# taz.de -- Polizisten vor Gericht: Erschwerte Wahrheitsfindung
       
       > Im Prozess gegen vier SEK-Beamte, die wegen Körperverletzung im Amt
       > angeklagt sind, betreut Biplab Basu das Opfer Erdal R. Die SEKler
       > bestreiten, für dessen Verletzungen bei einer versehentlichen Festnahme
       > verantwortlich zu sein.
       
       Reinar Mülders hat wirklich keinen leichten Job. Er ist der Richter im seit
       einer Woche vor dem Landgericht laufenden Prozess gegen vier SEK-Beamte,
       denen Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird. Mülders muss herausfinden,
       wer dabei die Wahrheit sagt.
       
       Ist es Erdal R. und seine Familie, die im April 2005 eine alptraumartige
       Nacht erlebten, als das SEK ihre Wohnung in Lankwitz stürmte? Die
       vermummten Beamten brachen die Tür mit einer Ramme auf, dann setzten sie
       Erdal, dem damals 17-Jährigen, in seinem kleinen Schlafzimmer übel zu.
       Blutende Nase, ein ausgebrochener Zahn, eine Verletzung am Schlüsselbein
       und Prellungen am ganzen Körper sind attestiert. Auch der Wand hinterm Bett
       fehlte ein Stück, als das Licht endlich anging. Erdal R. galt damals als
       Verdächtiger in einem bewaffneten Raubüberfall. Zu Unrecht, wie sich rasch
       bei einer Gegenüberstellung zeigte.
       
       Sollte Erdal R.s Schilderung stimmen, dann würden die SEK-Beamten die
       Unwahrheit sagen. Wobei sie, die Angeklagten, gar nichts sagen und ihre
       vier Verteidiger sprechen lassen. Die lesen Erklärungen vor, in denen die
       Elite-Polizisten ihre Version des nächtlichen Einsatzes schildern.
       Kernaussage: Erdal R. hat sich verletzt, als er im Dunkeln gegen den Schild
       des ersten Beamten der Sturmtruppe lief.
       
       Drei der vier Elite-Beamten sitzen mit falschen Bärten und Perücken im
       Gerichtssaal. Die Camouflage wurde erlaubt, um die Sicherheit der
       SEK-Beamten zu gewährleisten. Einer, Herr G., macht bei der
       Verkleidungsaktion nicht richtig mit. Als einziger entschuldigt er sich
       auch - wenngleich sehr allgemein - für die Folgen, die so ein harter
       Einsatz mit sich bringen kann.
       
       In der bisherigen Zeugenvernehmung werden vom Richter, aber vor allem von
       den Verteidigern kleinste Details abgefragt. Wie lange die Schlägerei im
       Zimmer gedauert hat. Ob es ein Zahn war oder eine Krone, die herausfiel.
       Wie sich die Schlägerei anfühlte. Warum das Blut nicht am Kopfende des
       Bettes, sondern in der Mitte ist. Wie viel Schläge Erdal R. bekommen habe.
       "Ich kann nicht zählen, wenn ich geschlagen werde", antwortet er auf die
       letzte Frage. Ob es 10 waren oder 30 oder 100, insistiert der Anwalt. "Man
       zählt doch keine Schläge", pariert Erdal R.
       
       Die Verteidigung fragt bei den Zeugen der Anklage hart nach. Von Erdal R.s
       Mutter, einer ausgebildeten Krankenschwester, die in jener Nacht
       geistesgegenwärtig Fotos machte, will man wissen, wie lange sie ihren Sohn
       schreien hörte. Wie laut der Krach war. Wie sich die Schläge anhörten. Wie
       viel Leute im Zimmer waren, als die Beamten sie endlich zu ihrem Sohn
       durchließen. Leiten die Zeugen ihre Antworten mit "ich glaube" ein, wird
       nachgehakt. Antworten sie "ich weiß nicht", ebenso.
       
       Erdal R.s Vergangenheit wird zum Thema gemacht, denn als 15-Jähriger wurde
       er aktenkundig. Falschaussage war ihm zur Last gelegt worden, als er bei
       einem Unfall die falsche Version seines Freundes widergab. Zudem gab es
       2004 ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung. In beiden Fällen wurde er
       freigesprochen, aber seitdem waren Lichtbilder von ihm bei der Polizei
       vorhanden. So kam es zu dem falschen Verdacht, der zur Razzia in jener
       Aprilnacht führte.
       
       Neben Erdal R.s Vergangenheit wird auch die Opferberatungsstelle ReachOut
       von der Verteidigung gern zum Thema gemacht. Wer hat Ihnen die Nummer von
       ReachOut gegeben, wird die Mutter gefragt. "Sie wissen es nicht mehr?" Und
       weiter: Wer ist der Herr Biplab Basu? Hat Ihr Sohn Kontakt mit Basu? Waren
       Sie mit Herrn Basu in Kontakt? Sie wissen nicht, wann Sie mit Ihrem Sohn
       bei der Rechtsanwältin waren? "Aha, das Büro der Rechtsanwältin ist im
       gleichen Haus wie ReachOut."
       
       Der Psychologin wiederum, die Erdal R. die letzten drei Jahre betreute und
       die ebenfalls im gleichen Haus ihre Praxis hat, wird von der Verteidigung
       vorgehalten, dass sie sich auf die Berichte des jungen Mannes verlassen
       habe und nicht die Unterlagen der Polizei als Grundlage heranziehe. "Das
       schließt sich in meinem Berufsstand aus", antwortete die Therapeutin. "Sie
       verlassen sich auf das, was Ihnen der Proband sagt", hakt ein Verteidiger
       nach. "Das ist die übliche Art, eine Diagnose zu stellen", antwortet sie.
       "Und Sie lassen sich davon nicht beeinflussen?", wirft der Verteidiger in
       den hochabgesicherten Gerichtssaal.
       
       Die Auslassungen in den Aussagen der ebenfalls in jener Nacht anwesenden
       Kripo- und sonstiger Polizeibeamten aufzufinden, ist dem Gericht und den
       beiden Rechtsanwältinnen von Erdal R. überlassen. Tohuwabohu ja, bestätigen
       sie, aber an gravierende Verletzungen bei Erdal R. will sich niemand der
       bisher befragten Beamten erinnern.
       
       Die Wahrheitsfindung dürfte schwierig werden. Spricht der Richter die
       Beamten frei, ist es eine Einladung an diese, auch künftig bei Einsätzen so
       zuzulangen.
       
       Die nächsten Prozesstermine: Heute um 9 Uhr in Raum 500 und am 24. April im
       Raum 700, jeweils um 9 Uhr am Landgericht, Turmstraße 91
       
       17 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Waltraud Schwab
       
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