# taz.de -- Schöffen wurde zu Recht abgesetzt: Nazirocker darf nicht Richter sein
       
       > Weil er Gitarrist einer rechtsextremen Rockband ist, wurde ein Schöffe
       > des Stuttgarter Landesarbeitsgerichts von seinem Amt ausgeschlossen.
       > Verfassungstreue gilt auch für Ehrenamtliche, so das Gericht.
       
 (IMG) Bild: Musik eines Schöffen auf der NPD-Schulhof-CD? Nee!, befand das BVerfG.
       
       FREIBURG taz Auch ehrenamtliche Richter und Schöffen müssen treu zur
       Verfassung stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem
       gestern veröffentlichten Beschluss. Es billigte die Amtsenthebung eines
       Stuttgarter Arbeitsrichters, der in der Freizeit Nazirock spielt.
       
       Oliver Hilburger ist seit 1989 Bassist, später Gitarrist der schwäbischen
       Nazi-Band Noie Werte. Deren Texte sind nationalistisch, ausländerfeindlich
       und NS-romantisch: "Deutschland den Deutschen, so soll es sein. Lasst keine
       Fremdlinge mehr rein in unser Land, in unsere Blocks kommt kein Gesocks",
       heißt es etwa im Stück "Zusammenhalt". Die Band war auch auf CDs vertreten,
       die die rechte Szene auf Schulhöfen verteilte.
       
       Beruflich arbeitete Hilburger als Facharbeiter bei Daimler. Für die
       Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) wurde er zum Betriebsrat gewählt. Die
       CGM hat ihn auch als ehrenamtlichen Arbeitsrichter vorgeschlagen. Sein
       rechtes Doppelleben wurde erst bekannt, als Hilburger auch noch in den
       CGM-Landesvorstand gewählt wurde.
       
       Das Landesarbeitsgericht Stuttgart setzte Hilburger im Januar 2008 als
       Arbeitsrichter ab. Er habe sich mit seiner Band gegen die Verfassung
       gestellt. Die einzelnen Texte von Noie Werte seien zwar nicht strafbar,
       doch das "Gesamtwerk" der Band könne man nur als "gewaltverherrlichend" und
       verfassungsfeindlich interpretieren".
       
       Dagegen erhob Hilburger Verfassungsbeschwerde. Er sah seine Kunst- und
       Meinungsfreiheit verletzt. Was er in der Freizeit mache, habe keine
       Auswirkungen auf seine Tätigkeit am Arbeitsgericht und gehe deshalb den
       Staat nichts an.
       
       Das sah das Bundesverfassungsgericht anders. Ein Richter müsse sich durch
       "sein gesamtes Verhalten" zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
       bekennen. "Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal
       korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, distanzierte Haltung gegenüber
       dem Staat und seiner Verfassung", zitierten die Richter ausgiebig aus ihrer
       eigenen Berufsverbote-Rechtsprechung der 70er-Jahre.
       
       Diese Pflichten gelten auch, so Karlsruhe, für ehrenamtliche Richter. Denn
       am Arbeitsgericht bilden zwei Ehrenamtliche und ein Berufsjurist zusammen
       das "staatliche Gericht". Der Staat habe "streng darauf zu achten", dass
       keine Verfassungsfeinde zum ehrenamtlichen Richter ernannt werden. Die
       Amtsenthebung von Hilburger sei zwar "nicht zwingend" gewesen, aber die
       Verstöße gegen seine Amtspflichten auch "nicht unerheblich". Deshalb wurde
       die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
       
       Das Urteil gilt auch für Schöffen an Strafgerichten. Erst jüngst hat die
       Berliner NPD ihre Anhänger dazu aufgerufen, sich als Schöffen zu bewerben ( 
       
       (s. "Mehr zum Thema). Az.: 2 BvR 337/08
       
       29 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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