# taz.de -- Das Ende eines Skandal-Prozesses: Drei Freisprüche in Halberstadt
> Einmal zwei Jahre Haft und dreimal Freispruch - so lautet das Urteil zum
> rechtsextrem motivierten Überfall auf eine Schauspielergruppe in
> Halberstadt.
(IMG) Bild: Demonstranten markierten nach dem Überfall den Tatort
DRESDEN taz Im Prozess um den Neonazi-Überfall auf Schauspieler in
Halberstadt ist lediglich der vorbestrafte und geständige 23-jährige
Hauptangeklagte Christian W. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt
worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von zwei Jahren Gefängnis
ohne Bewährung gefordert. Die übrigen drei Angeklagten wurden im
Landgericht Magdeburg aus Mangel an Beweisen erwartungsgemäß
freigesprochen. Staatsanwälte, Verteidiger und Nebenkläger hatten
übereinstimmend so plädiert, nachdem die jungen Männer weder von
Geschädigten noch von Zeugen identifiziert werden konnten.
In der Nacht vom 8. zum 9.Juni war es im sachsen-anhaltischen Halberstadt
nahe der Gaststätte "Zum Spucknapf" zu einer Schlägerei gekommen.
Rechtsgerichtete jugendliche Gäste einer Geburtstagsfeier des späteren
Hauptangeklagten prügelten dabei auf Schauspieler und Tänzer des Nordharzer
Städtebundtheaters ein, die von einer Premierenfeier kamen und in der
Gaststätte weiterfeiern wollten. Fünf Ensemblemitglieder wurden teils
schwer verletzt.
Der Prozess trat eigentlich schon seit März auf der Stelle, als die
Nebenklage ein Ende der Beweisaufnahme forderte. Die Bedingungen eines
rechtsstaatlichen Verfahrens seien nicht mehr gegeben, lautete damals der
Vorwurf. Polizeipannen und Ermittlungsfehler ließen keine wirkliche
Aufklärung mehr erwarten. Die eigentlich turbulenten Szenen dieses seit
Oktober 2007 laufenden Verfahrens spielten sich daraufhin zwischen den
OpferanwältInnen der Nebenklage und den beiden Staatsanwälten ab.
Staatsanwalt Bodo Mattstedt warf der Nebenklage eine Instrumentalisierung
der Medien und eine Politisierung des Prozesses vor. Die wiederum
bezweifelte den ernsthaften Aufklärungswillen. Wegen der Lautstärke der
Auseinandersetzung verließ das in Magdeburg tagende Amtsgericht Halberstadt
unter Vorsitz von Richter Holger Selig zeitweise den Verhandlungssaal.
Der Prozess krankte von Anfang an daran, dass durch die auffällige
Nachlässigkeit der diensthabenden Polizeibeamten Beweise nicht
sichergestellt werden konnten. So wurden nur vier der mindestens zehn
beteiligten Neonazis namentlich ermittelt und angeklagt. Ein interner
Prüfbericht hatte den Polizisten deshalb "Gesamtversagen" vorgeworfen.
Vor Gericht machten die Beamten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch. Nach Auskunft der Polizeidirektion Halberstadt werden die
dienstrechtlichen Ermittlungen gegen sie erst nach Abschluss des Verfahrens
wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter dem öffentlichen
Druck außerdem offenbar vorschnell eine unsolide Anklage erhoben. Die
Mobile Opferberatung warf ihr deshalb vor, diese Anklage im Verfahren gar
nicht mehr vertreten zu haben.
Theaterintendant André Bücker sprach von einer "Katastrophe" und einer
"äußerst deprimierenden Geschichte". Einige Ensemblemitglieder haben das
Theater und Sachsen-Anhalt bereits verlassen.
28 May 2008
## AUTOREN
(DIR) Michael Bartsch
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