# taz.de -- Verfassungsgericht kippt Gesetz: Ehe wird auch transsexuell
       
       > Karlsruhe hat das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der
       > Zwang zur Ehescheidung bei Geschlechtsänderung eines der Partner ist
       > unverhältnismäßig.
       
 (IMG) Bild: Mimi Marks, Siegerin von Schönheitswettbewerb für Transsexuelle 2005.
       
       Verheiratete Transsexuelle müssen sich nicht erst scheiden lassen, bevor
       sie rechtlich ihr Geschlecht ändern können. Dies hat jetzt das
       Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Transsexuellengesetz muss nun bis
       August 2009 geändert werden.
       
       Konkret ging es um einen knapp 80-jährigen "Mann" aus Berlin. Er (bzw. sie)
       sagt, er sei schon seit Geburt eine Frau im männlichen Körper gewesen. Seit
       2001 trägt er einen weiblichen Vornamen, 2002 unterzog er sich einer
       geschlechtsumwandelnden Operation. Der Transsexuelle will nun aber auch
       rechtlich als Frau eingestuft werden.
       
       Dies ist bisher nach dem Transsexuellengesetz jedoch nicht möglich. Weil
       eine Ehe nur zwischen Mann und Frau zulässig ist, dürfen Verheiratete nicht
       während der Ehe ihren Personenstand ändern. Wer auf einer rechtliche
       Anerkennung des neuen Geschlechts besteht, muss sich deshalb scheiden
       lassen.
       
       Der Berliner ist schon seit rund 56 Jahren verheiratet und hat drei Kinder.
       Seine Ehefrau steht trotz der sexuellen Besonderheiten ihres "Mannes" zur
       Partnerschaft. Seit der Kläger äußerlich als Frau erscheint, leben die
       beiden faktisch in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Eine
       Scheidung lehnt das Paar rigoros ab. "Es ist eine Beleidigung unserer
       Gefühle, wenn unsere kostbare Lebensgemeinschaft juristisch wie eine
       zerrüttete Ehe behandelt werden soll", argumentierten sie. Das Amtsgericht
       Berlin-Schöneberg hatte Verständnis und legte den Fall in Karlsruhe zur
       Prüfung vor.
       
       Das Verfassungsgericht hat nun das Transsexuellengesetz in diesem Punkt für
       verfassungswidrig erklärt. Es bringe die Betroffenen unnötig in eine "kaum
       lösbare Konfliktlage". Wenn der Staat Ehegatten gegen ihren Willen zur
       Scheidung dränge, laufe dies dem Gedanken der Ehe als "dauerhafter Lebens-
       und Verantwortungsgemeinschaft" zuwider. Zwar habe auch die Entscheidung
       des Gesetzgebers, die Ehe nur Mann und Frau zu ermöglichen, "hohes
       Gewicht". Bei verheirateten Transsexuellen sei das "Prinzip der
       Verschiedengeschlechtlichkeit" aber nur am Rande berührt, weil es sich bloß
       um wenige Fälle handele. Nur selten wolle ein Paar nach der
       Geschlechtsumwandlung eines Partners seine Ehe fortführen.
       
       Der Gesetzgeber hat nun drei Möglichkeiten: Entweder er öffnet in solchen
       Fällen die Ehe ausnahmsweise für gleichgeschlechtliche Paare, oder er
       überführt solche Ehen in eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine
       Rechtsform ganz neuer Art. Jeweils dürfen die gewohnten Rechtsvorteile der
       Ehe, zum Beispiel das Ehegattensplitting, nicht verloren gehen. Dieser
       Status wird also deutlich vorteilhafter sein als die seit 2001 bestehende
       eingetragene Homo-Partnerschaft, die mehr Pflichten als Rechte mit sich
       bringt.
       
       Mit der gestrigen Entscheidung hat das Verfassungsgericht aber nicht
       generell die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner gefordert.
       Vielmehr überlässt Karlsruhe ausdrücklich dem Gesetzgeber die Ausgestaltung
       des Eherechts: Die Gleichstellung von Homo-Ehen sei möglich, aber nicht
       zwingend, heißt es in mehreren jüngeren Beschlüssen.
       
       Immerhin steigt nun der Druck zur grundlegenden Überarbeitung des
       Transsexuellengesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten
       Jahren schon mehrere Klauseln des Gesetzes aus dem Jahr 1981 für
       unanwendbar erklärt. 2007 haben deshalb die Grünen einen Entwurf vorgelegt,
       der etwa berücksichtigt, dass viele Transsexuelle gleichgeschlechtlich
       leben wollen, woran man 1981 noch nicht dachte. In Deutschland leben einige
       Tausend Transsexuelle. (Az.: 1 BvL 10/05)
       
       24 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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