# taz.de -- Das Ende eines Skandal-Prozesses: Drei Freisprüche in Halberstadt
       
       > Einmal zwei Jahre Haft und dreimal Freispruch - so lautet das Urteil zum
       > rechtsextrem motivierten Überfall auf eine Schauspielergruppe in
       > Halberstadt.
       
 (IMG) Bild: Demonstranten markierten nach dem Überfall den Tatort
       
       DRESDEN taz Im Prozess um den Neonazi-Überfall auf Schauspieler in
       Halberstadt ist lediglich der vorbestrafte und geständige 23-jährige
       Hauptangeklagte Christian W. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt
       worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von zwei Jahren Gefängnis
       ohne Bewährung gefordert. Die übrigen drei Angeklagten wurden im
       Landgericht Magdeburg aus Mangel an Beweisen erwartungsgemäß
       freigesprochen. Staatsanwälte, Verteidiger und Nebenkläger hatten
       übereinstimmend so plädiert, nachdem die jungen Männer weder von
       Geschädigten noch von Zeugen identifiziert werden konnten.
       
       In der Nacht vom 8. zum 9.Juni war es im sachsen-anhaltischen Halberstadt
       nahe der Gaststätte "Zum Spucknapf" zu einer Schlägerei gekommen.
       Rechtsgerichtete jugendliche Gäste einer Geburtstagsfeier des späteren
       Hauptangeklagten prügelten dabei auf Schauspieler und Tänzer des Nordharzer
       Städtebundtheaters ein, die von einer Premierenfeier kamen und in der
       Gaststätte weiterfeiern wollten. Fünf Ensemblemitglieder wurden teils
       schwer verletzt.
       
       Der Prozess trat eigentlich schon seit März auf der Stelle, als die
       Nebenklage ein Ende der Beweisaufnahme forderte. Die Bedingungen eines
       rechtsstaatlichen Verfahrens seien nicht mehr gegeben, lautete damals der
       Vorwurf. Polizeipannen und Ermittlungsfehler ließen keine wirkliche
       Aufklärung mehr erwarten. Die eigentlich turbulenten Szenen dieses seit
       Oktober 2007 laufenden Verfahrens spielten sich daraufhin zwischen den
       OpferanwältInnen der Nebenklage und den beiden Staatsanwälten ab.
       
       Staatsanwalt Bodo Mattstedt warf der Nebenklage eine Instrumentalisierung
       der Medien und eine Politisierung des Prozesses vor. Die wiederum
       bezweifelte den ernsthaften Aufklärungswillen. Wegen der Lautstärke der
       Auseinandersetzung verließ das in Magdeburg tagende Amtsgericht Halberstadt
       unter Vorsitz von Richter Holger Selig zeitweise den Verhandlungssaal.
       
       Der Prozess krankte von Anfang an daran, dass durch die auffällige
       Nachlässigkeit der diensthabenden Polizeibeamten Beweise nicht
       sichergestellt werden konnten. So wurden nur vier der mindestens zehn
       beteiligten Neonazis namentlich ermittelt und angeklagt. Ein interner
       Prüfbericht hatte den Polizisten deshalb "Gesamtversagen" vorgeworfen.
       
       Vor Gericht machten die Beamten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht
       Gebrauch. Nach Auskunft der Polizeidirektion Halberstadt werden die
       dienstrechtlichen Ermittlungen gegen sie erst nach Abschluss des Verfahrens
       wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter dem öffentlichen
       Druck außerdem offenbar vorschnell eine unsolide Anklage erhoben. Die
       Mobile Opferberatung warf ihr deshalb vor, diese Anklage im Verfahren gar
       nicht mehr vertreten zu haben.
       
       Theaterintendant André Bücker sprach von einer "Katastrophe" und einer
       "äußerst deprimierenden Geschichte". Einige Ensemblemitglieder haben das
       Theater und Sachsen-Anhalt bereits verlassen.
       
       28 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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