# taz.de -- Rapperin verliert gegen Radio Bremen: Lady Bitch Ray ist raus
       
       > "Du kannst gehen" hatte Radio Bremen zu seiner Moderatorin Reyhan Sahin
       > aka Lady Bitch Ray gesagt. Die klagte gegen den Rauswurf - und verlor vor
       > dem Landesarbeitsgericht.
       
 (IMG) Bild: "Gartenzwerg-Verein", sagt Reyhan Sahin über Radio Bremen.
       
       HAMBURG taz Die Berufung der ehemaligen Radio-Bremen-Moderatorin Reyhan
       Sahin, bekannter als Rapperin Lady Bitch Ray, ist zurückgewiesen - Sahin
       ist endgültig raus. Damit folgte das Bremer Landesarbeitsgericht am
       Donnerstag in der Sache Reyhan Sahin gegen Radio Bremen der Argumentation
       des Sender-Anwalts: Demnach haben freie Honorarkräfte keinerlei
       Kündigungsschutz.
       
       "Du kannst gehen", hatte die Redaktionsleiterin des Programms Funkhaus
       Europa am 11. 5. 2006 zu Sahin gesagt. Moderations-Termine für die
       folgenden sechs Wochen waren damit gestrichen. "Ich bin am nächsten Tag zum
       Arbeitsamt gegangen und habe Hartz IV beantragt", sagt Sahin.
       
       Für die freie Mitarbeiterin habe es weder Kündigung noch Begründung
       bedurft, hatte der Anwalt von Radio Bremen argumentiert. Das
       Arbeitsverhältnis "kann jeden Tag beendet werden". Und: "Die Beendigung
       hatte nichts mit der Musik zu tun."
       
       Im Mai 2006, hörte sich das offenbar anders an. Lady Bitch Ray hatte einen
       Rap-Song ins Internet gestellt, der so erfolgreich war, dass er auch bei
       Radio Bremen auffiel. "Hol den obszönen Scheiß da raus", forderte ihre
       Redaktionsleiterin und gab ihr den Rat, mit dem Rap aufzuhören, sie habe
       schließlich das Zeug zu einer journalistischen Karriere. Sahin weigerte
       sich - und war raus.
       
       Das Hörfunk-Programm Funkhaus Europa wendet sich speziell an Migranten. Die
       "Deutsch-Deutschen", wie Sahin die Kollegen ohne Migrationshintergrund
       nennt, "haben eben ein bestimmtes Bild von türkischen Frauen im Kopf. Wenn
       sich mal eine davon emanzipiert, dann ist das nicht erwünscht." Sie
       versteht ihre Rap-Songs nicht als pornografisch - sondern als
       Auseinandersetzung mit pornografischen Songs von anderen. Wenn jemand das
       nicht verstehe, könne sie nichts dafür - das sei eben das Risiko von Kunst
       und gehöre zur künstlerischen Freiheit.
       
       Ein Jahr war Sahin arbeitslos und vermarktete ihren Rauswurf hin und wieder
       medienwirksam. Den Sender etikettierte sie als "Gartenzwerg-Verein".
       Inzwischen hat sie ein Doktoranden-Stipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung -
       das Thema ihrer Arbeit: "Semiotik der Kleidung".
       
       Rein arbeitsrechtlich war es in dem Verfahren um einen Passus im
       Tarifvertrag gegangen, nach dem eine freie Mitarbeiterin, die 84 Tage
       "inklusive Urlaub" gegen Tagessatz für Radio Bremen bearbeitet hat, den
       Status einer Angestellten hat. Sahin hatte 81 Tageshonorare verdient - ohne
       Urlaub. Mit ein paar Tagen Urlaubsanspruch sei sie über die Grenze der 84
       Tage hinweg, argumentierte ihr Anwalt Jürgen Maly. Das überzeugte das
       Landesarbeitsgericht zwar nicht, es ließ aber die Revision zu. So wird sich
       am Ende vielleicht das Bundesarbeitsgericht befassen müssen mit dieser
       Grundsatzfrage - und mit Lady Bitch Ray.
       
       29 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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