# taz.de -- Presserecht: Die Polizei, dein Freund und Zensor
       
       > Polizeipräsident verliert Prozess gegen die taz: Dieter Glietsch darf
       > Medien künftig nicht mehr wegen Kleinigkeiten mit teuren Klagen
       > überziehen.
       
 (IMG) Bild: Polizeipräsident Dieter Glietsch
       
       Polizeipräsident Dieter Glietsch ist ein streitbarer Mann. Egal ob Berliner
       Morgenpost, Bayerischer Rundfunk, Focus oder taz: 15 Mal hat er sich in den
       letzten drei Jahren mit der Presse angelegt, weil ihm die Berichterstattung
       nicht passte. Egal ob es sich um eine Gegendarstellung, eine
       Unterlassungserklärung, einen Widerruf oder alles gleichzeitig handelte -
       der Polizeipräsident setzte sich stets mithilfe von Anwälten gegenüber der
       Presse durch. Nun hat er in einem Rechtsstreit mit der taz erstmals eine
       Schlappe erlitten.
       
       In dem Urteil vom 10. April 2008 stellt die 27. Zivilkammer des
       Landgerichts, kurz Pressekammer genannt, unmissverständlich fest, dass der
       Polizeipräsident als Vertreter einer Landesbehörde nicht ohne weiteres
       Schadensansprüche gegen die Presse geltend machen könne. Der Staat sei kein
       Grundrechtsträger, so die Begründung. Im Klartext: Nur Bürger haben
       Grundrechte. Wörtlich heißt es im Urteil: "Anders als den meisten
       Grundrechtsträgern" stünden dem Staat "durchaus Mittel und Wege zur
       Verfügung, seine Sicht der Dinge bekannt zu machen." Das gelte auch, wenn
       es sich bei dem beanstandeten Pressebericht um eine Fehlinformation
       handele.
       
       Der Geschäftsführer der Deutschen Journalisten-Union Berlin-Brandenburg
       (DJU), Andreas Köhn, begrüßt das Urteil als "Sieg für die Pressefreiheit".
       Polizeipräsident Glietsch scheine ein Problem mit der Aufgabe der Presse
       als vierte Gewalt im Staat zu haben. "Glietsch agiert wie der Prozesshansel
       eines Kleingartenvereins", meint Köhn.
       
       Deutliche Worte kommen auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Wir
       begrüßen das Urteil außerordentlich", sagt Pressesprecher Klaus Eisenreich.
       Der Polizeipräsident habe "offensichtlich nicht verstanden, dass die
       Pressefreiheit ein Eckpfeiler der Demokratie" sei. "Er versucht die Presse
       mit seinen Prozessen mundtot zu machen." Es sei verwunderlich, dass dies
       vom Parlament so stillschweigend geduldet werde, findet Eisenreich.
       
       Der einzige Politiker, der sich bislang für das Thema interessiert hat, ist
       der innenpolitische Sprecher der FDP, Björn Jotzo. Er hat Anfang 2008 eine
       Kleine Anfrage an Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zu Glietschs
       medienrechtlichen Aktivitäten gestartet. Das Ergebnis: Glietsch hat 2005
       begonnen, gegen die Presse zu Felde zu ziehen. Inzwischen sind es 15 Fälle,
       von Jahr zu Jahr werden es mehr. "Unter den früheren Berliner
       Polizeipräsidenten wäre das nicht möglich gewesen", ist der 60-jährige
       Eisenreich mit Blick auf 40 Jahre Polizeierfahrung überzeugt.
       
       Um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, hat sich der
       FDP-Abgeordnete ein paar Fälle genauer angeschaut. Über den Eifer des
       Polizeipräsidenten könne er sich nur wundern. "Der Streit dreht sich oft um
       Marginalien." Glietsch solle seine Energie "besser für sinnvollere Dinge
       wie die Kriminalitätsbekämpfung einsetzen", rät Jotzo.
       
       Der rot-rote Senat billigt dagegen die Aktivitäten des Polizeipräsidenten.
       Ob Zweck, Aufwand und Kosten bei allen presserechtlichen Maßnahmen in einem
       angemessen Verhältnis stehen, wollte Jotzo in der Kleinen Anfrage von
       Körting wissen. Die Antwort des Innensenators bestand aus einem Wort: "Ja".
       
       Bislang haben die presserechtlichen Eskapaden die Polizei nichts gekostet.
       Die angefallenen Gebühren in einer Gesamthöhe von 63.970 Euro für Glietschs
       Anwälte mussten stets die unterlegenen Verlagshäuser zahlen. Das dürfte
       sich nun ändern. Das Verfahren gegen die taz wird die Polizei mindestens
       12.000 Euro kosten, schätzt der Anwalt der taz, Johannes Eisenberg.
       GdP-Sprecher Klaus Eisenreich sagt dazu süffisant: "Ich frage mich, aus
       welchem Etat der Polizeipräsident das zu bezahlen gedenkt."
       
       Die Frage, wie der Einsatz der Steuergelder für die Presseverfolgung zu
       rechtfertigen sei, wollte der Sprecher des Polizeipräsidenten der taz indes
       nicht beantworten. Die Verfahren seien noch nicht rechtskräftig, hieß es.
       Die Antwort lässt vermuten, dass Glietsch die Niederlagen nicht hinnehmen
       wird. Es sind also Rechtsmittel und weitere Kosten zu erwarten.
       
       22 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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