# taz.de -- Datenschützer über Telekom-Überwachung: "Notfalls auf die Finger schlagen"
> Es wäre sinnvoll, wegen der Telekomspitzelei Vorratsdaten nicht zu
> speichern, rät Datenschützer Thilo Weichert.
(IMG) Bild: Nur nach außen transparent: Fassade des Bahn-Towers in Berlin.
taz: Herr Weichert, nach dem Telekom-Skandal haben viele Politiker härtere
Sanktionen gefordert. Zu Recht?
Thilo Weichert: Nein. Wir brauchen keine härteren Strafen. Wir haben im
Datenschutz vor allem ein Vollzugsproblem, das heißt: Die Verstöße werden
meist erst gar nicht entdeckt.
Sie sehen also nicht die Gefahr, dass die Telekom am Ende mit Geldbußen
davonkommt, die sie aus der Portokasse zahlt?
So, wie es aussieht, haben die Verantwortlichen für diesen Skandal
schwerwiegende Straftaten begangen. Wenn Mitarbeiter einer Telefonfirma das
Fernmeldegeheimnis verletzen, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Das
scheint mir eigentlich abschreckend genug.
Wie wollen Sie das Vollzugsdefizit beheben? Mithilfe von
Datenschutzbeauftragten im Betrieb?
Schon heute muss jeder Betrieb, der Datenverarbeitung betreibt und mehr als
zehn Beschäftigte hat, einen fachkundigen Mitarbeiter als betrieblichen
Datenschutzbeauftragten benennen. Dieser hat auf die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen zu drängen. Aber er ist nicht wirklich Kontrolleur,
sondern eher ein Berater des Unternehmens.
Wer kann effektiver kontrollieren?
Die externen staatlichen Datenschutzbeauftragten. Für die Privatwirtschaft
sind die Beauftragten der Länder zuständig. Im Bereich der
Telekommunikation ist es allerdings der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar.
Hätte Schaar der Telekom besser auf die Finger schauen müssen?
Wie sollte er das tun? Er ist, wie alle Datenschutzbeauftragten,
katastrophal schlecht ausgestattet. Wenn die Gesellschaft ernstzunehmende
Kontrollen will, muss sie auch die Mittel dafür bereitstellen.
Die Opposition fordert den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Bringt
das mehr Datenschutz?
Natürlich. Wenn Verbindungsdaten gar nicht erst gespeichert werden - und
bei Flatrate-Kunden gibt es dafür keinen Grund mehr - können sie auch nicht
zum Ausspionieren von Kunden missbraucht werden. Aber der Verzicht auf die
obligatorische Vorratsdatenspeicherung löst natürlich nicht alle Probleme.
Der Telekom-Skandal fand ja statt, bevor die Speicherung Pflicht wurde.
Damals wurden die Verbindungsdaten von der Telekom nur zu
Abrechnungszwecken gespeichert - und auch missbraucht.
Die Telekom hat sogar Bewegungsprofile erstellt. Wie kam sie an die Daten
dafür?
Die hat sie wohl von ihrer Tochter T-Mobile erhalten. Dort gab es zwar
keinen Grund, Standortdaten zu speichern, weil sie für die Abrechnung noch
nie benötigt wurden. Viele Mobilfunkfirmen haben die Standortdaten aber
trotzdem - widerrechtlich! - festgehalten. Erst seit Jahresbeginn müssen
die Standortdaten für die Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang
festgehalten werden.
Was halten Sie von der Forderung, Verbindungs- und Standortdaten künftig
von Datenschutzbeauftragten speichern und verwalten zu lassen?
Damit würde vor allem die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit von uns
Datenschützern beeinträchtigt. Wir müssen den Datenverarbeitern auf die
Finger schauen und - wenn nötig - auf die Finger schlagen. Beim
vorgeschlagenen Modell würde dagegen der Teufel mit dem Beelzebub
ausgetrieben. Die Polizei hätte einen viel direkteren und damit bequemeren
Zugriff auf Daten als bisher.
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH
4 Jun 2008
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(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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