# taz.de -- Gericht sieht Folterverbot nicht missachtet: Kindermörder scheitert mit Beschwerde
       
       > Kindsmörder Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein Prozess nochmals
       > aufgerollt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies
       > seine Beschwerde ab.
       
 (IMG) Bild: Die Drohung im Fall Gäfgen war keine Folter - Demonstranten sahen das 2004 anders.
       
       Der 33-jährige Kindsmörder Magnus Gäfgen hat keine Chance mehr, dass sein
       Prozess noch einmal neu aufgerollt wird. Die Verurteilung zu lebenslanger
       Haft entsprach rechtsstaatlichen Anforderungen. Dies stellte gestern der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest.
       
       Gäfgen war 2003 wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob vom
       Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall
       sorgte damals für großes Aufsehen. Denn die Polizei hatte dem Entführer
       kurz nach der Festnahme Folter angedroht. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort
       des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.
       Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob.
       
       In Straßburg beschwerte sich Gäfgen, dass das deutsche Gerichtsverfahren
       unfair gewesen sei. Er sei mit Hilfe von Beweismitteln verurteilt worden,
       die die Polizei nur aufgrund ihrer Folterdrohung erlangt habe. Diese
       Argumentation hielt der Gerichtshof aber schon im Ansatz für falsch. Weder
       die aufgefundene Leiche noch Reifenspuren Gäfgens am Fundort seien für die
       Verurteilung ausschlaggebend gewesen. Vielmehr habe sich das Strafurteil
       vor allem auf Gäfgens Geständnis in der Hauptverhandlung gestützt. Gäfgen
       hatte damals mehrfach betont, dass er freiwillig gestehen wolle, als
       Zeichen der Reue. Zuvor war er auch ausdrücklich belehrt worden, dass die
       in der Polizeihaft gemachten Aussagen nicht gegen ihn verwendet werden
       können. Seine Beschwerde wurde deshalb in Straßburg abgelehnt.
       
       Auch mit seinem zweiten Punkt hatte Gäfgen beim Gericht des Europarats
       keinen Erfolg. Er wollte erreichen, dass Deutschland ausdrücklich wegen
       Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt
       wird. Das lehnte Straßburg als überflüssig ab. Deutsche Gerichte hätten
       bereits in allen Instanzen das Vorgehen der Franfurter Polizei als Verstoß
       gegen deutsche Gesetze und die Europäische Menschenrechtskonvention
       gebrandmarkt. Damit könne Gäfgen nicht mehr behaupten, er sei noch Opfer
       einer Verletzung des Folterverbots, so die ziemlich verwirrende
       Formulierung des Gerichtshofs.
       
       Auch Straßburg bekräftigte gestern aber, dass die Gewaltandrohung der
       Polizei - wäre sie umgesetzt worden - "Folter gleichgekommen wäre". Die
       bloße Drohung mit diesem Mittel wurde als "unmenschliche" Behandlung
       eingestuft.
       
       30 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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