantwortlich zu sein.
Reinar Mülders hat wirklich keinen leichten Job. Er ist der Richter im seit
einer Woche vor dem Landgericht laufenden Prozess gegen vier SEK-Beamte,
denen Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird. Mülders muss herausfinden,
wer dabei die Wahrheit sagt.
Ist es Erdal R. und seine Familie, die im April 2005 eine alptraumartige
Nacht erlebten, als das SEK ihre Wohnung in Lankwitz stürmte? Die
vermummten Beamten brachen die Tür mit einer Ramme auf, dann setzten sie
Erdal, dem damals 17-Jährigen, in seinem kleinen Schlafzimmer übel zu.
Blutende Nase, ein ausgebrochener Zahn, eine Verletzung am Schlüsselbein
und Prellungen am ganzen Körper sind attestiert. Auch der Wand hinterm Bett
fehlte ein Stück, als das Licht endlich anging. Erdal R. galt damals als
Verdächtiger in einem bewaffneten Raubüberfall. Zu Unrecht, wie sich rasch
bei einer Gegenüberstellung zeigte.
Sollte Erdal R.s Schilderung stimmen, dann würden die SEK-Beamten die
Unwahrheit sagen. Wobei sie, die Angeklagten, gar nichts sagen und ihre
vier Verteidiger sprechen lassen. Die lesen Erklärungen vor, in denen die
Elite-Polizisten ihre Version des nächtlichen Einsatzes schildern.
Kernaussage: Erdal R. hat sich verletzt, als er im Dunkeln gegen den Schild
des ersten Beamten der Sturmtruppe lief.
Drei der vier Elite-Beamten sitzen mit falschen Bärten und Perücken im
Gerichtssaal. Die Camouflage wurde erlaubt, um die Sicherheit der
SEK-Beamten zu gewährleisten. Einer, Herr G., macht bei der
Verkleidungsaktion nicht richtig mit. Als einziger entschuldigt er sich
auch - wenngleich sehr allgemein - für die Folgen, die so ein harter
Einsatz mit sich bringen kann.
In der bisherigen Zeugenvernehmung werden vom Richter, aber vor allem von
den Verteidigern kleinste Details abgefragt. Wie lange die Schlägerei im
Zimmer gedauert hat. Ob es ein Zahn war oder eine Krone, die herausfiel.
Wie sich die Schlägerei anfühlte. Warum das Blut nicht am Kopfende des
Bettes, sondern in der Mitte ist. Wie viel Schläge Erdal R. bekommen habe.
"Ich kann nicht zählen, wenn ich geschlagen werde", antwortet er auf die
letzte Frage. Ob es 10 waren oder 30 oder 100, insistiert der Anwalt. "Man
zählt doch keine Schläge", pariert Erdal R.
Die Verteidigung fragt bei den Zeugen der Anklage hart nach. Von Erdal R.s
Mutter, einer ausgebildeten Krankenschwester, die in jener Nacht
geistesgegenwärtig Fotos machte, will man wissen, wie lange sie ihren Sohn
schreien hörte. Wie laut der Krach war. Wie sich die Schläge anhörten. Wie
viel Leute im Zimmer waren, als die Beamten sie endlich zu ihrem Sohn
durchließen. Leiten die Zeugen ihre Antworten mit "ich glaube" ein, wird
nachgehakt. Antworten sie "ich weiß nicht", ebenso.
Erdal R.s Vergangenheit wird zum Thema gemacht, denn als 15-Jähriger wurde
er aktenkundig. Falschaussage war ihm zur Last gelegt worden, als er bei
einem Unfall die falsche Version seines Freundes widergab. Zudem gab es
2004 ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung. In beiden Fällen wurde er
freigesprochen, aber seitdem waren Lichtbilder von ihm bei der Polizei
vorhanden. So kam es zu dem falschen Verdacht, der zur Razzia in jener
Aprilnacht führte.
Neben Erdal R.s Vergangenheit wird auch die Opferberatungsstelle ReachOut
von der Verteidigung gern zum Thema gemacht. Wer hat Ihnen die Nummer von
ReachOut gegeben, wird die Mutter gefragt. "Sie wissen es nicht mehr?" Und
weiter: Wer ist der Herr Biplab Basu? Hat Ihr Sohn Kontakt mit Basu? Waren
Sie mit Herrn Basu in Kontakt? Sie wissen nicht, wann Sie mit Ihrem Sohn
bei der Rechtsanwältin waren? "Aha, das Büro der Rechtsanwältin ist im
gleichen Haus wie ReachOut."
Der Psychologin wiederum, die Erdal R. die letzten drei Jahre betreute und
die ebenfalls im gleichen Haus ihre Praxis hat, wird von der Verteidigung
vorgehalten, dass sie sich auf die Berichte des jungen Mannes verlassen
habe und nicht die Unterlagen der Polizei als Grundlage heranziehe. "Das
schließt sich in meinem Berufsstand aus", antwortete die Therapeutin. "Sie
verlassen sich auf das, was Ihnen der Proband sagt", hakt ein Verteidiger
nach. "Das ist die übliche Art, eine Diagnose zu stellen", antwortet sie.
"Und Sie lassen sich davon nicht beeinflussen?", wirft der Verteidiger in
den hochabgesicherten Gerichtssaal.
Die Auslassungen in den Aussagen der ebenfalls in jener Nacht anwesenden
Kripo- und sonstiger Polizeibeamten aufzufinden, ist dem Gericht und den
beiden Rechtsanwältinnen von Erdal R. überlassen. Tohuwabohu ja, bestätigen
sie, aber an gravierende Verletzungen bei Erdal R. will sich niemand der
bisher befragten Beamten erinnern.
Die Wahrheitsfindung dürfte schwierig werden. Spricht der Richter die
Beamten frei, ist es eine Einladung an diese, auch künftig bei Einsätzen so
zuzulangen.
Die nächsten Prozesstermine: Heute um 9 Uhr in Raum 500 und am 24. April im
Raum 700, jeweils um 9 Uhr am Landgericht, Turmstraße 91
17 Apr 2008
## AUTOREN
(DIR) Waltraud Schwab
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