# taz.de -- Steuerprivileg für Dienstwagen: Heiligschtes Blechle
       
       > 61,9 Prozent aller Auto-Zulassungen sind Dienstwagen. Und damit
       > steuerbegünstigt. Nicht mehr lange, meint der Bundesumweltminister.
       > Wetten, dass die Autoindustrie tobt?
       
 (IMG) Bild: "Mein Haus, das Auto meiner Firma, mein Boot": Der VW Touran gehört zu den meistbestellten Dienstwagen
       
       BERLIN taz Da hat eine Freundschaft einen Knacks bekommen. "Ich habe
       gesagt, E-Klasse hin oder her, wenn sie jetzt nicht langsamer fährt, steige
       ich aus." Sandra H. ist wütend. Ihre Freundin hatte sie mit auf eine Party
       genommen, fuhr dann viel zu schnell und redete dabei unablässig über ihr
       Auto: eine "E-Klasse", Mercedes. "Dabei gehört die Karre ihr noch nicht
       einmal. Das ist doch bloß ein Dienstwagen, habe ich ihr gesagt." Seither
       schweigt die Freundin eisig.
       
       Sandra H. hat etwas missverstanden. Die "E-Klasse" ist nicht bloß ein
       Dienstwagen, sie ist sogar ein Dienstwagen. Wer von seinem Unternehmen
       einen Dienstwagen bekommt, fühlt sich damit vor der Masse der
       Privatautoeigentümer ausgezeichnet. Der Dienstwagen ist die Blech gewordene
       Wertschätzung des Arbeitgebers. Weil sich in diesem Blech nicht nur der
       Fahrer, sondern auch der Ruf der Firma spiegeln soll, sind Dienstwagen
       stets sehr neu und sehr gepflegt.
       
       Die neuesten Autos auf den Autobahnen sind mittlerweile zum großen Teil
       Dienstwagen. Während der Privatautomarkt in Deutschland schwächelt, wächst
       die wirtschaftliche Bedeutung des Dienstwagens. 2001 wurden laut
       Kraftfahrt-Bundesamt erstmals über 50 Prozent der Autos auf gewerbliche
       Halter zugelassen. 2007 waren schon 61,9 Prozent der PKW-Neuzulassungen
       gewerblich, nur noch 38,1 Prozent der Autos privat gekauft.
       
       Nicht alle gewerblichen Zulassungen sind allerdings Dienstwagen: die
       "Tageszulassungen" etwa, bei denen ein Auto ganz kurz angemeldet wird, um
       dann günstig als Gebrauchtwagen verkauft zu werden. Da auch Dienstwagen
       meist nach etwa drei Jahren weiterverkauft werden, ist ihr Anteil am
       Gesamtbestand der Autos nicht ganz so hoch. Der aufs Thema spezialisierte
       Informations-Dienstleister Dataforce schätzt, dass 3,5 Millionen der 46
       Millionen Autos in Deutschland steuerlich absetzbare Dienstwagen sind.
       
       Doch wachsen die Firmenflotten laut Dataforce Jahr für Jahr um über drei
       Prozent. In den Genuss eines Dienstwagens kommen längst nicht mehr nur
       Führungskräfte, sondern auch "breite Mitarbeitergruppen", hat die
       Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers erhoben. Letzteren werden
       Dienstwagen gerne auch statt einer Gehaltserhöhung angeboten - das spart
       Steuern und Sozialabgaben.
       
       Der Bundesumweltminister von der SPD, Sigmar Gabriel, muss es sich also
       sehr gut überlegen, ob er sich wirklich am Dienstwagen vergreifen will.
       Seitdem Gabriel orakelt, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Dienstwagen an
       ihren CO2-Ausstoß zu koppeln, beschwören Automarkt-Kenner das Schlimmste.
       
       "Wenn der die Dienstwagen-Regelung ändern will, kann er BMW und VW auch
       gleich bitten, ins Ausland zu gehen", raunzt Autowissenschaftler Ferdinand
       Dudenhöffer von der Fachhochschule Gelsenkirchen.
       
       Schließlich ist der gemeine Dienstwagen deutsch: Die fünf wichtigsten
       Modelle in den Firmenflotten sind VW Passat Variant, Audi A4 Avant, VW
       Touran, VW Golf und der Audi A6 Avant, so der "Ratgeber
       Dienstwagenmanagement 2008" des F.A.Z.-Instituts.
       
       Doch hat Gabriel gar nicht den Handelsvertreter im Audi A4 im Blick. Ihm
       geht es um den selbständigen Unternehmensberater im CO2-Monster, etwa dem
       Porsche Cayenne. Denn als Dienstwagen werden nicht nur die Firmenflotten
       gezählt. Auch der Werbefachmann, die Anwältin und der Makler können ihre
       Autos von der Steuer absetzen. Gut verdienende Freiberufler zahlen einen
       hohen Steuersatz, deshalb profitieren sie auch besonders von der
       Möglichkeit, Dienstwagen als Betriebsausgaben geltend zu machen. Im Effekt
       bekommt der Makler deshalb seinen 100.000-Euro-Porsche Cayenne fast zum
       halben Preis - und den Sprit auch, und die Garagenmiete noch dazu.
       
       Grundsätzlich können Dinge, die man zum Arbeiten braucht und kauft, von der
       Steuer abgesetzt werden - das gilt für das Großunternehmen mit seiner
       Firmenflotte wie für den Anwalt mit seinem Auto. Dafür, dass die
       Pharma-Mitarbeiterin ihre "E-Klasse" ebenso privat nutzt wie der Makler
       seinen Cayenne, führen die beiden entweder ein Fahrtenbuch oder zahlen, was
       wahrscheinlicher ist, die "Ein-Prozent-Steuer". Seit 1996 wird ein Prozent
       vom Preis des Autos an Steuern gezahlt, damit gilt der Privatnutzen als
       abgegolten.
       
       Und doch ist die Grenze zwischen Dienstaufwand, der getrost steuermindernd
       gelten soll, und reinem Privatvergnügen immer umstritten gewesen. Aktuell
       plant Finanzminister Peer Steinbrück, wegen der Privatnutzung die
       Mehrwertsteuerersparnis beim Dienstwagen einzuschränken. Der
       Bundesfinanzhof berichtet vom Werbeunternehmer, der seinen 100.000
       DM-Porsche bei einem Jahresumsatz von einer Million DM 1989 nach neun
       Jahren Prozessierens doch nicht absetzen durfte - der Wagen galt als
       unangemessen. Als angemessen durchgewunken wurden in ähnlichen Fällen ein
       Ferrari von 170.000 DM und viele teure Mercedesse.
       
       Die Forderung nach einer ökologischen Grenze für die Abzugsfähigkeit von
       Dienstwagen zielt daher nicht nur wirtschaftlich ins Herz des deutschen
       Automarkts. Sie findet rechtlich - bislang - eine Grenze darin, dass der
       Gesetzgeber dem Unternehmer nicht vorschreiben kann, wie er seinen Gewinn
       erzielt. Wenn dieser meint, beim Kunden nur im Cayenne vorfahren zu können,
       ist ihm das schwer auszureden.
       
       Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang, der bundesdeutsche Steuergeschichte
       geschrieben hat, hält es dennoch nicht für ausgeschlossen, die
       Steuervorteile für Großkarossen aus Klimaschutz-Gründen zu begrenzen. Lang
       sagt: "Es bedarf präziser Regeln. Aber es ist möglich".
       
       15 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Winkelmann
       
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