# taz.de -- Grüne gegen SPD: Abmahnung wegen Mediaspree-Artikel
       
       > Der grüne Bezirksbürgermeister Franz Schulz wehrt sich juristisch gegen
       > die Wahlkampfzeitung der SPD.
       
 (IMG) Bild: Viel Platz für viel Leerstand: Neubauentwürfe am Spreeufer
       
       Aus einer politischen Auseinandersetzung wird eine juristische: Franz
       Schulz, der grüne Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, geht
       gegen die Bezirkszeitung der SPD vor. Die Zeitung mit dem Namen Rote Brücke
       hatte den Bürgermeister in ihrer letzten Ausgabe vor dem
       Mediaspree-Bürgerentscheid am vergangenen Sonntag heftig kritisiert.
       
       Schulz engagierte den versierten Medienrechts-Anwalt Christian Schertz, der
       die Texte ganz genau unter die Lupe nahm und spitzfindig gegenüber der SPD
       gleich zwölf "unwahre Tatsachenbehauptungen" moniert. So hatte es in der
       Roten Laterne etwa geheißen: "Schulz garantierte den Eigentümern der
       Uferflächen durch großzügige Gewährung von Baurechten explodierende
       Bodenpreise." Schertz legt nun das mehrdeutige Wort "garantiert" auf die
       Goldwage und legt Wert auf die Feststellung, dass steigende Bodenpreise
       keineswegs fest zugesichert worden seien.
       
       Bei einem weiteren Punkt geht es um den Satz: "Der Bezirk baute
       bereitwillig für 25 Millionen Euro das Straßensystem auf und vor dem
       Anschuetz-Areal aus." Bürgermeister Schulz lässt hier über seinen Anwalt
       berichtigen, dass der Bezirk keineswegs selbst die Straßen ausgebaut habe.
       Der Bezirk habe dies lediglich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft
       beantragt, diese habe es bewilligt, und den Bau habe dann Anschuetz selbst
       übernommen.
       
       Schulz forderte Harald Georgii, den bei der SPD für die Rote Brücke
       Verantwortlichen, auf, er solle "allein im Interesse einer schnellen
       einvernehmlichen Lösung" eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Das
       bedeutet: Georgii müsste sich bei Zahlung einer Vertragsstrafe
       verpflichten, die von Schulz monierten Behauptungen künftig nicht mehr zu
       verbreiten.
       
       Doch Georgii lehnt ab: "Das kommt gar nicht in Frage", sagte er der taz. Er
       machte Schulz ein Angebot: Sollte dieser bis zum Donnerstag, 18 Uhr, die
       Sache zurückziehen, würde er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
       Schulz willigte darauf nicht ein. Im nächsten Schritt könnte der
       Bezirksbürgermeister jetzt vor Gericht gegen Georgii klagen und eine
       Unterlassungserklärung per Urteil verlangen. Ob er das macht, ist noch
       nicht klar - Schulz mochte gegenüber der taz am Donnerstag keine
       Stellungnahme zu der Sache abgeben.
       
       Sollte Schulz sich dazu entschließen, müsste er sich allerdings warm
       anziehen, denn die SPD hat einen ausgewiesenen Experten für Presserecht in
       den eigenen Reihen: Der Kreisvorsitzende Jan Stöß ist im Hauptberuf Richter
       am Landgericht - und zwar ausgerechnet in der 27. Zivilkammer, die unter
       anderem für Unterlassungsklagen gegen Journalisten zuständig ist.
       
       SEBASTIAN HEISER
       
       18 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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