# taz.de -- Kritik am Umweltgesetzbuch: Naturschutz nur, wenn er nicht stört
       
       > Die Bundesregierung verspricht, Tiere, Luft und Wasser mit dem
       > Umweltgesetzbuch besser zu schützen. Verbände befürchten, dass das
       > Gegenteil passiert.
       
 (IMG) Bild: Maßnahmen gegen Bodenerosion fehlen im Umweltgesetzbuch.
       
       BERLIN taz Der derzeitige Entwurf des Umweltgesetzbuches würde in der
       Praxis zu weniger Umweltschutz führen statt zu mehr. Mit diesem Befund
       gehen die Umweltverbände in die an diesem Dienstag beginnende
       Verbände-Anhörung zu dem Entwurf. Demnach würden beim Status des
       Naturschutzes, der Flächennutzung und der guten fachlichen Praxis in der
       Landwirtschaft die Standards gesenkt.
       
       "Naturschutz soll künftig nur möglich sein, wenn er nicht mit anderen
       Belangen kollidiert", kritisiert Helmut Röscheisen, Generalsekretär des
       Deutschen Naturschutzrings (DNR). Er beanstandet vor allem einen Satz aus
       dem dritten Buch des sechsbändigen Gesetzesentwurfs. Dort steht, dass es
       Naturschutz geben soll, "soweit es im Einzelfall möglich" ist. Er muss
       gegen die "sonstigen Anforderungen" der Allgemeinheit abgewogen werden.
       "Der Naturschutz wird zum Lückenbüßer", befürchtet daher der Präsident des
       Naturschutzbundes (Nabu) Olaf Tschimpke.
       
       Auch die Industrie zeigt sich unzufrieden mit dem Entwurf. Investitionen
       würden teurer und langwieriger im Genehmigungsverfahren, kritisiert der
       Verband der Chemischen Industrie. Während sich der Verband möglichst
       "einfache, unbürokratische und kostengünstige" Regelungen wünscht, sehen
       Umweltschützer die Probleme woanders: zum Beispiel bei der guten fachlichen
       Praxis. Sie soll Grundsätze zum Umweltschutz in der Landwirtschaft
       definieren. Doch - im Unterschied zum geltenden Recht - gebe es Lücken im
       aktuellen Entwurf.
       
       So müsse ein Landwirt nur noch festhalten, wie viel Dünger und
       Pflanzenschutzmittel sein Betrieb insgesamt einsetzt - und nicht mehr pro
       Feld. Das führe aber dazu, dass einige Felder nicht behandelt werden und
       andere dafür zu stark. "Dass der Entwurf auch die Handschrift des
       Landwirtschaftsministerium trägt, bedeutet hier eindeutig eine
       Verschlechterung", sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt
       und Naturschutz Deutschland (BUND). Maßnahmen gegen Erosion und
       Monokulturen fehlten vollständig.
       
       Ähnlich sieht es bei der Umwandlung von Naturflächen in Baugebiete oder
       Straßen aus. Hier gelten bislang drei Schritte: Vermeidung, Ersatz der
       Fläche durch eine andere Fläche und erst dann der finanzielle Ausgleich.
       Das Begleitschreiben zum Gesetzesentwurf legt eine "Flexibilisierung" nahe
       - so soll auch ein finanzieller Ausgleich statt des Ausgleichs durch eine
       andere Fläche möglich sein.
       
       Zumindest bei dieser Regelung geht das Bundesumweltministerium jedoch nicht
       davon aus, dass sie es in die Gesetzesvorlage schaffen wird. Und auch in
       den anderen Punkten hält es sich zugute, schon vor der Anhörung eng mit den
       Verbänden zusammengearbeitet zu haben. "Eine Absenkung der Standards ist
       etwas, das wir auf keinen Fall wollen", sagt Ministeriumssprecher Tobias
       Dünow.
       
       Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr für Änderungen: Im Juli will das
       Kabinett einen Entwurf verabschieden. Das ehrgeizige Ziel hat einen Grund:
       Seit der Förderalismusreform fällt der Umweltschutz unter die
       konkurrierende Gesetzgebung. Verabschiedet der Bund das Umweltgesetzbuch
       nicht, können ab dem 1. Januar 2010 die Länder die Initiative ergreifen.
       Und das Ziel, die Umweltgesetzgebung zu vereinheitlichen wäre wieder in
       weite Ferne gerückt.
       
       16 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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